Einbrüche bei Patienten

Wiener Arzt zu drei Jahren Haft verurteilt

28. Juli 2010 12:14

Der 37-jährige Spielsüchtige zeigte sich voll geständig - Urteil ist rechtskräftig

Wien - Ein Wiener Turnusarzt wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in die Wohnungen seiner Patienten eingebrochen hat. Dabei hatte er Beute in der Höhe von mehreren zehntausend Euro gemacht. Der 37-Jährige, der unter Spielsucht litt, zeigte sich voll geständig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 36
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Gilgamesh
10.08.2010 09:10

Geil…

Ein Arzt wegen Einbruchs verurteilt, wenn ein Arzt jedoch einen Patienten auf Grund von Fahrlässigkeit tötet, passiert genau nichts….

Wieder einmal wird uns gezeigt das Wertgegenstände weitaus wichtiger sind, als Leben…

Sire de Vienne
28.07.2010 23:53
Der "Wiener Arzt"

heißt Zeki Ö. (38) ............. Mehr ist hier nicht zu sagen. Wo sind die Gutmenschen zu siner Verteidigung? Er wollte doch nur umverteilen....die alten bestohlen PatientInnen brauchen's dpch eh nimma, die Marie... hat er auch türkisch(stämmige) "Wiener" bestohlen oder nur "Ungläubige"? Wäre m.Es. wichtig für die Strafbeimessung - 8-10 Jahre wären besser gewesen!

spoiled ballot
30.07.2010 15:08
sei froh, vielleicht triffts dich dann auch nicht so hart

peter schmidt
 
30.07.2010 14:41
3 jahre sind mal grundsätzlich jetzt nicht nichts

von denjenigen die sich laufend mit strafverteidigungenoder verurteilungen befassen das urteil wurde insgesamt als eher milde aber noch fair betrachtet.

immerhin ist er unbescholten und hat ein umfassendes geständnis abgelegt. es wäre wohl ohne dieses geständnis ein langwieriger prozess geworden und ausserdem nicht alle fakten nachweisbar. die spielsucht mag auch als mildernd wirken (wobei mir die verantwortung in den letzten monaten einfach schon dauernd unterkommt, bin da schon etwas misstrauisch).

zusätzlich ist er finanziell ruiniert, da solche schulden nicht im privatkonkursweg abtragbar sind.

weiters folgt ja ein berufsverbot (was arbeitet denn ein arzt wenn er kein arzt mehr sein kann).

insgesamt also eh nicht so lustig für ihn.

roßmann
30.07.2010 12:43
vollkommen beknacktes Posting leider...

kannst dich ja dafür einsetzen, dass zur Sicherheit alle Ärzte mit ausländischem Namen aus dem Gesundheitsdienst entfernt werden... - da würden die echten Wiener dann aber schauen, weil da gar nicht so viele übrig blieben...

LCD
29.07.2010 12:27

Wie lange sind sie gesessen, weil sie sich anmaßen eine Strafzumessungsempfehlung auszusprechen? Das steht nur Richtern, Staatsanwälten und ex-Knackis zu. Den ex-Knackis, weil die wissen als einzige was eine Unrechtsadequate Sanktion ist, im Gegensatz zu Richtern.

Gerhard Eigner
28.07.2010 20:08
jeder der den standard kennt, weiß

wenn dort steht wiener, steirer, linzer ists ein ausländer, wenns ein österreicher ist, steht alles da franz f. 37 aus traun...damit alle wissen, dass es viele böse österreicher gibt.

LCD
29.07.2010 02:19

Sans Paranoid, mein Herr?

docw
29.07.2010 08:51

eher realist !

Kra Wuzikabuzi
29.07.2010 08:35
da hat er recht

Sie scheinen den Standard selten zu lesen.

LCD
29.07.2010 12:30

Ich lese den Standard, und mich interessiert die Nationalität der Staftäter nicht. Ich weiss dass das alles Menschen sind. Also sind überwiegend Menschen Straftäter. Daher bin ich gegen Menschen eingestellt. Sie sind doch einer von denen, oder?

nichtkaefer
28.07.2010 20:02
"Wiener" Arzt

Soso.

Cielito Lindo
29.07.2010 00:43

Zeki Ö. heißt er in der Presse.

Applaus, Applaus.
28.07.2010 18:44
super aktion!

endlich einer, der auf die lächerlichen ärztegehälter der unteren verdienststufen aufmerksam macht! jetzt noch vielleicht ein paar junge fachärzte, die promis gleich im spital beklauen und der nötige aufmerksamkeitsgrad ist erreicht.
eine der höchsten selbstmordquoten und ein durchschnittstodesalter von <60 bei chirurgen, z.b. geht an der allgemeinheit leider spurlos vorbei.

kktg9437
29.07.2010 01:14
Quelle bitte!

Woher nehmen Sie das Todesalter von Chirurgen?
(Frage aus Interesse)

Applaus, Applaus.
30.07.2010 17:26

ok, auch nach längerer internet-recherche bin ich nicht in der lage, eine quelle zu nennen. ich glaube, ich habs in einer deutschen-arztezeitschrift gelesen. interessant ist aber, dass es innerhalb der ärztegruppe im kollektiv sehr grosse unterschiede gibt und gerade chirurgen steigen da ungünstig aus.
gute suchbegriffe sind z.b. lebenserwartung, berufsgruppe, chirurgen, ärzte,..

mightyjust
28.07.2010 18:25

danke novomatic gibts ja jetzt eh ein neues glücksspielgesetz mit supergutem spielerschutz - sowas kann praktisch nichtmehr passieren!

http://www.facebook.com/group.php... 4821899008

Wieviel Demokratie ist es bitte?
28.07.2010 16:21
Ein

Novomatic-Opfer. Also irgendwie auch ein SPÖ/ÖVP/FPÖ-Opfer. Die Patienten natürlich auch.

jo eh
28.07.2010 21:56

genau, der arme mann ist nur ein opfer. mitfühlend, dass sie daran denken. ebenso mitfühlend, dass sie immerhin auch die patienten als opfer nicht vergessen, wenn auch nicht in erster linie als opfer des verurteilten mannes.
vielleicht sind ja alle opfer, auch die novomatic, die SPÖ, die ÖVP, die FPÖ etc?
wie dem auch sei, sie scheinen jedenfalls ein opfer einer etwas einäugigen sichtweise zu sein.

wackelkandidat
28.07.2010 15:52

3 Jahre Haft für sowas ist schon sehr lange...

docw
28.07.2010 17:25

hätte er kinder gef...t,wäre er mit der hälfte der strafe davongekommen. manchmal frage ich mich schon,wie das strafausmass bemessen wird.

Marlon62
28.07.2010 17:21
Dabei hatte er Beute in der Höhe von mehreren zehntausend Euro gemacht.

Na ich weiß nicht. Laut Gericht und Verteidiger beläuft sich der Schaden auf fast 500.000 Euro.

wackelkandidat
28.07.2010 20:11

aber deshalb gleich 3 Jahre?

das ist schon unverhältnismässig.

Marlon62
29.07.2010 09:55
Missbrauch einer Vertrauensstellung,

Opfer überwiegend alte, wehrlose Menschen, 27 erfolgreiche Beutezüge, erst beim 28. wurde der Täter ertappt. All dies galt bei der Urteilsfindung als erschwerend.

Der Strafrahmen betrug 1-10 Jahre. Was glauben S', warum Verteidiger und Täter das Urteil gleich angenommen haben?

eze eze
 
29.07.2010 07:04

Ich frag mich, wie man das beurteilen will, ohne die Gesamtzahl der Wohnungseinbrüche dieses Arztes zu kennen. Dem Artikel ist das nicht zu entnehmen.

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