Arbeiten mit HIV/AIDS: Besteht Auskunftspflicht?

26. Juli 2010, 15:56
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    Eine AIDS-Erkrankung bedeutet eine in rechtlicher Hinsicht bedingte Arbeitsfähigkeit und ist auskunftspflichtig.

Tabu-Thema am Arbeitsplatz: Ob und unter welchen Umständen Fragen des Arbeitgebers nach dem HIV-Status zulässig sind

Wien - Ein Großteil der HIV-positiven Menschen in Österreich arbeitet. Nach Expertenschätzungen verschweigen 90 bis 95 Prozent von ihnen ihre Infektion am Arbeitsplatz. Die gesetzlichen Grundlagen werden als ungenügend angesehen. Mehr Unterstützung erwarten sich die Betroffenen von der Politik. "Man redet gern über die Menschen mit HIV, aber nicht mit den Menschen mit HIV", so Wiltrut Stefanek, Obfrau des Selbsthilfevereins "PULSHIV".

Weltweit sind neun von zehn HIV-Positiven im erwerbsfähigen Alter, 26 Millionen von weltweit 40 Millionen Betroffenen arbeiten. Diese Zahlen entsprechen einer Erwerbsquote von rund 72 Prozent. Experten gehen daher auch in Österreich davon aus, dass eine Mehrheit der 12.000 bis 15.000 HIV-Positiven einer geregelten Tätigkeit nachgeht.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Dabei gibt es besondere Herausforderungen für arbeitende Betroffene. "Die medizinische Versorgung verbessert sich stetig, aber die soziale Entwicklung hält dem nicht Stand", kritisiert Silke Eggers, Referentin für soziale Sicherung und Versorgung der Deutschen Aids Hilfe (DAH). Viele Erwerbstätige mit HIV/AIDS würden am Arbeitsplatz diskriminiert.

HIV ist nicht gleich AIDS. Die Infektion führt nicht unmittelbar zur Immunschwächekrankheit. Die Inkubationszeit - der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit - kann viele Jahre betragen. Die Menschen sind in der Regel arbeitsfähig. Bewerben sie sich für einen Job, können sie die HIV-Infektion verschweigen. Das passiert bei 90 bis 95 Prozent der Betroffenen, erläutert PULSHIV-Obfrau Stefanek.

Keine Verpflichtung zur Offenbarung

Die Erwerbstätigen beziehen sich dabei auf ein Grundsatzurteil des OGH aus dem Jahr 1993. "Bei Begründung des Arbeitsverhältnisses besteht keine Verpflichtung zur Offenbarung einer nicht dauernde Arbeitsunfähigkeit bewirkenden Krankheit. Die Verschweigung rechtfertigt daher nicht die Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit" heißt es in OGH 29.10.1993, 9 Ob A 227/93. Berufe wie Koch oder Friseur würden unter diese Rechtsprechung fallen, schreiben die AIDS-Hilfen Österreich in ihrem Ratgeber "Recht: HIV und AIDS".

Laut AK Wien und ÖGB muss eine Frage des Arbeitgebers nach HIV nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn das für das Berufsbild objektiv von Bedeutung ist. Als Beispiel wird ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen genannt. "Bei Berufen im Gesundheitswesen wird dies nach dem derzeitigen arbeits- und sozialrechtlichen Diskussionsstand und nach den Gegebenheiten in der Praxis beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und den Kontakt mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie) bejaht", so AK Wien und ÖGB in ihrer aktuellen Broschüre "HIV und AIDS in der Welt der Arbeit". Gleiches gilt laut Paragraf 4 AIDS-Gesetz für Sexarbeiter.

Sonderfall Pilot

Ein Sonderfall ist das Berufsbild Pilot. Aufgrund expliziter rechtlicher Vorgaben muss hier eine HIV-Infektion gemeldet werden. Auch bei Jobs, die ausgedehnte Reisetätigkeiten mit sich bringen, kann eine Frage des Arbeitgebers nach dem HIV-Status zulässig sein.

Wird der positive HIV-Status eines Arbeitnehmers bei Einstellung oder während des Dienstverhältnisses bekannt, stellt dies laut einem Schreiben der Bundesarbeitskammer (BAK) keinen Grund für jegliche Ungleichbehandlung sowie Kündigung dar. Die BAK sieht hier das Behinderteneinstellungsgesetz als Grundlage. Dieser Rechtstext beschäftige sich zwar nicht explizit mit HIV-positiven Arbeitnehmern, diese würden aber dennoch unter das Gesetz fallen. Die BAK beruft sich auf parlamentarische Materialien, welche eine Ungleichbehandlung aufgrund einer Diagnose HIV ohne Merkmale von AIDS als Diskriminierung ansehen.

AIDS-Erkrankung ist auskunftspflichtig

Eine AIDS-Erkrankung bedeutet eine in rechtlicher Hinsicht bedingte Arbeitsfähigkeit und ist somit auskunftspflichtig. Hier sei die Medizin schon weiter, betont Stefanek: "Mit der heutigen medizinischen Betreuung ist selbst ein Arbeiten im AIDS-Stadium problemlos möglich".

Ein Spezialfall wäre eine Tätigkeit mit regelmäßigen Dienstreisen bzw. Entsendungen in Länder mit HIV-Einreisebeschränkungen. Hier muss die Infektion dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Weltweit behalten es sich 51 Länder vor, Einreise, Aufenthalt oder Zuwanderung zu reglementieren und gegebenenfalls sogar zu unterbinden. Eines der Länder ist Russland: Entsendet ein Unternehmen einen Beschäftigten für mehr als drei Monate oder mehrmals innerhalb dreier Monate nach Russland, dann wird seitens der Einreisebehörde ein (negativer) HIV-Test verlangt.

Großer Beratungsbedarf

Der Bedarf nach arbeitsrechtlicher Beratung ist groß: In der Praxis wenden sich HIV/AIDS-Betroffene an die Aids Hilfen, die Arbeiterkammer, das Bundessozialamt, den Behindertenanwalt oder den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). "Wir gehen derzeit von Schätzungen von ein paar Hundert HIV-Positiver bzw. AIDS-Kranker aus, welche sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht heuer an den ÖGB wenden werden", sagt Monika Kemperle, Leitende Sekretärin im ÖGB.

Erwerbsarbeit hat sowohl für HIV-positive wie -negative Menschen große Wichtigkeit. Ein HIV-positiver Arbeitnehmer ist in Österreich normal sozialversichert. Dabei richten sich die Beiträge - wie bei jedem anderen Dienstnehmer auch - nach der Einkommenshöhe. Sie sind von einem Krankheitsbild oder der Höhe der bezogenen Leistungen unabhängig, betonen die Aids-Hilfen Österreich in ihrem Ratgeber "Recht: HIV und AIDS". Laut Vereinten Nationen könnte die Arbeitsstelle Hauptschauplatz gegen die Diskriminierung HIV/AIDS-Betroffener sein.

Ein bis zwei HIV-Neuinfektionen pro Tag

Die Aidshilfe Wien spricht von ein bis zwei HIV-Neuinfektionen in Österreich - pro Tag. Die Zahl der neuen Fälle wurde 2009 auf 507 geschätzt. Insgesamt dürfte die Zahl an HIV-Positiven zwischen 12.000 und 15.000 liegen. Die Zahl der AIDS-Patienten liegt bei 1.266. Laut Österreichischer Aidsgesellschaft überlebt heute ein HIV-positiver 20-Jähriger seine Diagnose um 49,4, ein 35-Jähriger um 37,3 Jahre. Laut Österreichischer HIV-Kohortenstudie 2010 wird seit 1992 eine positive Diagnose durchschnittlich im Alter von 30 bis 36 Jahren gestellt. (APA/red)

Glas ist halb voll
00
27.7.2010, 09:17
Mehr des Gleichen

Vieles das Meinungen dokumentiert, aber nicht wirklich rechtlich durch sämtliche Instanzenwege belegt wäre.
Viele Altlasten. Urteile aufgrund vereheerender Unbildung von Richtern lassen sich leicht finden, wurden aber selten in höhere Instanzen weiter getragen.

Beispiele für Unsinn:
1. Eine AIDS-Erkrankung bedeutet eine in rechtlicher Hinsicht bedingte Arbeitsfähigkeit und ist auskunftspflichtig.

2."Laut AK Wien und ÖGB muss eine Frage des Arbeitgebers nach HIV nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn das für das Berufsbild objektiv von Bedeutung ist. Bei Berufen im Gesundheitswesen wird dies nach dem derzeitigen arbeits- und sozialrechtlichen Diskussionsstand..."

Das sind Folgen von Fehleinschätzungen, wieso wohl?

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