Israelitische Kultusgemeinde hält neuen Leopold-Vorschlag für "geschmacklos"

23. Juli 2010, 13:10

Muzicant und Jakubovits ziehen Vergleich zum Fuchs im Hühnerstall

Wien - Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hält den Vorschlag von Diethard Leopold, Sohn des verstorbenen Kunstsammlers Rudolf Leopold und Vorstandsmitglied der Leopold Museum-Privatstiftung, Egon Schieles Gemälde "Häuser am Meer" zu versteigern und den Erlös zwischen den Erben nach Jenny Steiner und der Stiftung in einem bestimmten Verhältnis zu teilen, für "geschmacklos".

Der Vorschlag ziele darauf, "dass die Leopold Museum-Privatstiftung ein Werk der NS-Raubkunst ("Häuser am Meer") verkauft, um mit dem Erlös den Rückkauf zum Marktwert eines anderen Werkes der NS-Raubkunst ("Bildnis Wally") zu finanzieren. Der Vorschlag ist geschmacklos und der Vergleich mit dem Fuchs im Hühnerstall, der erwischt wird und vorschlägt, das Huhn doch nicht zurückzugeben, sondern zu verkaufen und den Verkaufserlös aufzuteilen, drängt sich auf. Demgegenüber ist Restitution - auch im Sinne des Kunstrückgabegesetzes - die entgeltfreie Rückgabe von Kunstwerken bedenklicher Provenienz und kein 'dealmaking'", so Ariel Muzicant und Erika Jakubovits in einer Aussendung. "Das ist kein guter Neustart nach dem Tode von Rudolf Leopold und dem erzwungenen Rückkauf von Schieles Bildnis Wally um 19 Millionen Dollar vor wenigen Tagen." (APA)

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Tschuri Cazzino
 
02
25.7.2010, 08:01
Was hat eigentlich die Kultusgemeinde damit zu tun?

Im Übrigen gilt für Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung.

Gehirnamputierter Volldillo
24
25.7.2010, 02:33
Kann man geschmackloser sein als ein Immobilienhai?

Canosso
53
24.7.2010, 15:07
Der Leopold hat Geld machen dürfen mit den Bildern

Zitat: "Man einigte sich 1994 darauf, dass Leopold 2,2 Milliarden Schilling (160 Millionen €) erhalte, wenn er seine Kunstsammlung in eine von ihm gemeinsam mit dem Staat zu errichtende Stiftung einbringe."
http://de.wikipedia.org/wiki/Leop... e_Stiftung

Nur die Juden, die diese Kunstwerke erst ermöglicht haben, sind laut Meinung der FPÖ-Kampfposter hier, Beutelschneider.

Tschuri Cazzino
 
00
25.7.2010, 08:00
Unter Geld machen wird gemeinhin etwas anderes Verstanden

als eine Vielfaches an Wert abzugeben und dafür eine vergleichsweise geringe Summe zu erhalten.

Im Übrigen gilt für Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung.

Canosso
00
25.7.2010, 11:12
Sie dürfen aber nicht die 15 % Erbschaftssteuer vergessen

Diese hätte von den heutigen Wert bezahlt werden müssen (Dass die Erbschaftssteuer angeschaft wird, konnte er zu diesem Zeitpunkt nicht wissen) bzw. damals 5% Stiftungssteuer von dem Gesamtwert der Bilder bei Errichtung der Stiftung bezahlen müssen, stattdessen hat er Geld erhalten.
Außerdem sind in letzter Zeit Urteile ergangen, die aussagen, dass der Stiftungsgeber keinen Einfluß auf die Stiftung haben darf, weder direkt noch indirekt. Herr Leopold war aber als Stiftungsgeber sehr wohl die lenkende Kraft der Stiftung und der Sohn Diethard Leopold versucht selbiges auch.

Kontrahent1
22
24.7.2010, 19:35
Geld machen?

Irgendwie ist Ihnen das Wesen des Sammlers fremd. Häten Sie in den 50er Jahren für einen Schiele auch nur 100 öS ausgegeben (für soviel war damals eine Zeichnung zu haben)? Ich nicht!

Canosso
12
24.7.2010, 19:57
Die ursprünglichen Besitzer haben sich

auch der Bilder erfreut, sogar den Künstler das Künstlerleben ermöglicht, wie Arthur Roessler, Carl Reininghaus und Dr. Oskar Reichel, http://de.wikipedia.org/wiki/Egon_Schiele.
Warum darf sich Herr Leopold es sich vergüten lassen, wenn er die Bilder öffentlich ausstellt, aber diejenigen die Bilder schon vorher gesammelt haben, nicht?
Die Bilder waren auch nur auf dem Markt, weil es ein Ausfuhrverbot gab und teilweise die Erben nicht um den Wert wussten.

Kontrahent1
12
25.7.2010, 10:49
Wieviel wurde gekauft

und verschwand später in irgendwelchen Archiven, weil sich kein Mensch mehr dafür interessierte. So erging es auch den Schiele-Zeichnungen, welche in den 50er/60er Jahren als 'pornographische Schmierereien' galten. Es bedarf Sammlern wie Leopold oder ausgefuchsten Galerien, um diese Werke aus den Kellern zu holen. Wenn dann noch die Kunstmafia die Preise hochjubelt, könnte sich der Schöpfer wahrscheinlich im Grab umdrehen, wenn er daran denkt, was er dafür bekam.

Tschuri Cazzino
 
38
24.7.2010, 14:49
Ob die Mischpoche Leopold und seine Erben erpresst

ist lediglich eine Sache der Rechtspflege und wäre ein Fall für den Staatsanwalt - Mir ist allerdinges lieber der kümmert sich erst mal um Karl-Heinz und seine Freunde. Da aber der österreichische Staat - und damit auch ich - erpresst werde, ist mir die Angelegenheit nicht egal. Sondergesetze, die Erben von Leuten begünstigen, von denen behauptet wird, ihne wäre vor Generationen Übel mitgespielt worden, sind absurd.
Selbst im Falle tatsächlich vorliegenden Unrechts erlöschen in einem Rechtsstaat Ansprüche nach langer Zeit. Ich verlange keine Entschädigungszahlungen für die Menschenrechtsverletzungen, die an meinen leibeigenen Vorfahren begangen wurden.

Im Übrigen gilt für Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung.

me phisto
00
25.7.2010, 10:53
das ist eine sehr harte und provokante aussage, ...

die natürlich dem "geschäftsmodell" ggü. steht und daher mit den üblichen antisemitismus-reflexen bekämpft wird. so weit, so durchsichtig!

aus ethischen gründen soll und muß man entschädigen, um geschehenes unrecht zumindest kommerziell zu tilgen. formal juristisch ist es aber in jeder rechtsordnung tatsächlich so, daß ansprüche irgendwann einmal erlöschen und das hat auch einen guten grund, ansonsten wäre das recht insgesamt nicht mehr administrierbar. die restitutionsgesetze durchbrechen diesen rechtsgrundsatz zu einem gewissen teil und sind daher tatsächlich sondergesetze, abweichend von der verjährungsregelung. das damit allerdings ein beispielloser "restitutionsplünderzug", ausgelöst wurde, hat man so nicht vorausgesehen.

froilein froilein
00
21.8.2010, 22:39

Natürlich hat man das vorausgesehen.

max ritz
21
24.7.2010, 20:16
Sonnenstich abbekommen?

die nächsten Tage werden wieder besser für Sie werden.

lothar.matthäus
20
24.7.2010, 16:21
Plea-

mpel!

Tschuri Cazzino
 
00
25.7.2010, 10:19
Wussten wir schon Loddar!

Sie können mich übrigens Tschuri nennen.

Im Übrigen gilt für Karl-Heinz Grasser die Unschuldsvermutung.

lothar.matthäus
00
25.7.2010, 20:00
Hat man es Euch

denn schon öfter gesagt?

Ist aber wirkungslos geblieben!

Tschuri Cazzino
 
00
25.7.2010, 07:57
Das wussten wir schon zuvor Loddar.

Weltenbürger Demosthenes
310
24.7.2010, 12:21
Fair

Schiele hat von den Käufern Minibruchteile des heutigen Marktwerts als Honorar für seine Werke erhalten. Die Wertsteigerung ist fast ausschließlich auf den Fanatismus des kürzlich verstorbenen Sammlers Rudolf Leopold zurückzuführen.

Daher halte ich es für fair und nicht für geschmacklos, wenn sich die Begünstigten der Wersteigerung und der Auslöser derselben die erzielte Wertsteigerung teilen.

Dazu vermeine ich, dass im Sinne eines modernen Urheberrechts auch die Erben von Schiele an der Wertsteigerung bei jedem realiserten Verkauf zu beteiligen wären.

Heinz Anderle
 
45
23.7.2010, 20:24
Sie müssen die Krot' ja nicht schlucken,...

... wenn sie ihnen nicht schmeckt.

Im Sinne der konsequenten Trennung von Religion und Staat möge sich die Israelitische Kultusgemeinde genauso wie alle anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften hierzulande ausschließlich um die spirituellen Anliegen und Angelegenheiten ihrer Mitglieder kümmern und jegliche Einmischung in die Rechtssprechung, Rechtsfindung und Rechtspflege unterlassen. Vor dem Gesetz sind alle Personen gleich.

Dr. Heinz Anderle jakobinisch radikal-säkularer Freigeist

Fritz Wunderlich
20

die ikg ist mehr als eine religionsgemeinschaft, deshalb ist sie oft als stellvertreter nominiert, oder wird beauftragt, bei restitutionen und anderen anliegen für individuen jüdischer herkunft oder religion

gütenand der fertige
22
24.7.2010, 07:24
Wer sich wann, wie und warum IRGENDWO einmischt,

überlassen Sie am besten denjenigen, die sich einmischen.

Heinz Anderle
 
12
24.7.2010, 15:42
Es ist dann Angelegenheit des Gemeinwesens,...

... derartige Einmischungen nicht zuzulassen und mit entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu unterbinden.

Nochmals: Religionsgemeinschaften haben die öffentliche Ordnung nicht zu stören, wie schon 1789 eingefordert wurde. Das Gesetz beruht auf dem demokratisch bestimmten Gemeinwillen und nicht auf Religions- und Interessensgemeinschaften.

In der Französischen Revolution wurde der Mut zur Trennung von Religion und Politik mit konsequenten Maßnahmen verbunden.

Dr. Heinz Anderle, jakobinischer Freigeist

gütenand der fertige
00
25.7.2010, 12:25
Auch wenn's Ihnen ein Dorn im Auge ist,

wir haben Meinungs- und Pressefreiheit. Und im Rahmen dessen darf jede/r "seinen Senf" dazugeben.

Und. Die Jakobiner haben mit demokratischen Rechten genau so viel am Hut gehabt wie die "Deutsche DEMOKRATISCHE Republik ein demokratischer Staat war.

Herzerzog Johann
00
24.7.2010, 18:47
Ist doch ohnehin irrelevant , was die sagen.

Meinetwegen kann auch der Vatikan noch seinen Senf dazugeben. Und sonst noch jeder, den es danach gelüstet.

janwillem
02
24.7.2010, 13:30

Sehe ich genau so.
Ähnlich verhält es sich mit dem Wort "Freigeist"
in der Signatur von Hrn. Dr. Anderle.
Auch er darf sich wünschen, was er will.

axel schweis
02
24.7.2010, 02:53
s.g. Herr Anderle

die IKG ist ein Verein von Österreichern,die auch gerne
freigeistig agiert,da ja die Mitglieder bestimmen welche
Aktionen sie für nötig errachten ...

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