Das Erbrecht muss modernisiert werden, Zeugentestamente sind nicht sicher, man sollte sie abschaffen
Bregenz - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wurde bei ihrem ersten Vorarlbergbesuch nach Aufdeckung der Testamentsfälschungen am Dornbirner Bezirksgericht gleich mit zwei neuen Fällen konfrontiert: Ein Feldkircher Richter im Ruhestand deckt 31 Verwandte mit Klagen ein, weil sie ihn beschuldigen, ein Testament gefälscht zu haben. Es geht um 12,5 Millionen Euro.
800.000-Euro-Vermögen erschlichen
Ein weiterer Justizpensionist - Stadtpolitiker in Bregenz, Bezirksrichter in Ruhe und höchst aktiver Sachbuchautor (ABC der Vertrags- und Testamentsmuster) - beschäftigt die Gerichte: Er soll sich ein 800.000-Euro-Vermögen erschlichen haben. Zu diesen beiden aktuellen Fällen kommen die altbekannten vom Dornbirner Bezirksgericht (Justizbedienstete wegen Verdacht auf Testamentsfälschungen in Untersuchungshaft) und Ermittlungen gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch.
"15 Hausdurchsuchungen, 150 Einvernahmen, 1000 Akten untersucht, Registerbücher der letzten 40 Jahre durchforstet, 1,8 Millionen Euro sichergestellt", zählt Bandion-Ortner im Gespräch mit dem Standard bisherige Aktivitäten von Justiz und Polizei auf. Vorwürfe, die Justiz arbeite zu langsam, lässt die Ministerin nicht gelten. "Nichts wird verzögert, es arbeiten sogar zwei Staatsanwälte an diesem Fall."
Strengere Dokumentationspflicht
Als Konsequenz auf die Dornbirner Malversationen habe man generell in ganz Österreich die Dienstaufsicht verschärft und man führe unangemeldete Revisionen durch. Die Dokumentationspflicht sei nun strenger. Bandion-Ortner: "Die Aufzeichnungen werden kontrolliert." Die Einführung des Vier-Augen-Prinzips sei jedoch nicht möglich. "Da haben wir ein Ressourcenproblem." Den Personalstand zu verdoppeln, "das können wir dem Steuerzahler nicht antun".
Was aber anstehe, sei die Digitalisierung des Testamentsregisters und die Verbesserung der Dokumentation. Und eine Reform des Erbrechts. Die sogenannten privaten Zeugentestamente seien, so die Ministerin, stark manipulationsgefährdet. "Es stellt sich die Frage, ob man das nicht abschaffen soll." Bei dieser Art von Testamenten, die nicht vom Erblasser verfasst sein müssen, wird der Wille des Erblassers bezeugt, den Inhalt des Testaments müssen die Zeugen aber nicht kennen.
Das Erbrecht müsse inhaltlich modernisiert und dem Geist der Zeit angepasst werden, sagt Bandion-Ortner. Gesetzliche Erbfolge, Enterbungsgründe, Pflichtteil - die bestehenden Regelungen dazu seien überholt.
Malversationen wie in Vorarlberg sind laut Bandion-Ortner aus anderen Bundesländern nicht bekannt. Unangemeldete Revisionen hätten keine Verdachtsmomente ergeben. Bandion-Ortner zu den aktuellen richterlichen Erbgeschichten: "Ich finde jede Art von Erbschleicherei unmoralisch und verwerflich. Aber nicht jede Erbschleicherei ist Betrug." (Jutta Berger, DER STANDARD Printausgabe 22.7.2010)