"Endverbleib" sollte klar sein

28. Juli 2010 19:19

Will ein österreichisches Unternehmen Waffen oder Munition exportieren, braucht es eine ministerielle Genehmigung. Bei "konventionellen Waffen" entscheidet das Wirtschaftsministerium, bei "Kriegsmaterialien" das Innenministerium. In beiden Fällen muss eine "Endverbleibserklärung" abgeliefert werden. Nach § 3 des Kriegsmaterialgesetzes darf "die Aus- oder Durchfuhr nicht in ein Gebiet erfolgen (...) in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen". (flo7DER STANDARD, Printausgabe, 29.7.2010)

Dirty Sanchez
 
29.07.2010 10:41
Zitat:

(...) in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen"

Also darf man eh nirgendwohin exportieren. Ein Gummiparagraph sondergleichen. Warum durften dann aber in den 80ern Hubschrauber nach Israel verschenkt werden? Warum dürfen Sturmgewehre, Munition und Zieloptik in die USA exportiert werden? Schützenpanzer an NATO-Staaten, die in Afghanistan im Einsatz sind? Und so weiter.

Im Übrigen denke ich, daß KHG in den Häfn gehört!

Simplicius Simplicissimus
28.07.2010 20:53
Die US-Regierung ...

... und ihre Partner sind im Krieg, und zwar in einem echten, gegen den sog. Terrorismus, nach eigener Aussage! Deshalb dürfen auch diese Staaten nicht mit österr. Kriegsgütern beliefert werden. Außerdem muss der US-Botschafter endlich in das österr. Außenamt zitiert werden und eine Protestnote des Außenministers wegen der Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak entgegennehmen. Aber leider werden die österreichischen Bürger von ihren Vertretern eben nicht vertreten. Somit ist unsere Regierung Komplize von Völkerrecht- und Kriegsverbrechern.

teh_pwnerer
28.07.2010 20:08

Als ob das Zeug direkt via Flugzeug an den Bin Laden International Airport geliefert worden wäre, haha.

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