IGH-Gutachten hilft Separatisten in Bosnien nicht, sagt der Grazer Verfassungsrechtler Marko im STANDARD-Interview
Dafür könnte es gewaltsame Konflikte im Kaukasus heraufbeschwören.
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STANDARD: Der Premier der Republika Srpska (RS) in Bosnien, Milorad Dodik sieht das Gutachten als Grundlage für eine mögliche Sezession der RS. Ist es das?
Marko: In dem IGH-Gutachten wird deutlich die Verurteilung der Unabhängigkeitserklärung der RS, bei der es gleichzeitig zur Ausübung von Gewalt kam, genannt. Das Selbstbestimmungsrecht darf nur in friedlicher, demokratischer und minderheitenschützender Weise ausgeübt werden darf, wenn eine Regierung nicht die gesamte Bevökerung repräsentiert. Aber gerade das können die Serben der RS auf keinen Fall behaupten, nachdem sie in der Verfassung als konstitutives Volk anerkannt sind, einen eigenen Gliedstaat bekommen haben und in allen staatlichen Organen proportional repräsentiert sind. Sie können nie behaupten, sie hätten ein recht auf politische Selbstbestimmung, weil sie als Volk nicht anerkannt sind und nicht repräsentiert sind. Es gibt gerade nicht, wie Dodik das behauptet, ein Recht auf nationale Selbstbestimmung, dass irgendeine ethnische Gruppe das Recht auf Staatlichkeit hat. Das ist der Unterschied zwischen dem politischen und dem nationalen Selbstbestimmungsrecht.
STANDARD: Dann müssten aber auch die Spanier keine Angst haben, dass die Katalanen sich für unabhängig erklären?
Marko: So ist es. Auch die Katalanen hätten nach dem Völkerrecht kein Recht auf Selbstbestimmung. Aber die haben davor Angst, dass sie mit rechltichen Argumenten die politischen Tatsachen nicht stoppen können. Das ist ja auch im Kosovo so. Denn selbst wenn die Interpretation für Serbien sprechen würde, de facto wird der Kosovo von einem Drittel der Staatengemeinschaft als unabhängiger Staat behandelt. Und Spanien hätte ja auch auf friedlich demokratischen Weg, keine Möglichkeit dem entgegenzutreten, wenn sich die Mehrheit der Katalanen für unabhängig erklärt, selbst wenn das ein Bruch des Völkerrechts ist.
STANDARD: Was hat das Urteil für Auswirkungen im Kaukasus?
Marko: Es könnte dazu führen, dass unter der Prämisse des nationalen Selbstbestimmungsrechts, eine ethnische Mobilisierung stattfindet und gewaltsame Konflikte heraufbeschworen werden. Das Gutachten unterstützt vordergründig Separatisten, weil der Unterschied zwischen nationalem und politischen Selbstbestimungsrecht in der öffentlichen Diskussion nicht klar ist.
STANDARD: Und in Israel?
Marko: Für Israel ist durch die Sicherheitsratsresolutionen und die Vorgeschichte klar, dass die Palästinenser ein Recht auf einen eigenen Staat haben. Das ist ein ganz anderer politischer Kontext. Das Urteil könnte aber ein politisches Signal sein, dass die Palästinenser sagen, wir gehen im politischen Prozess weiter und erklären die staatliche Unabhängigkeit und setzen Israel noch stärker unter politischen Verhandlungsdruck. Das Urteil ist auch ein Handbuch für andere Regionen, wie man es richtig macht vom Kaukasus bis nach Tibet.
STANDARD: Kann der Kosovo überhaupt der EU beitreten, wenn er nicht von Serbien anerkannt wird?
Marko: Da gibt es einen Präzedenzfall. Noch während des Bestehens von Jugoslawien und der Staatenunion Serbien und Montenegro, hat die EU bereits begonnen hat mit Montenegro separate Beitrittsverhandlungen zu führen. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass die EU mit Serbien und dem Kosovo trotz der ungeklärten Statusfrage Verhandlungen führt. Ich sehe auch eine große Möglichkeit, auf Serbien Druck auszuüben und zu erklären, dass es nur eine gemeinsame und gleichzeitige Aufnahme von Serbien und dem Kosovo in die EU geben wird, sodass Serbien erkennen muss, dass es, solange es in der Kosovofrage nicht einlenkt, nicht EU-Mitglied wird. Das könnte den reformwilligen und EU-orientierten Kräften in Serbien durchaus sehr helfen. Die haben sich ja längst vom Kosovo verabschiedet.
STANDARD: Serbische Politiker sagen geschlossen, dass sich die Kosovo-Politik nicht ändern wird.
Marko: Das sind ausschließlich innenpolitische Statements. Frei nach der Formel von Konrad Adenauer "Was hindert mich daran einen Tag später gescheiter zu sein" können sie in drei Wochen ohne Problem das Gegenteil behaupten. Alle Kräfte in Serbien wissen genau, dass der Kosovo nie wieder von Belgrad aus administriert werden. In Wahrheit wollen die Nationalisten in Serbien die Teilung des Kosovo.
STANDARD: Manche wollen, dass sich der serbisch besiedelte Nordkosovo für unabhängig erklärt.
Marko: Was für die Serben in Bosnien gilt, gilt auch für die Serben in Mitrovica.
STANDARD: In Serbien wird auch über die Fragestellung diskutiert. Über was genau hat der IGH befunden?
Marko: Der Gerichtshof trennt fein säuberlich die Unabhängigkeitserklärung von der Entstehung des unabhängigen Kosovo. Er geht gerade nicht auf das Recht auf Selbstbestimmung ein oder ob die Anerkennungspraxis völkerrechtswidrig war, sondern versucht zu klären, ob eine reine politische Deklaration der Unabhängigkeit durch das Völkerrecht verboten sei. Und er kommt zu der Schlussfolgerung, dass es keine generelle Praxis des UN-Sicherheitsrats gibt, einseitige Unabhängigkeitserklärungen zu verurteilen. Er sagt auch, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts in Kanada zu Quebec, wo es um das Recht um Sezesssion ging, nicht mit der Kosovo-Frage vergleichbar ist.
STANDARD: Macht das Sinn, dass man die Unabhängigkeitserklärung von der Unabhängigkeit trennt?
Marko: Das ist reine Begriffsjurisprudenz, wo man mit Wortspielerein etwas hineindeutet, was natürlich nicht die Intention gewesen ist. Denn was soll denn der Sinn einer Unabhängigkeitserklärung anderes sein, als zu behaupten, dass man einen unabhängigen Staat errichtet?
STANDARD: Hat sich der IGH da um die Antwort herumgeschwindelt?
Marko: Das ist ein typischer politischer Kompromiss. Wir sagen damit überhaupt nichts über die Staatsqualität des Kosovo aus. Die politische Schlussfolgerung daraus erlaubt es natürlich, dass Kosovo kein Präzedenzfall ist.
STANDARD: Hat Serbien die falsche Frage gestellt?
Marko: Ich verstehe schon, dass Serbien versucht hat, die Frage vorsichtig zu formulieren, um einen weiten Interpretationsspielraum zu haben. Aber das ist als Schuss nach hinten losgegangen. Andererseits hat der Gerichtshof auch erklärt, dass die Unabhängigkeitserkärung nicht gegen die UN-Resolution 1244 verstösst. Weil aber nach Meinung des IGH die UN-Mission Unmik im Kosovo noch operativ ist und die Sicherheitsratsresolution 1244 noch in Kraft ist, wird indirekt gesagt, dass der Kosovo noch keineswegs ein unabhängiger Staat ist und es weiterer Verhandlungen um den Status bedarf. Insofern ist das ein Riesenerfolg für Serbien. Und damit sind die Ambitionen des Kosovo schnell in internationale Organisationen aufgenommen zu werden, insbesondere in die UNO, wieder enttäuscht. Es ist davon auszugehen, dass nun einige Staaten anerkennen werden, aber die Hardliner wie Spanien, die Slowakei, Zypern und Russland, werden in ihrer Meinung bestärkt.
STANDARD: Gleichzeitig anerkennt Russland aber Abchasien und Südossetien.
Marko: Das ist der eigentliche Widerspruch der russischen Aussenpolitik.
STANDARD: Und rechtliche Grundsätze spielen keine Rolle?
Marko: Nein. (DER STANDARD, Printausgabe 24./25.7.2010)

Joseph Marko (55) studierte in Graz und war von 1997 bis 2002 Richter
am Verfassungericht in Bosnien-Herzegowina. Der Verfassungsrechtler
leitet das Kompetenzzentrum für Südosteuropa an der Universität Graz.