UNESCO-Welterbe

Aufnahmeantrag für Schloss Eggenberg

28. Juli 2010 13:02

Tagung in Brasilia: Am Freitag Entscheidung über Grazer Erweiterungsplan - Galapagos von Roter Liste gestrichen

Graz - In der Nacht von Freitag auf Samstag sollte feststehen, ob neben der Grazer Altstadt auch das Schloss Eggenberg im Westen der steirischen Landeshauptstadt, ein kürzlich umfassend renovierter Schlüsselbau der österreichischen Architektur des 17. Jahrhunderts, in die Liste der Welterbe-Stätten der UNESCO aufgenommen wird.

In Brasilia wird über die Aufnahme von insgesamt rund 40 Stätten auf die Welterbeliste entschieden.  Die Grazer Einreichung stehe am Freitagmittag am Programm, der Ausgang der Entscheidung dürfte in den Abendstunden mitteleuropäischer Zeit bekanntwerden, hieß es vonseiten der Grazer Stadtbaudirektion am Mittwoch auf Anfrage. In Brasilien wird neben dem offiziellen österreichischen UNESCO-Repräsentanten, Ministerialrat Bruno Maldoner, auch der Grazer Stadtbaudirektor Bertram Werle die Entscheidung vor Ort abwarten.

Österreich ist aktuell mit acht Objekten auf der Unesco-Liste vertreten: Zum Welterbe erklärt wurden das historische Zentrum der Stadt Salzburg (1996), Schloss und Park von Schönbrunn (1996), die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein Salzkammergut (1997), die Semmeringbahn (1998), das historische Zentrum der Stadt Graz (1999), die Kulturlandschaft Wachau (2000), das historische Zentrum von Wien (2001) und die Kulturlandschaft Fertö-Neusiedler See (gemeinsam mit Ungarn 2001).

Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet einmal jährlich das Welterbekomitee, in dem Experten aus 21 Ländern vertreten sind, die aus den Unterzeichnerstaaten gewählt werden. Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Naturschutzunion (IUCN) evaluieren die Einreichungen und beraten das Komitee. Zu den wesentlichen Aufnahmekriterien zählen die "Einzigartigkeit" und "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals bzw. die "Integrität" (Unversehrtheit) einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen Erhaltungszustand muss auch ein detaillierter Managementplan vorgelegt werden. Einzigartig ist, dass nicht nur die Stätte an sich (Kernzone), sondern auch die Umgebung (Pufferzone) zum Welterbe gehört.

Galapagos von Roter Liste gestrichen

Das Welterbekomitee der UNESCO hat am Mittwoch bei seiner 34. Jahrestagung die zu Ecuador gehörenden Galapagos-Inseln im Pazifik von der Roten Liste der gefährdeten Kultur- und Naturdenkmäler gestrichen. Die ecuadorianische Ministerin für Umweltschutz, Marcela Aguiñaga, begrüßte die Entscheidung, die sie als "Anerkennung der Anstrengungen Ecuadors bei der Bewahrung der Galapagos" wertete.

Die UNESCO hatte die Galapagos mit der einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt, darunter die weltberühmten Riesenschildkröten, 2007 für gefährdet erklärt. Grund war vor allem die Beeinträchtigung der Umwelt durch den ständig wachsenden Strom an Touristen sowie illegale Siedler vom Festland. Für die immer größere Zahl an Menschen auf den Inseln mussten auch mehr Versorgungsgüter zu den Inseln gebracht werden. Dies vergrößerte die Gefahr, dass fremde Tier- und Pflanzenarten eingeschleppt werden.

Die Regierung in Quito hatte als Gegenmaßnahmen unter anderem die zwangsweise Rücksiedlung von illegalen Bewohnern der Inseln zum Festland angeordnet. Auch soll der Tourismus besser kontrolliert und die Fähigkeit der Inseln zur Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Energie aus Sonnen- und Windkraft verbessert werden.

Die aus Vulkanen entstandenen Galapagos-Inseln liegen etwa 1000 Kilometer westlich vor der Küste des südamerikanischen Landes im Pazifik. Es gibt 14 größere und mehr als 100 kleine bis winzige Inseln. Nur fünf davon werden von insgesamt etwa 20.000 Menschen besiedelt. Die Inseln sind auch Lebensraum für den Blaufußtölpel, für Pelikane und Seelöwen.  (APA)

 

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