Gegen Erbschleicher

Justizministerin will Testamente sicherer machen

Jutta Berger, 21. Juli 2010 20:28
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    Foto: apa/hans wiedl

    Sich den Notar zu sparen und den letzten Willen von drei Zeugen unterschreiben zu lassen ist eine unsichere Sache. Justizministerin Bandion-Ortner will solche Testamente abschaffen

Das Erbrecht muss modernisiert werden, Zeugentestamente sind nicht sicher, man sollte sie abschaffen

Bregenz - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wurde bei ihrem ersten Vorarlbergbesuch nach Aufdeckung der Testamentsfälschungen am Dornbirner Bezirksgericht gleich mit zwei neuen Fällen konfrontiert: Ein Feldkircher Richter im Ruhestand deckt 31 Verwandte mit Klagen ein, weil sie ihn beschuldigen, ein Testament gefälscht zu haben. Es geht um 12,5 Millionen Euro.

800.000-Euro-Vermögen erschlichen

Ein weiterer Justizpensionist - Stadtpolitiker in Bregenz, Bezirksrichter in Ruhe und höchst aktiver Sachbuchautor (ABC der Vertrags- und Testamentsmuster) - beschäftigt die Gerichte: Er soll sich ein 800.000-Euro-Vermögen erschlichen haben. Zu diesen beiden aktuellen Fällen kommen die altbekannten vom Dornbirner Bezirksgericht (Justizbedienstete wegen Verdacht auf Testamentsfälschungen in Untersuchungshaft) und Ermittlungen gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch.

"15 Hausdurchsuchungen, 150 Einvernahmen, 1000 Akten untersucht, Registerbücher der letzten 40 Jahre durchforstet, 1,8 Millionen Euro sichergestellt", zählt Bandion-Ortner im Gespräch mit dem Standard bisherige Aktivitäten von Justiz und Polizei auf. Vorwürfe, die Justiz arbeite zu langsam, lässt die Ministerin nicht gelten. "Nichts wird verzögert, es arbeiten sogar zwei Staatsanwälte an diesem Fall."

Strengere Dokumentationspflicht

Als Konsequenz auf die Dornbirner Malversationen habe man generell in ganz Österreich die Dienstaufsicht verschärft und man führe unangemeldete Revisionen durch. Die Dokumentationspflicht sei nun strenger. Bandion-Ortner: "Die Aufzeichnungen werden kontrolliert." Die Einführung des Vier-Augen-Prinzips sei jedoch nicht möglich. "Da haben wir ein Ressourcenproblem." Den Personalstand zu verdoppeln, "das können wir dem Steuerzahler nicht antun".

Was aber anstehe, sei die Digitalisierung des Testamentsregisters und die Verbesserung der Dokumentation. Und eine Reform des Erbrechts. Die sogenannten privaten Zeugentestamente seien, so die Ministerin, stark manipulationsgefährdet. "Es stellt sich die Frage, ob man das nicht abschaffen soll." Bei dieser Art von Testamenten, die nicht vom Erblasser verfasst sein müssen, wird der Wille des Erblassers bezeugt, den Inhalt des Testaments müssen die Zeugen aber nicht kennen.

Das Erbrecht müsse inhaltlich modernisiert und dem Geist der Zeit angepasst werden, sagt Bandion-Ortner. Gesetzliche Erbfolge, Enterbungsgründe, Pflichtteil - die bestehenden Regelungen dazu seien überholt.

Malversationen wie in Vorarlberg sind laut Bandion-Ortner aus anderen Bundesländern nicht bekannt. Unangemeldete Revisionen hätten keine Verdachtsmomente ergeben. Bandion-Ortner zu den aktuellen richterlichen Erbgeschichten: "Ich finde jede Art von Erbschleicherei unmoralisch und verwerflich. Aber nicht jede Erbschleicherei ist Betrug." (Jutta Berger, DER STANDARD Printausgabe 22.7.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 39
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Herbert Koller1
 
07.11.2010 13:20
24-Stundenpfelge als Abzocke?

In meiner Verwandtschaft ist ein unglaublicher Fall passiert und wir sind an einer möglichst breiten Publikation interessert, um potenzielle weitere Opfer zu warnen.
Meine Tante, Frau Anna Sorko, wohnhaft in Sieghartskirchen, Niederösterreich, am Kuhberg 14, ist am 12. August 2010 im 92. Lebensjahr verwitwet und kinderlos verstorben.
Sie war einige Monate vorher von 5.bis 19. Jänner 2010 stationär auf der psychiatrischen Abteilung des LKH Tulln. Dort wurde ihr eine 24-Stundenpflege vom Hoffmann-Verein, Hafengasse 8/8, 1030 Wien vermittelt.
Bei der Abwicklung der Verlassenschaft stellte sich heraus, dass sie noch auf der psychiatrischen Abteilung in Tulln am 14. Jänner von der Leiterin des Pflegevereins Hoffmann veranlasst wu

mueller10
23.07.2010 17:24
Die Gesetzliche Erbfolge ist überholt?

Mag sein, dass das teilweise stimmt.
1.) Aber was passiert, wenn jemand kein Testament macht und es keine gesetzliche Erbfolge gibt. Wer erbt dann? Logischerweise müsse in solchen Fällen das Erbe an die Republik fallen. Ist etwa genau das der Gedanke dahinter?
2.) Wenn jeder, der genau so vererben will, wie es jetzt die gesetzlichen Erbfolge vorsieht, ein Testament machen muss, damit die Kinder das erben, was sie derzeit ohne Testament erben, und die Testamente noch dazu vor Gericht oder Notar errichtet oder zumindest dort hinterlegt werden müssen, fallen natürlich auch massenhaft Gebühren
an.

Chocoholic
23.07.2010 11:30
Nein, nicht sicherer, nur TEURER!

Philipp Gudenus
 
23.07.2010 10:00
Der Justizminister will Testamente “sicherer” machen

So zu machen wäre auch die Verlasenschaftsabhandlkung, die aus leuter Faulheit den Richtern von den Notaren entrissen wurde. Danach ihr Spielchen treiben, Begünstigung des einen oder anderen bzw. ihrer Arbeitsunlust.

Erfahrungen nach haben Richter, Notare korrekte Abhandlung verlernt. Sind also korrupt geworden, ohne notwendigerweise Kassa zu sehen.

Philipp Gudenus
 
23.07.2010 10:45
Revisionen hinsichtlich der Abhandlung durch Richter bzw. Notar

scheinen zu fehlen!

Via scans der Akten (komplett) im Ministerium durch den Herrn Justizminister persönlich, er muss ja Erfahrungen als Verlassenschaftsrichter haben!

Philipp Gudenus
 
23.07.2010 16:41
Beispiel seit 1990 anhängig, weil jemand quasi Schützling des Gerichtes bzw. dessen Gerichtsdiener in der Person eines Notars ist,

Niederösterreich, Verlassenschaftsgericht, Waidhofen an der Thaya, Zahl A 203/90 (inzwischen unter andere Zahl versteckt worden, nämlich 1 A 1228/93i). Zunächst minderjähriges Kind übersehen, das dann - so man es so sehen kann und will - betrogn wurde. Zugehörige Akten, an diese könnte manipuliert worden sein. Ausserstreitgesetz § 92. Später überreicht Erbe bedingte Erbserklärung, nochmals selber §. Dann wird Absonderung der Verlassenschaft begehrt. Zunächst nichts, zögernd mehr langsam als sicher geschieht was, begleitet von Antrag auf Unterkuratorstellung des Antragsteller auf Absonderung. Gericht samt Diener - will als Herr Gerichtskommissär tituliert werden - was man übersehen kann, haben halt sich endlich vergaloppiert.

Philipp Gudenus
 
26.07.2010 11:09
sicherer machen, dazu gehört Revisionen über Ablauf der Abhandlung

, Richter, Notare, Sachvrständige könnten versucht sein, nicht im Sinne des Testamentes, des Rechtes das Recht “umzubiegen”.

In Richtung schnellerer, schlampiger Abhandlung - ein Akt der Fürsorge - höheres Verdienst des Notars als Gerichtsdiener /Gerichtskommissär, etc. Höheres muss sich nicht in Geld ausdrücken. Arbeitsersparnis /Müheaufwand könnte auch zählen. Mühe = Zeitverlust = Verlust an Zeit anderswo zu verdienen. Selber Akt des Bezirksgerichtes Waidhofen.

Philipp Gudenus
 
27.07.2010 14:10
Ersten fünf Jahre der Abhandlung des Waidhoffner Verlassenschaftsaktes

1990: Minderjährigkeit. Erforderliches nicht veranlasst.
1991: Überreichung einer bedingten Erbserklärung, dasselbe.
1990/2010 von der Testamentenserie nichts gesehen, ausser Photokopie eines eigenhändigen Testamentes aus zweierlei Hand!
Gerichtsdiener, vulgo Gerichtskommissär, vulgo Notar (Herwig Reilinger in Waidhofen an der Thaya). Arbeitete an Verkauf des Anteiles des Erben. Man versteht, will Geld verdienen.
1995 Zustellung aus der Testamentenserie des Testamentes aus zweierlei eigenhändiger Hand, will heissen zweihändigen Testamentes zweier verschiedener Personen. Sofort ersichtlich. Aber es gibt blinde Notare, Verlassenschaftsrichter.
Man spielt hierauf nicht mit, beantragt Absonderung. Notar: natürlich strammer CVer.

Philipp Gudenus
 
27.07.2010 17:19
Eigenhändiges Testament aus zwei Händen ist letztlich

Fälschung. In Vorarlberg wird man suspendiert, wie Standard berichtete.

Philipp Gudenus
 
28.07.2010 17:40
Tagsatzung 31. Mai 1995 - 5 Jahre nach Todesfall - artig wird man vom Notar Herwig Reilinger zur ersten Tagsatzung geladen,

Anhang Photokopie des Letzten Willens. Fabrikant hat eigene Worte hineingefälscht. Sorgfältigkeit des Notars - Herwig Reilinger, Waidhofen an der Thaya - wohl nicht, entspechendes Trinkgeld. Sein Publicum wagt halt keine Revolution. Man gilt bei Gericht als Revoluzzer, seither. Antrag auf Absonderung: Notar zu einem fremden Advokaten: Erbe, durch Kauf, selbstmordgefährdet. Vermittlung eines Kaufvertrages Notar muss dafür sorgen, dass nicht alles, sondern ALLES seine Ordnung hat. Androhung: werde gegen einem etwas unternehmen. Tage später Protokollierung: Antrag auf Bestellung eines Kurators, = Antrag auf beschränkte Entmündigung. Natürlich Einfluss auf negative Erledigung des Absonderungantrages. Der ehrliche Makler hatte sich ausgespielt!

Mathias
 
23.07.2010 08:33
Als Konsequenz auf die Dornbirner Malversationen habe man generell in ganz Österreich die Dienstaufsicht verschärft und man führe unangemeldete Revisionen durch.

Ach und wer schaut den Revisoren auf die Finger? Wer schaut den Führungskräften auf die Finger? Da mangelt es doch (sicherlich auch in allen anderen Resorts!).

Ich wette gerne, dass diese "unangemeldeten Revisionen" schon Stunden vorher bekannt sein werden ... die "geheimen" Nachtalarme in der Kaserne kannten auch schon alle am Abend davor ;-)

sir osis of liver
 
22.07.2010 18:21

hat die keine anderen sorgen - die korruptionsstelle jammert über personalnot und BO will ein neues gesetz. nur weil offenbar das ministerium sein personal nicht unter kontrolle hat.

p.s. allerdings, in sachen personifizierte unschuldsvermutung funktionierts ja doch.

EN ISO 9000
 
22.07.2010 14:25

Eine Modernisierung des Erbrechts/ABGB ist – wie so vieles- seit ewig überfällig. Es ist tatsächlich nicht mehr zeitgerecht, dass der Staat dem Erblasser vorschreibt, wem er was zu hinterlassen hat. Das Pflichtteilsrecht führt häufig zu abenteuerlichen, rechtlichen Konstruktionen, die die Gerichte unnötig beschäftigen.

Daher: vollständige Testierfreiheit und Zeugentestamente (besonders mündliche) abschaffen. Gültig sollten nur mehr handschriftliche oder im Register hinterlegte Testamente sein.

Franz Bim
 
22.07.2010 15:10

Mündliche Testamente wurden in Österreich bereits 2004 abgeschafft. Ob ein Testament in einem Register vermerkt wird hat überhaupt nichts mit seiner Form zu tun. Unter Umständen wäre es denkbar die Form auf handschriftlich bzw. Notariatsakt zu beschränken, aber das würde wahrscheinlich viele davon Abschrecken, überhaupt ein Testament anzulegen.

Rein Formal haben wir übrigens vollständige Testierfreiheit. Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf die eigentlichen Vermögensgegenstände des Nachlasses sondern nur auf deren Gegenwert in Form von Geld und sind daher keine Erben, sondern Gläubiger gegenüber den Erben.

Avalancha
22.07.2010 12:29
Geiler Fall

Ein Richter, der das Vermögen der halb blinden und im Rollstuhl sitzenden Frau verwaltete hat NACH EIGENEN ANGABEN das Testament von dieser Frau diktiert bekommen und ist Alleinerbe. Unterschrieben haben dann drei Zeugen, die den Inhalt des Testaments nicht kannten.

????
Welcome to Austria

Im übrigen bin ich der Meinung, dass Österreich einer der unterschwellig korruptesten Staaten weltweit ist.

Systemanalytiker
22.07.2010 13:21
korruptes Justizsystem

Das österreichische Justizsystem ist korrupt. Man braucht sich nur die Nebenbeschäftigungssümpfe und Geschenkorgien dieser angeblich so unabhängigen Richter ansehen.

Labert
22.07.2010 20:42
Die da welche wären (Namen, Daten, Fakten) ?

Von Ihren diversen Orgien ganz zu schweigen (Fakten? - interessiert doch nicht...)

franz38
22.07.2010 14:22
Justizministerin & Korruption

Badion Ornter (ÖVP) hat doch selbst das Kosrruptionsgesetz gelockert. Da darf man sich doch wirklich nicht wundern oder?

Keyser
22.07.2010 08:07
Modernisierung? Warum nicht!

Testamente könnten zukünftig aufgenommen, der Inhalt auf einer fälschungssicheren Karte gespeichert, verschlüsselt, mit einem Fingerabdruck des Verfassers, samt Name, Unterschrift und Sicherheitscode versehen werden, und dann bis zum ableben verwahrt werden.

Falls eine Änderung nötig wäre, müsste ein erneuter Besuch bei einem Amt / bei einem Gericht oder sonstwo erfolgen, bei der eine Änderung nur dann erfolgen kann, wenn der Verfasser seine Kopie der Karte mitbringt, und er sich via Fingerabdruckscanner authentifiziert, und ausweist.

Diese und andere Varianten wären für mich durchaus vorstellbar. Und mit Sicherheit wäre so ein System auch relativ günstig umzusetzen.

GevatterTod
22.07.2010 09:32
Ihr System ist todsicher

ich kauf mir jetzt eine Rolle Klebeband und hol mir vom Wasserglas meines Wahlonkels die Fingerabdrücke, und die Speicherkarte kopiert mir ein Freund.

Keyser
22.07.2010 11:02

Ich habe nicht behauptet es wäre todsicher. Aber doch wesentlich sicherer, und wohl auch billiger, als das derzeitige System. Da werden Sie mir wohl beipflichten können, oder?

Im übrigen gäbe es sicher auch wesentlich ausgefeiltere Methoden, wie es von technischer Seite her zu bewerkstelligen wäre, tatsächlich höchstmögliche Sicherheit bietet, und dennoch im Verhältnis zum aktuellen System um ein vielfaches billiger ist. ;)

GevatterTod
23.07.2010 09:38
Quis custodiet ipsos custodes?

sobald sie etwas vertraulich.geheim halten wollen haben sie mit diesen Problemen zu kämpfen. Egal welche Technologue sie verwenden.
Nur die Veröffentlichung schützt zuverlässig vor Fälschung. Das Proble ist das der Erblasser diese Veröffnetlichung selbst auch meist nicht will.
Das einzige das dabei theoretisch funtioneren könnte wäre ein unmodifizierbares Log. Aber da ein solches erzeugt werden kann, kann es auch durch ein gefälschtes Replikat ersetzt werden.
Technologielösung: kann Echtheit nicht garantieren.

Michel Berger
22.07.2010 00:10
No, da werden aber ihre schwarzen Beamtenfreunde in Vorarlberg neue Geldquellen suchen müssen.

Martin Pelz
24.07.2010 17:22
so ein blödsinn

Marent aus Bregenz hat eigene Liste, die in U Haft sitzenden und Beschuldigten vom BG Dornbirn kommen eher aus SPÖ und FPÖ Kreisen!!! Lediglich Ratz ist den Schwarzen zuzuordnen.

Systemanalytiker
21.07.2010 21:34
Sagenhaft

Nur weil Justizfunktionäre sich Erbschaften unter den Nagel gerissen haben, soll das Erbrecht verändert haben.

Man sollte zuerst die Justizfunktionäre sicherer machen.

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