Brauchen Zeitungen künftig eine Rundfunklizenz für ihre Onlinedienste? Das sagt ein Verfassungsrechtler in einem Gutachten für die ARD - Deren Gremien haben gerade all ihre Onlineangebote bestätigt - Herausgeber schäumen
Was dürfen Gebührensender im Web? Das Frühjahr über pokerten ORF und Verleger, welche Regeln sie der Medienpolitik vorschlagen. Das ORF-Gesetz ist und kundgemacht, am 1. Oktober tritt es in Kraft. Mehr als ein Jahr nach den neuen Regeln für ARD und ZDF, die auch aus einem EU-Wettbewerbsverfahren entstanden. Deutsche Verleger planen schon eine neue EU-Beschwerde gegen ARD und ZDF.
An vorderster Front im Kampf um Terrain im Web prügeln einander gerade ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust und Frank Schirrmacher. Der Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung konterte Boudgoust am Montag: "Sie haben sich entschlossen, mit einer an Maßlosigkeit kaum noch zu überbietenden Behauptung an die Öffentlichkeit zu treten. Ich glaube nicht, dass irgendein Printjournalist sie unwidersprochen lassen kann."
"Presse macht Rundfunk" : So betitelte die ARD vorige Woche eine Presseerklärung über ein Gutachten, das der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts für die ARD erstellt hatte. Hans-Jürgen Papier kommt in der Expertise zum Schluss: Alle multimedialen Inhalte sind Rundfunk. Weitergedacht, bräuchten demnach alle Multimedia-Portale Lizenzen.
Die ARD erhebe "nichts anderes als einen totalen Machtanspruch, das Ende der freien Presse und die Herrschaft des Staatsjournalismus" , protestierte der FAZ-Medienressortchef. ARD-Chef Boudgoust empörte sich per offenen Brief an Herausgeber Schirrmacher: "Maßlos und geschichtsvergessen" fand Boudgoust den Leitartikel. Schirrmacher attestierte ebendiese Maßlosigkeit der ARD.
Angelpunkt des Streits: Die deutsche Regelung verbietet ARD und ZDF "presseähnliche" Angebote im Web. Papier gutachtete: "Presseähnlich" könne nur sein, was auch im Web aussieht wie gedruckte Zeitungen und Magazine. Das Gutachten begleitete die Beschlüsse, ob die ARD Web-Plattformen weiter betreiben darf. In Deutschland entscheiden die Gremien der Anstalten über deren publizistischen und demokratischen Mehrwert. Alle 37 Plattformen bestanden den hauseigenen Test, die ZDF-Gremien wirkten ihre schon im Juni durch. Der deutsche Verlegerverband will gegen die "Farce" neuerlich Brüssel einschalten.
Prüfung neuer Angebote
Der ORF muss nur neue Angebote einer Prüfung unterziehen - die übernimmt die neue Medienbehörde, deren Besetzung gerade angelaufen ist. Die Bundeswettbewerbsbehörde geht ihr in Sachen Marktauswirkungen zur Hand.
Das ORF-Gesetz formuliert etwas präziser: "Die Berichterstattung darf nicht vertiefend und in ihrer Gesamtaufmachung und -gestaltung nicht mit dem Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen oder Monatszeitschriften vergleichbar sein und kein Nachrichtenarchiv umfassen."
Bei ARD und ZDF bilden wegen eingeschränkter Archivfunktion Redakteure Löschtrupps: 80 Prozent der Artikel unter tagesschau.de nahmen sie vom Netz, von zdf.sport.de 92 Prozent.
Das neue ORF-Gesetz verlangt dezidiert das Ende der Seiten oe3.orf.at/instyle und der Futurezone. Bis Freitag können sich Kaufinteressenten für das Web-Portal melden. Das Interesse soll bisher "sehr stark" sein, hieß es.
Der BBC Trust erlaubte der britischen Anstalt gerade Apps für Smartphones & Co. Das ORF-Gesetz verbietet "eigens für mobile Endgeräte gestaltete Angebote". (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 27.7.2010)