Einige Grundregeln für Radfahrer um Konflikte zu vermeiden
Zur Zeit erlauben die Temperaturen und der strahlende Sonnenschein, dass sämtliche Wege, vor allem innerhalb des Stadtgebietes, mit dem Fahrrad erledigt werden können. Die Begeisterung fürs Radfahren ist ja grundsätzlich positiv zu sehen - gesund, umweltfreundlich, lärmarm, sparsam. Allerdings bringt der Fahrradsommer auch alljährlich Konflikte mit sich. Der ÖAMTC hat deswegen die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Radfahrer zusammengefasst. Wenn diese berücksichtigt werden, lassen sich zumindest die eine oder andere Streitsituation vermeiden, auch wenn sie vermutlich nicht ganz aus dem Straßenbild verschwinden werden.
Es ist in der StVO sehr genau geregelt, wo Radfahrer fahren dürfen. In der Hauptsache sind das die Radfahranlagen. Wien verfügt immerhin über ein Radwegenetz von rund 1.000 Kilometer. Dazu zählen Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Geh- und Radwege sowie Radfahrerüberfahrten. Allerdings muss beachtet werden, dass mehrspurige Fahrräder und Räder mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind, nicht auf diesen Anlagen fahren dürfen.
Benutzt werden darf die Fahrbahn, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Ein Ausnahme hierbei gilt für Rennräder, mit denen eine Trainingsfahrt durchgeführt wird. Sie dürfen auch bei vorhandenen Radwegen die Fahrbahn nutzen. Damit soll der Rennsport gefördert werden. "Die Kriterien für Trainingsfahrten sind z. B. Ausrüstung und Sportgeräte wie bei einem Rennen", erklärt Andreas Achrainer, Chefjurist vom ÖAMTC. Im Ernstfall liegt es an der Behörde, zu entscheiden, ob diese Rahmenbedingungen gegeben waren.
Vorsicht gilt auch beim Benützen von Einbahnen. Sie dürfen nur gegen die vorgegebene Richtung befahren werden, wenn das ausdrücklich beschildert ist. Bei Wohnstraßen darf in Schrittgeschwindigkeit immer auch gegen die Einbahn gefahren werden.
Mitunter zum Ärgernis werden Radfahrer, die durch die Fußgängerzonen kurven, und dabei für Passanten zum Risiko werden. Abgesehen von der Gefahr, die dadurch entstehen kann, ist es verboten, in Fußgängerzonen mit dem Rad zu fahren. Einzige Ausnahme ist auch hier die ausdrückliche Beschilderung - und auch dann darf höchstens in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Auf Gehsteigen, Gehwegen oder den für Fußgänger bestimmten Teil eines Geh- und Radweges, auf Autobahnen sowie auf Autostraßen ist das Radfahren verboten - auch wenn sich viele Radfahrer gerne über dieses Verbot hinwegsetzen. Vor allem das Befahren von Gehsteigen ist sehr beliebt, kommt aber bei Fußgängern und Polizei meistens nicht gut an.
Sämtliche Vorrangregeln sowie die Beschilderungen mit Dreieck und Stopptafeln gelten natürlich auch für Radfahrer. Bei Radfahrerüberfahrten gibt es besondere Regeln: Zum einen gilt Vorrang für den Radfahrer von rechts nach links, solange er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet. Außerdem gilt Wartepflicht, wenn ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt oder wenn diese endet.
Grundsätzlich gilt aber, dass, wenn die Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen und bereit sind, sich in den anderen hineinzuversetzen, ließen sich viele Konflikte auf der Straße vermeiden. "Bei Konflikten ist Deeskalation immer der beste Weg", mein Achrainer. Defensiv statt offensiv sollte die Devise sein.
Nebeneinander zu fahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und bei Trainingsfahrten mit dem Rennrad erlaubt, und auch nur dann, wenn die gedachte Mittellinie nicht überfahren wird. Zudem empfiehlt Achrainer, immer einen Fahrradhelm zu tragen, auch wenn in Österreich keine Helmpflicht für Radfahrer herrscht. (red)