"Ayatollah, leave those kids alone"

Pink Floyd-Hit als Protestsong

29. Juli 2010, 14:39

Die iranisch/kanadische Band "Blurred Vision" hat inZusammenarbeit mit dem Regisseur Babak Payami den Pink Floyd-Hit "Another Brick in the Wall (part 2)" neu aufgenommen. In dem Musikvideo, das beim Londoner Soho-Kurzfilmfestival präsentiert wird, sind Aufnahmen von Polizeieinsätzen gegen gegen Demonstranten in Teheran zu sehen. Pink Floyd-Bassist Roger Waters, der das Lied komponierte, unterstützt das Projekt.

Bandmitglied Sepp, der aus Rücksicht auf Verwandte im Iran seinen Nachnamen nicht nennen will, sagte zum "Guardian", die 1979 aufgenommene Originalversion von "Another Brick in the Wall" sei wegen ihrer antiautoritären Message "eine Art Untergrund-Hymne im Iran".

Die beiden im Iran geborenen Musiker, die nach der islamischen Revolution 1979 nach Kanada flohen, wollen die Einnahmen aus dem Verkauf des Songs auf Apples Musikportal iTunes der Menschenrechtsorganisation amnesty international zur Verfügung stellen. Das Youtube-Video hat bereits über 100.000 Zugriffe. (bed)

Zwei Und Vierzig
00
30.7.2010, 13:49
Jan 30 2010

Im Zeitalter von Facebook, Twitter, Internet und Online/Realtime Meldungen - sind knapp sechs Monate eine Verdammt lange Zeit um jetzt erst auf das Video aufmerksam zu werden.

kurt haenel
 
00
30.7.2010, 20:31
@ 42

ja und ?

ajande
00
30.7.2010, 12:31
We want rights, no drubs!!!!!!!!!!

navrat pospischil
 
01
30.7.2010, 10:58
Grossartig.

Kelborn
50
30.7.2010, 09:45

Da will man nochmal GEld rausschlagen... übel

gladio
71
29.7.2010, 21:27
eine Art Untergrund-Hymne im Westen

http://www.youtube.com/watch?v=tDdnq6IWWSA

isidor vom billa
40
30.7.2010, 00:48
Danke, super!

venere nera
00

wie kann man nur soi verbohrt sein und so einen dreck glasuben....l

Der elegante Herr von nebenan
 
115
29.7.2010, 16:02

Bravo Burschen !!! - lasst euch nicht unterkriegen

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.