Kriminalisierung

HIV als Verbrechen

22. Juli 2010, 15:17

Strafrechtliche Verfolgung nimmt zu - Rund 600 Verurteilungen weltweit - Österreich europaweit auf Platz Zwei

Wien - Die strafrechtliche Verfolgung von HIV-positiven Menschen nimmt weltweit zu: "Wir haben die Situation, dass HIV-Übertragung zunehmend kriminalisiert wird", bedauerte Susan Timberlake von der UNO am Donnerstag auf der 18. Internationalen Aids Konferenz in Wien. Bereits über 600 Verurteilungen zähle man weltweit, so Chris Mallouris vom globalen Netzwerk von Menschen mit HIV (GNP+), das eine aktuelle Erhebung durchgeführt hat. Man rede dabei nicht von den wenigen Fällen, in denen HIV-Träger mit voller Absicht Menschen ansteckten, stellte der GNP+-Aktivist klar. Und doch hätten Nordamerika und Europa hier mehr Verurteilte vorzuweisen als der Rest der Welt zusammengenommen.

Auf der Liste der 15 Länder mit der höchsten Zahl an Verurteilungen mit HIV-Konnex finden sich demnach nur europäische - mit Ausnahme der USA, die auf Platz 1 stehen, und den drei vom britischen Recht beeinflussten Staaten Australien, Kanada und Neuseeland. In den USA gebe es Fälle, in denen Gefängnisstrafen von 20 Jahren verhängt worden seien. Auffallend sei auch, dass in Großbritannien und Norwegen weit überproportional viele schwarze Immigranten verurteilt würden, so Mallouris.

Alpenrepublik weit vorne

In Österreich fand die erste derartige Verurteilung bereits 1990 statt und in der Gesamtstatistik liegt die Alpenrepublik weit vorne in Europa. Mit rund 30 Verurteilungen findet sich Österreich ex aequo mit der Schweiz auf Platz 2 nach Schweden, wo zwischen 50 und 55 Schuldsprüche gefällt wurden. In deutlich größeren Ländern wie Großbritannien (12), Deutschland (14) oder Frankreich (15) gab es dagegen wesentlich weniger Fälle.

Im asiatischen Raum sei die Lage allgemein besser, wenn statistisch gesehen nur einer von 4.000 HIV-Positiven mit einer Verurteilung konfrontiert wird. Ähnliches gelte für Lateinamerika, so Mallouris. Hier gebe es zwar die entsprechenden diskriminierenden Gesetze, aber sie würden nicht angewandt. Vom gesamten Kontinent seien lediglich zwei Fälle aus Brasilien bekannt.

Positives Beispiel Sierra Leone

Weltweit hätten mittlerweile 50 Länder entsprechende Gesetze erlassen - "und der Trend wächst", bedauerte Mallouris. So seien von 20 afrikanischen Ländern in den vergangenen Jahren Regelungen erlassen worden, die eine strafrechtliche Verfolgung der Betroffenen ermöglichten. Demnach könne gemäß einiger Gesetze eine Schwangere verurteilt werden, die den Virus auf ihr Kind überträgt. In den USA habe es Verurteilungen von HIV-positiven Menschen wegen Spuckens oder Beißens gegeben. Einige wenige positive Beispiele gebe es allerdings auch, eilte sich Mallouris zu betonen: Sierra Leone habe unlängst ein derartiges Gesetz abgeschafft, in den Niederlanden und Ghana gebe es Bestrebungen dazu.

Mit dem 2005 begonnenen GNP+-Report wolle man einerseits gesicherte Daten liefern, andererseits aber auch als Anwalt der Betroffenen dienen. Ein ähnliches Ziel verfolgt das kanadische Aids-Legal-Network. Man hat hier eine Datensammlung erstellt, die ein konkretes Tool für Strafverteidiger darstellt. Auf der entsprechenden Internetseite wurden auf Französisch und Englisch Präzedenzfälle aus Kanada, Frankreich und der Schweiz zusammengetragen, sowie andere Schlüsseldokumente, mit denen die Lebenswelt von HIV-Positiven erläutert wird. "Das soll Strafverteidigern als Handbuch dienen", umriss Cecile Kazatchkine vom Netzwerk das Ansinnen. (APA)

Heinz Anderle
 
00
24.7.2010, 07:36
Interessant wäre wohl der Vergleich,...

... auf welcher Rechtstradition und Rechtsschule z. B. die Definition der Tatbestände im angelsächsischen Rechtssystem, in Schweden oder in Österreich beruhen.

Im Prinzip setzt das Rechtsverständnis der Aufklärung durchaus die Mündigkeit und Verantwortung des Individuums voraus. Unwissenheit kann in einer modernen Informationsgesellschaft nicht mehr als Ausrede vorgeschoben worden. Der Einzelne hat zugleich den Anspruch zum Schutz vor Schädigung, wenn diese nach dem Stand des Wissens vermeidbar ist.

Wie sieht es in diesem Fall mit der zivilrechtlichen Haftung aus? Können für die Behandlungskosten Regreßansprüche begründet werden?

Dr. rer. nat. Heinz Anderle, Freigeist

hackler
00
22.7.2010, 19:45
Auzug aus einem Aufruf der sich gegen die momentane Repression gegen UserInnen am Karlsplatz richtet

[...] Wir sprechen uns mit unserer Kundgebung gegen die Zerschlagung eines (über-)lebenswichtigen Hilfssystems und gegen jede Form von polizeilicher Repression gegen Drogen konsumierende Menschen aus. Wir verurteilen jede Illegalisierung und Kriminalisierung von Drogenkonsument_innen. Wir unterstützen hingegen eine selbstbestimmte Organisierung der User_innen und fordern eine Bereitstellung von Infrastruktur und Finanzmitteln durch das Drogenhilfssystem. [...]

http://lisasyndikat.wordpress.com/2010/07/0... sauberung/

Dein schönster Traum
00
22.7.2010, 17:59
Nun, ich meine...

...daß schon die Unterlassung der Durchführung eines HIV - Tests (PCR schon nach kurzer Zeit möglich) nach einem echten Risikokontakt eigentlich schon strafrechtlich relevant sein sollte, sofern man danach wieder jemanden gefährden könnte.

Mike 23
00
22.7.2010, 17:11
Nur um das noch einmal klar zu stellen

Bei den 30 Verurteilten in Österreich handelte es sich also nicht um Aids-Kranke, die bewußt eine Ansteckung einer anderen Person in Kauf genommen haben?

Ist das mit "voller Absicht" gemeint?

Michael

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