Fahrrad und Gesetz

Strampeln ohne Ärger

21. Juli 2010, 16:48
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    foto: ffonsecaf

    Die Kennzeichnung der Radwege ist leider auch nicht immer optimal gelöst. Wenn aber alle Verkehrsteilnehmer sich etwas weniger offensiv verhalten, lassen sich auch schwierige Situationen lösen.

Einige Grundregeln für Radfahrer um Konflikte zu vermeiden

Zur Zeit erlauben die Temperaturen und der strahlende Sonnenschein, dass sämtliche Wege, vor allem innerhalb des Stadtgebietes, mit dem Fahrrad erledigt werden können. Die Begeisterung fürs Radfahren ist ja grundsätzlich positiv zu sehen - gesund, umweltfreundlich, lärmarm, sparsam. Allerdings bringt der Fahrradsommer auch alljährlich Konflikte mit sich. Der ÖAMTC hat deswegen die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Radfahrer zusammengefasst. Wenn diese berücksichtigt werden, lassen sich zumindest die eine oder andere Streitsituation vermeiden, auch wenn sie vermutlich nicht ganz aus dem Straßenbild verschwinden werden.

Es ist in der StVO sehr genau geregelt, wo Radfahrer fahren dürfen. In der Hauptsache sind das die Radfahranlagen. Wien verfügt immerhin über ein Radwegenetz von rund 1.000 Kilometer. Dazu zählen Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Geh- und Radwege sowie Radfahrerüberfahrten. Allerdings muss beachtet werden, dass mehrspurige Fahrräder und Räder mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind, nicht auf diesen Anlagen fahren dürfen.

Benutzt werden darf die Fahrbahn, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist. Ein Ausnahme hierbei gilt für Rennräder, mit denen eine Trainingsfahrt durchgeführt wird. Sie dürfen auch bei vorhandenen Radwegen die Fahrbahn nutzen. Damit soll der Rennsport gefördert werden. "Die Kriterien für Trainingsfahrten sind z. B. Ausrüstung und Sportgeräte wie bei einem Rennen", erklärt Andreas Achrainer, Chefjurist vom ÖAMTC. Im Ernstfall liegt es an der Behörde, zu entscheiden, ob diese Rahmenbedingungen gegeben waren.

Vorsicht gilt auch beim Benützen von Einbahnen. Sie dürfen nur gegen die vorgegebene Richtung befahren werden, wenn das ausdrücklich beschildert ist. Bei Wohnstraßen darf in Schrittgeschwindigkeit immer auch gegen die Einbahn gefahren werden.

Mitunter zum Ärgernis werden Radfahrer, die durch die Fußgängerzonen kurven, und dabei für Passanten zum Risiko werden. Abgesehen von der Gefahr, die dadurch entstehen kann, ist es verboten, in Fußgängerzonen mit dem Rad zu fahren. Einzige Ausnahme ist auch hier die ausdrückliche Beschilderung - und auch dann darf höchstens in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Auf Gehsteigen, Gehwegen oder den für Fußgänger bestimmten Teil eines Geh- und Radweges, auf Autobahnen sowie auf Autostraßen ist das Radfahren verboten - auch wenn sich viele Radfahrer gerne über dieses Verbot hinwegsetzen. Vor allem das Befahren von Gehsteigen ist sehr beliebt, kommt aber bei Fußgängern und Polizei meistens nicht gut an.

Sämtliche Vorrangregeln sowie die Beschilderungen mit Dreieck und Stopptafeln gelten natürlich auch für Radfahrer. Bei Radfahrerüberfahrten gibt es besondere Regeln: Zum einen gilt Vorrang für den Radfahrer von rechts nach links, solange er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet. Außerdem gilt Wartepflicht, wenn ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt oder wenn diese endet.

Grundsätzlich gilt aber, dass, wenn die Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen und bereit sind, sich in den anderen hineinzuversetzen, ließen sich viele Konflikte auf der Straße vermeiden. "Bei Konflikten ist Deeskalation immer der beste Weg", mein Achrainer. Defensiv statt offensiv sollte die Devise sein.

Nebeneinander zu fahren ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und bei Trainingsfahrten mit dem Rennrad erlaubt, und auch nur dann, wenn die gedachte Mittellinie nicht überfahren wird. Zudem empfiehlt Achrainer, immer einen Fahrradhelm zu tragen, auch wenn in Österreich keine Helmpflicht für Radfahrer herrscht. (red)

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Posting 1 bis 25 von 153
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mereandor
 
00
Titel passt nicht zum Thema …

Mal abgesehen, dass es dubiös ist, wenn der ÖAMTC Radfahrern Ratschläge erteilt:

Konflikte kann man als Radfahrer viele vermeiden - viele aber nur, wenn man sich gerade _nicht_ zu minutiös an die StVO hält. (zB Radwegbenützungspflicht)

Da spräche vieles für eine Rückbesinnung auf den §1 der StVO: Niemanden behindern oder gefährden (auch sich selbst nicht).

ChesneyB
00
22.8.2010, 17:53

"Allerdings muss beachtet werden, dass mehrspurige Fahrräder und Räder mit Anhängern, die breiter als 80 cm sind, nicht auf diesen Anlagen fahren dürfen."

Genau, Was da aber noch fehlt: die Radwegbenutzungspflicht gilt nur für Einspurige und Räder ohne Anhänger! Das heißt, wenn obige NICHT breiter als 80cm sind, dann dürfen sie zwar am Radweg fahren, müssen aber nicht!

FAIL
10

das allerwichtigste und leider weder erwähnte und häufigst ignorierte unter radfahrern ist, hin und wieder auch mal nach hinten zu schaun.
in der fahrschule nervens und sekierns einem mit dem 3s-blick, am radl vergessen das die meisten sofort. klar, die wenigsten ham am radl genug spiegel (also garkeinen) um tatsächlich einen 3s blick zu machen, aber zumindest den schulterblick sollt man nicht vergessen.
blickaufnahme mit den autofahrern entschäft so manche gefahrensituation ... man mags ja garnicht glauben ;)

auf ein friedliches miteinander :D

/me
00
3.10.2010, 18:04

Da kann ich nicht zustimmen.

Ich hab (als Radfahrer) noch nie einen anderen Radfahrer überholt, der plötzlich ohne zu schauen während meinem Überholvorgang nach links gefahren ist.

Dafür hab ich schon einmal einen Autorückspiegel mitgenommen, weil ein Autofahrer geglaubt hat rechts abbiegen zu müssen, während ich am Radstreifen dort gerade aus fahr. (Der hat mir dann sogar gedroht dass ich die Kosten ersetzen müsse weil ich ja am Unfalls schuld sei, weil ich ihn ja nicht rechts "überholen" darf - Polizei war da anderer Meinung.)

quaxiderfrosch
50
27.7.2010, 15:09
Rot

"Der ÖAMTC hat deswegen die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Radfahrer zusammengefasst."

Super, da steht im Artikel nix von roten Ampeln. Zumindest erläutern hätte man das Verkehrszeichen aber doch können: "Achtung, verstärkter Querverkehr."

chilli p.
01

ja, schon gut.

gebe allerdings zu bedenken: als radler bin ich ca 10x so schnell über eine krezung wie als fußgänger.

regen sie sich über jeden fußgänger auf, der bei rot geht? warten sie als fußgänger immer bei jeder roten ampel? verlangsamen sie als autofahrer bei grün-blinkend?

zol ex
011
27.7.2010, 10:12

"Es ist in der StVO sehr genau geregelt, wo Radfahrer fahren dürfen. In der Hauptsache sind das die Radfahranlagen."

Als Radfahrer darf ich in der Hauptsache auf der Fahrbahn fahren, das ist der Normalfall, es sei denn, es gibt eine Radverkehrsanlage.
Schon klar, dass die Dreck- und Staulobby das argumentativ umdrehen will, um Radfahrer gnädigerweis dort zu dulden, wo bei der Verkehrsflächenrestlverwertung nix für Radfahrer übrig geblieben ist.

Michael Jack Dundee
 
010
26.7.2010, 13:42

"Bei Radfahrerüberfahrten gibt es besondere Regeln: Zum einen gilt Vorrang für den Radfahrer von rechts nach links, solange er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet."
Falsch: Bei der Radfahrerüberfahrt hat der Radfahrer die selben Prioritäten wie der Fußgänger auf dem Zebrastreifen: Hat Vorrang gegenüber der Fahrzeuge von der Fahrbahn. Steht so in der StVO.

Harry Meier
 
00
26.7.2010, 12:32
Ein paar Sachen sind mir nicht ganz klar. z.B.

.. Zebrastreifen. Wenn ich mit dem Rad davor bin, müssen dann die Autofahrer stehenbleiben? Oder Radwege auf beiden Seiten. Muß ich den auf der rechten Seite benutzen?

zol ex
01
27.7.2010, 10:00

Mit dem Zebrastreifen ist es ganz einfach: Wenn du dein Fahrrad schiebst, giltst du als Fußgänger und darfst den Schutzweg benutzen. Dann müssen Autofahrer stehenbleiben, trotzdem darfst du den Schutzweg nicht für Autofahrer überraschend betreten.

Karl Joda
00
trotzdem darfst du den Schutzweg nicht für Autofahrer überraschend betreten.

.. Aber die Autofashrer haben unbedingt Anzuhalten, wenn Fussgänger über den Zebrastreifen wollen ! - Mehr als 50% der Autofahrer tut das nicht !

der.Geheimrat
00
26.7.2010, 15:44
Rechtsfahrregel gilt auch für Radfahrer

Wenn auf beiden Straßenseiten ein Radweg ist, MUSS der rechte verwendet werden (Beide Radwegs sind ex lege Einbahnen

zol ex
04
27.7.2010, 10:05

Stimmt so nicht. Nicht alle Radfahranlagen sind ex lege Einbahnen. Kombinierte Geh- und Radwege sind es grundsätzlich nie, Radwege sind häufig Zweirichtungsradwege, und ich kenne Beispiele, wo Zweirichtungsradwege an beiden Straßenseiten angelegt sind. Hier darf ich wählen und hat IMHO gar nix mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.

silverbridge
04
26.7.2010, 23:13

Das Rechtsfahrgebot richtet sich trotzdem nach der subjektiven Einschätzung des Fahrers auf welcher Seite die gefahrlosere Benutzung tatsächlich möglich ist.

Ist in einer schmalen Einbahn ein Stau (zB wartet ein Lenker auf einen Parkplatz und das kann mitunter etwas dauern) muss man als Radfahrer nicht rechts fahren (oder sich gar hinten anstellen) wenn links mehr Platz vorhanden ist und man so gefahrlos an der Kolonne vorbei fahren kann.

Die immer wieder gehörte Brüllerei vom "Rechts fahren!" (meist von Lenkern die soweit rechts steht das nicht mal ein Windhund vorbeikäme) ist so grundweg falsch und zeigt nur Neid, Mißgunst und eine gewisse geistige Unreife. Wie konnten solche Leute jemals eine Führerscheinprüfung bestehen?

Harry Meier
 
00
27.7.2010, 22:06
Ich weiß da gabs mal ein Problem, daß ein Autofahrer

... einen Fahrradfahrer niedergestossen hat, weil er nur nach links schaute und er aus irgendeinem Grund tw. Recht bekam, weil der Fahrradfahrer die andere Seite benützen hätte müssen aber nachdem ich ne Zeitlang in England war, pflege ich grundsätzlich in alle Richtungen zu schauen. Sollte man eigentlich immer machen.

Jody Manning
03
26.7.2010, 10:35

"Der ÖAMTC hat deswegen die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Radfahrer zusammengefasst".

Hahahahahahaha....

Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club - Die Auto-lobby schlägt wieder zu!

Ganz typisch....

Otto0815
174
25.7.2010, 18:31

Alle Verkehrsteilnehmer sollten Rücksicht aufeinander nehmen und es gibt ebenso rücksichtslose Autofahrer wie Radfahrer. So weit so gut! Doch der rücksichtslose Autofahrer ist Restriktionen ausgesetzt und wird bestraft wenn etwas passiert und meist nur er, wenn es zu einer Kollision mit einem Radfahrer kommt - wie sieht es da bei den Radfahrern aus?
Rennradfahrer, die nur ihren Trainingsplan im Kopf haben und in Clownkostümen autistisch nebeneinander fahren werden gesetzlich legitimiert, sie genießen Narrenfreiheit!
Welcher Autofahrer darf ungestraft eine Landstraße als Rennstrecke zu Trainingsfahrten benutzen? Hier setzt der Gesetzgeber ein völlig falsches Signal!

Karl Joda
00
und wird bestraft wenn etwas passiert und meist nur er, wenn es zu einer Kollision mit einem Radfahrer kommt -

Zu 99,9 % verursachen rücksichtslose, unaufmerksame und viel zu schnell fahrende Autofahrer Unfälle mit Rennradfahrern. Die schei...n sich weder um Sicherheitsabstand noch um Geschwindigkeit. Bremsen scheinen die meisten auch nicht zu haben. Am liebsten würden sie die Rennradler niederführen ! Bestraft wird leider nie, weil auch fast nirgens kontrolliert wird. Die Rennradler sind die schwächeren und auf die Rücksicht angewiesen. Wenn eine Gruppe mal nebeneinander fährt, seis drum! Warte kurz ab, in wenigen Sekunden kann man eh überholen. Bleib entspannt, nimm Rücksicht und probiers selber mit dem Rennrad auf der Strasse. Aber wahrscheinlich hast Angst vor Strassenteilnehmern die ähnlich wie Du denken !

Karl Joda
00
sie genießen Narrenfreiheit!

Narrenfreiheit gegenüber Rennradfahrern haben die Autoraser, vornehmlich in SUV´s. Die Benutzung als Rennstrecke der öffentlichen Strassen ist den Autofahrern ungestraft vorbehalten. Wenn Rennradler mit 40km/h (Traktorgeschwindigkeit) dahinradeln ist das zu von den anderen Verkehrsteilnehmern zu tolerieren. Dieses pathologisch, aggressive Verhalten fast aller Autolenker die Rennradler begegnen ist beängstigend. Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln sind leider die Ausnahme.

Karl Joda
00
Doch der rücksichtslose Autofahrer ist Restriktionen ausgesetzt

Otto0815
Geh selber EINMAL Radfahren ! Und zwar mit dem Rennrad auf Landstrassen . Da bist Freiwild !
95% der Autolenker benützen die Strasse als "RENNSTRECKE" halten sich NICHT an Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einhaltung des Sicherheitsabstandes, ecet. Von den diversen Nötigungen, denen man ausgesetzt ist seinen Sport zu betrieben einmal abgesehen. Was Du da schreibst ist eine Verdrehung der Tatsachen. wahrscheinlich zählst auch du auch zu diesen Psychopaten die Radrennfahrer am liebsten über den Haufen fahren würden. Wenn du einen Traktor vor dir hast, musst auch bremsen. Warum nicht bei ein oder mehreren Radfahrern. Die Strasse gehört ALLEN! Verkehrs-teilnehmern. Das Richtige Signal wäre: Führerscheinentzug für Raser !

silverbridge
01
26.7.2010, 17:53

Wissen Sie eigentlich wie lang so eine Etappe bei einem Radrennen ist? und bei einem Rennen gibts deren einige.

Und wo sonst ausser auf der Landstrasse soll man seine 120km bis 200km Trainingsfahrten machen? Im Duskistadion 1.000 Runden im Kreis fahren? na sicher nicht - da fehlen die Umwelteinflüsse, die Steigungen unterschedlicher Ausprägung, Abfahrten und und und.

Wenn Sie joggen gingen, machen Sie das dann auch zwischen Küche und Schlafzimmer hin und her um ja keine Fußgänger zu stören?

Otto0815
80
26.7.2010, 20:25

Meine Kritik richtet sich nicht gegen das Trainieren, sondern gegen die Egomanie mancher Radfahrer die vom Gesetzgeber noch legitimiert wird.
Beispiel Assinger: wer die Wörthersee-Süduferstraße in der Hochsaison als Trainingsstrecke nebeneinander benutzt, der blockiert den Verkehr, denn die Straße ist so eng und kurvig dass niemand ohne erhebliche Gefahr überholen kann. Das heißt man kann kilometerlang hinter so einen Glückspedalritter in bunten Strampelhosen herzockeln und ist völlig ohnmächtig. Muss das sein!
Kann man nicht für Trainingszwecke bestimmte geeignete Routen in regelmäßigen Abständen sperren und damit einen effizienteren Effekt erzielen?

Karl Joda
00
Kann man nicht für Trainingszwecke bestimmte geeignete Routen in regelmäßigen Abständen sperren und damit einen effizienteren Effekt erzielen?

Krause Gedanken ! Kann man nicht den Rasern und pathologisch rücksichtslosen Autofahrern den Führerschein entziehen ?

Karl Joda
00
Beispiel Assinger: wer die Wörthersee-Süduferstraße

Das ist wirklich ein Einzelfall. Assinger hat offensichtlich provoziert. So geht das nicht .Ich kann Dir umgekehrt jeden Tag an dem ich mit dem Rennrad unterwegs bin von 10+ - Fällen Berichten, die rücksichslose Autofahrer betreffen ! Wenn man solchen Psychopaten ausgesetzt ist kann man froh sein wenn man als schwacher Verkehrsteilnehmer überlebt !
Ich fahre 45000km/Jahr mit dem Auto und 8000km mit dem Rennrad ich weis wovon ich spreche. Ich verlange nichts anderes als das die Autofahrer sich Gesetzeskonform im Strassenverkehr verhalten.: Seitenabstand beachten, Geschwindigkeitsbeschränkung und rechtzeitiges Bremsen hinter Rennradlern. Man kommt eh noch schnell genug ans Ziel !

Craig Christ
02
Sueduferstrasse

Wenn Dir die Strasse zu eng, kurvig,... zum Ueberholen ist, dann bist aber auch mit einem Bus, LKW, Wohnwagen oder mit Anhaenger unterwegs. Wenn Du geseteskonform ueberholen moechtest, musst sowieso auf die anderen Fahrbahn. Also ist es komplett egal ob jetzt einen oder 2 Radler ueberholst.
Und die 3 Kurven wirst auch nachfahren koennen ohne an Herzpatsch vor lauter Aufregung zu haben.

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