Innenministerin will durch Ausweitung der Kontrollen von Asylwerbern Kosten sparen - Hilfsorganisationen üben scharfe Kritik
Die Innenministerin hat Ziele. Zwei davon teilte Maria Fekter am Freitag in einer Aussendung mit: Das größere: Österreich solle „das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität" werden, meinte sie. Und das kleinere der beiden: „Ziel sind lückenlose Kontrollen, rasche Rückreisen und die enge Abstimmung mit den Asylbehörden." Und der Weg zum Erreichen dieser beiden Ziele ist für Maria Fekter klar, nämlich: „Ich stocke die Fremdenpolizei bundesweit um 50 Personen auf." Diese kämen aus Umschichtungen, präzisierte Pressesprecher Martin Brandstötter auf Nachfrage von derStandard.at.
SOKO soll 17,5 Millionen bringen
Mit 1. Juli wurde die SOKO-Grundversorgungscontrolling („SOKO-GVS") eingerichtet. Asylwerber, welche die Grundversorgung erhalten, sollen stärker kontrolliert werden. In das System der Grundversorgung investiert der Bund jährlich 100 Millionen Euro, wovon 19.130 Asylwerber profitieren. Diese verstärkten Kontrollen sollen nun laut Berechnungen des Ministeriums ganze 17,5 Millionen Euro einbringen - rund ein Fünftel des gesamten aufgewendeten Betrages.
Als Grundlage dieser Berechnungen dienten laut Brandstötter Zahlen der letzten zwei Jahre, wo insgesamt 21.000 Überprüfungen stattgefunden haben. Bei etwa 50 Prozent der Fälle wurde festgestellt, dass gewisse Ansprüche nicht mehr bestehen und der Betrag angepasst. Nur in wenigen Fällen soll der gesamte Anspruch gestrichen worden sein.
"Eher so, dass Leute zu Unrecht Geld nicht bekommen"
Philipp Sonderegger von SOS Mitmensch glaubt nicht, dass durch verstärkte Kontrollen 17,5 Millionen eingespart werden können: „Ich kann freien Auges sagen, dass diese Zahlen aus der Luft gegriffen sind." Ebenfalls skeptisch ist Christian Herzog vom Flüchtlingsprojekt Ute Bock: „Da ist es eher so, dass Leute zu Unrecht Geld nicht bekommen."
Zwei Varianten der Grundversorgung
Bricht man die 100 Millionen Euro auf eine Kopfzahl herunter, kostet ein Platz in der Grundversorgung den Bund rund 5.200 Euro. Eine Einsparung von 17,5 Millionen Euro würde pro Kopf etwa 920 Euro bedeuten. Wie hoch diese Summe ist, wenn wird deutlich, wenn man diese der Höhe der Grundversorgung für einen Asylwerber gegenüberstellt. Da gibt es zwei mögliche Varianten:
- Einerseits kann es sein, dass Asylwerber in einer so genannten „organisierten Unterkunft" - etwa in einem Erstaufnahmezentrum oder in einem Gasthaus - wohnen. Kost und Logis sind für den Asylanten frei, er bekommt 40 Euro Taschengeld und zehn Euro für „Freizeitaktivitäten" zur Verfügung gestellt, im Jahr also 600 Euro. Persönliche Gegenstände und Gebrauchsgüter wie zum Beispiel Hygieneartikel müssen jedoch selbst bezahlt werden.
- Dann gibt es jene Asylwerber, die in einer privaten Unterkunft wohnen. Miete und Verpflegung müssen dann selbst bezahlt werden. Dafür erhält man von der Grundversorgung 80 (für Minderjährige) bzw. 180 Euro im Monat (für Erwachsene) als Verpflegungsgeld. Für die Miete gibt es einen Zuschuss von 110 Euro pro Monat und Person. Auf das Jahr gerechnet bekommt jeder Minderjährige 2.280 Euro, jeder Erwachsene 3.480 Euro.
Bei beiden Varianten sind die Beträge fix, Kürzungen können hier nicht vorgenommen werden. „Es gibt aber auch noch andere Leistungen", meint Brandstötter, und führt ein Beispiel an: „Wenn Kinder schulpflichtig sind, werden auch die Fahrtkosten für den Schulweg übernommen. Da kann es schon zu Kürzungen kommen." Der Höchstsatz für Unterstützungen für Schüler und Schülerinnen liegt jedoch bei maximal 200 Euro pro Schuljahr. Ein weiteres Beispiel sind auch Zuschüsse, wenn Bedarf nach Bekleidung besteht.
Wer ist "hilfsbedürftig"?
Gänzlich aus der Grundversorgung heraus fällt man, wenn der Titel der „Hilfsbedürftigkeit" nicht gegeben ist. Nach Artikel zwei, Absatz eins der „Grundversorgungsvereinbarung" ist hilfsbedürftig, „wer den Lebensbedarf für sich und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält".
Diese 17,5 Millionen könnten also durch Zweierlei eingespart werden. Einerseits durch das Aufdecken von unrechtmäßig erhaltenen Zusatzzahlungen, andererseits durch das Finden von Fällen, wo die Hilfsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Was schwer sein dürfte - denn die Möglichkeiten, wie Asylwerber Geld verdienen dürfen, sind praktisch nicht vorhanden bis sehr beschränkt.
"Schäbig, Debatte mit Asylmissbrauch anzufangen"
Grundsätzlich habe man nichts dagegen, dass Missbrauch kontrolliert wird, sagt Sonderegger. „Wenn das in allen gesellschaftlichen Bereichen gemacht würde, wäre es super. Wenn man sich ansieht, unter welchen Bedingungen Asylsuchende sich hier aufhalten müssen, ist es schäbig, diese Debatte mit Asylmissbrauch anzufangen."
"Keine überfallsartigen Kontrollen"
Für die „asylkoordination österreich" ergeben sich noch andere Schwierigkeiten: „Es muss sichergestellt werden, dass AsylwerberInnen nicht überfallsartig kontrolliert werden." Bei den Kontrollen gebe es keine Dolmetscher, die den Betroffenen den Grund der Durchsuchung verständlich machen, hieß es in einer Aussendung. Und: „Selbst wenn bei einer Kontrolle ein ‚Wertgegenstand‘ wie ein Computer oder ein Flachbildschirm gefunden wird, heißt das noch lange nicht, dass die AsylwerberInnen nicht hilfsbedürftig sind."
Pressesprecher Brandstötter erklärt den Ablauf einer Kontrolle so: "Es sind koordinierte Teams, wo sowohl Uniformierte als auch Juristen, Leute aus der Asylabteilung und aus den Grundversorgungsstellen der Länder dabei sind. Diese überprüfen, ob einerseits die Hilfsbedürftigkeit gegeben ist und andererseits, wie der Aufenthaltsstatus ist und ob auch nach dem Meldegesetz alles in Ordnung ist."
Erster Einsatz: 23 Verdachtsfälle bei 300 Identitätsfeststellungen
In der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2010 fand in Wien und Graz der erste Einsatz der SOKO-GVS statt. Es wurden dabei insgesamt 150 Quartierkontrollen (rund 100 in Wien und rund 50 in Graz)
vorgenommen. In Graz wurden zusätzlich zwei Lokale überprüft. Insgesamt wurden dabei knapp 300 Identitätsfeststellungen durchgeführt. Drei Personen wurden aufgrund fremdenpolizeilicher Bestimmungen festgenommen. In 27 Fällen wurden Anzeigen wegen unbefugten Aufenthaltes und in neun Fällen wegen sonstiger Übertretungen in Zusammenhang mit dem Aufenthalt erstattet. 23 Asylkarten wurden wegen unbefugten Besitzes abgenommen. In 18 Fällen erfolgten amtliche Abmeldungen nach den Meldebestimmungen.
Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden fünf Anzeigen erstattet. Im Zuge der Kontrollen konnten 23 Verdachtsfälle auf unrechtmäßigen Bezug der Grundversorgungsleistungen festgestellt
werden. Bei wievielen Verdachtsfällen die Grundversorgung gekürzt oder gestrichen wurde, steht nicht auf der Homepage des Innenministeriums.
Caritas befürchtet "Spitzelsystem"
Die Caritas befürchtet, dass durch Fekters Pläne ein „Spitzelsystem" aufgebaut werde. So würden etwa Hausbesorger und Nachbarn befragt, ob eine Familie "irgendwelche Geräte" eingekauft habe oder einer (illegalen) Arbeit nachgehe. Mit einem derartigen System werde ein "Sündenbockmechanismus" bedient, dies sei "gesamtgesellschaftlich ein verheerendes Signal". (Florian Gossy, derStandard.at, 23. Juli 2010)