Österreich ist wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Die EU-Richter stellten in ihrem Urteil (C-189/09) am Donnerstag fest, dass die Republik damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Setzt Österreich die Richtlinie nicht um, könnte die Republik in einem neuerlichen Verfahren vor dem Gericht zu Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilt werden.

Systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten

Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. In der Runde der EU-Justizminister hatten nur Irland und die Slowakei dagegen gestimmt. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen. Im Februar 2009 billigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung und wies eine Klage Irlands ab. Österreich hätte wie die anderen EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen, was am fehlenden Konsens in der Regierung scheiterte.

Verständnis

Die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures erklärte umgehend in einer schriftlichen Stellungnahme an die APA, sie habe zwar "vollstes Verständnis dafür, dass sich viele die Nicht-Umsetzung der Richtlinie wünschen". Österreich müsse aber vorbereitet sein, um drohende Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Deshalb habe sie ihren Teil der Umsetzung abgeschlossen, erklärte Bures. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz sei unter breiter Einbindung von Experten und Zivilgesellschaft erarbeitet worden, um Schutz der Grundrechte, Datenschutz und Transparenz in größtmöglichem Ausmaß zu gewährleisten, so die Ministerin.

Unvereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtscharta

Der EuGH habe Österreichs Ersuchen um eine mündliche Verhandlung abgewiesen. Auch im schriftlichen Urteil habe der EuGH die Einwände Österreichs im Hinblick auf mögliche Unvereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtscharta nicht aufgegriffen, sondern eben nur nach formalen Kriterien entschieden, betonte Bures. Ein Ergebnis der von der EU-Kommission veranlassten Richtlinienüberprüfung solle Mitte September vorliegen. Wie die EU-Kommission selbst die Richtlinie in Bezug auf EU-Recht einschätze, werde auch das weitere Vorgehen Österreichs beeinflussen. Neben der Festlegung der Speicherverpflichtung im Telekommunikationsgesetz bedürfe es auch Anpassungen in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz. Bures bedauerte, dass vom Justiz- und Innenressort bisher keine Vorschläge gemacht beziehungsweise in Begutachtung geschickt worden seien. (APA)