Die EU-Kommission ruft Österreich erneut zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Bürger aus zehn Ost-EU-Staaten auf
Brüssel - Die EU-Kommission hat Österreich erneut zur Öffnung seiner Arbeitsmärkte für die Bürger aus zehn osteuropäischen EU-Staaten aufgerufen. In Hinblick auf die mit 30. April auslaufende Frist sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel, die Kommission ermuntere die EU-Staaten zu einer raschen Aufhebung der Einschränkungen. Bisherige Berichte zur Lage auf den Arbeitsmärkten im Jahr 2006 und 2008 hätten gezeigt, dass es zu "keinen ernsthaften Verzerrungen" auf den Arbeitsmärkten gekommen sei. Dieser Befund gelte noch heute.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein grundlegendes Recht der Bürger in der EU, sagte die Sprecherin. Sie trage zu Wirtschaftswachstum bei und schaffe neue Job-Möglichkeiten in den alten und neuen EU-Staaten. So würden mittlerweile Arbeiter in Ostdeutschland auch in Polen Jobs finden. "Das ist ein ein Prozess in zwei Richtungen", betonte die Sprecherin.
Verlängert nur in Österreich und Deutschland
Die Übergangsfristen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa war ein Teil der EU-Beitrittsverträge. Danach durften die 15 "alten" EU-Mitglieder ab dem Beitritt der zehn Länder im Jahr 2004 ihre Arbeitsmärkte für Mitarbeiter aus dem Osten in drei Etappen von insgesamt sieben Jahren einschränken. Diesen "Schutz" verhandelten sich neben Österreich und Deutschland noch Belgien und Dänemark aus. Die beiden letzteren Länder hatten ihre Restriktionen gegenüber Arbeitnehmern aus den "neuen" EU-Staaten im Vorjahr aufgegeben. Neben Österreich hat nur noch Deutschland die Übergangsfristen im vergangenen Jahr für zwei weitere Jahre verlängert.
Spätestens am 1. Mai müssen Österreich und Deutschland ihre Arbeitsmärkte voll für die EU-Bürger aus dem Osten öffnen. Lediglich für Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien gilt die Frist bis 31. Dezember 2013. Rumänien und Bulgarien waren der EU erst 2007 beigetreten. (APA)