Austellung von "Wally" künftig mit Begleittext - Liste der zu verkaufenden Bilder noch nicht erstellt - Reaktionen: IKG sieht "Verzweiflungsakt"
Wien - Der kaufmännische Direktor des Wiener Leopold Museums, Peter Weinhäupl, bestätigte am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im Museum die außergerichtliche Einigung im Fall des beschlagnahmten Schiele-Gemäldes "Bildnis Wally": "Wir dürfen mit Freuden mitteilen: Die Wally wird nach Österreich zurückkehren." Die Zwischenfinanzierung der 19 Millionen Dollar übernimmt die Raiffeisen Landesbank Wien-Niederösterreich, dafür werden fünf Schiele-Gouachen verpfändet.
Das Geld soll in Tranchen durch den Verkauf von Bildern aus dem Bestand der Stiftung aufgebracht werden. Der kürzlich verstorbene Sammler Rudolf Leopold habe "in einem tage-, ja wochenlangen Prozess" selbst Bilder für den Verkauf ausgewählt, die endgültige Liste werde der Stiftungsvorstand erst erstellen, hieß es. An eine Sonder-Auktion sei jedenfalls nicht gedacht.
Das Gemälde, zur Zeit noch in einem US-Depot in Verwahrung, wird ab 29. Juli für drei Wochen im New Yorker "Museum of Jewish Heritage" gezeigt, danach in Wien in einer Sonderpräsentation ausgestellt. Das "Bildnis Wally" soll künftig neben Schieles "Selbstporträt mit Lampionfrüchten" und dem Gemälde "Kardinal und Nonne", mit dem es laut Weinhäupl "eine Art Triptychon" bilde, hängen. Ein von der Stiftung mit den Erben nach Lea Bondi-Jaray gemeinsam formulierter Text (siehe unten) soll neben dem Werk künftig die Besitzergeschichte erläutern - für Sammlersohn Diethard Leopold "ein Novum, das ich außerordentlich begrüße".
Aus Furcht vor Schaffung eines Präzedenzfalls?
Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hat am Mittwoch in einer Aussendung Verständnis dafür gezeigt, dass die Erben nach Lea Bondi-Jaray sich im Rechtsstreit um das "Bildnis Wally" von Egon Schiele außergerichtlich mit der Stiftung Leopold geeinigt haben. Die IKG respektiere, dass die Erben der jüdischen Kunsthändlerin "dieses unselige Kapitel" nach "zwölf Jahren der Schikanen, Uneinsichtigkeit und Widerstand" gegen eine Restitution des Bildes schließen wollten. Gleichzeitig sieht sie das Angebot eines Vergleichs als "Verzweiflungsakt" der Stiftung Leopold.
Immerhin habe das vom Kulturministerium eingerichtete unabhängige Expertengremium mehrere Kunstwerke der Stiftung als Raubkunst identifiziert. Zudem wäre es "nach Ansicht der Leopold Stiftung wohl ein Desaster gewesen", wenn bei der ursprünglich für den Montag, den 26. Juli, angesetzten Verhandlung das New Yorker Gericht zu dem Schluss gekommen wäre, dass es sich beim "Bildnis Wally" um Raubkunst handelt und das Werk vom kürzlich verstorbenen Kunstsammler Rudolf Leopold nicht in guten Glauben erworben wurde. Die Stiftung habe durch die Einigung kurz vor dem Gerichtsverfahren "unbedingt einen Präzedenzfall, der für die Stiftung betreffend andere Werke wohl Konsequenzen gehabt hätte", verhindern wollen.
Die IKG forderte von der Stiftung Leopold "die vollständige Offenlegung des Vergleichs in allen Details". Gleichzeitig betonte sie, dass ein Vergleich wie jener zum "Bildnis Wally" kein Präjudiz und Beispiel für die folgenden geraubten Kunstwerke sein dürfe. Sie werde "nicht akzeptieren", dass die Erben "weitere Jahre hingehalten werden um dann mit irgendwelchen Vergleichen abgespeist" zu werden und warnte vor einer "Rückkehr zu den Gepflogenheiten der 1940er und 1950er Jahre, wo mangels Einsicht im Rahmen von Rückstellungsverfahren ungerechte und unfaire Vergleiche geschlossen wurden".
Weitere Vergleiche angestrebt
Die bei der Causa "Wally" aufgelaufenen Anwaltskosten bezifferte Peter
Weinhäupl mit drei bis dreieinhalb Millionen Euro. Bezüglich weiterer
Fälle verlas Diethard Leopold am Mittwoch ein Statement der
Leopold-Museum Privatstiftung. Obwohl gesetzlich nicht dazu
verpflichtet, werde die Stiftung "aus moralischer Verantwortung der
Geschichte Österreichs und seiner jüdischen Mitbürger gegenüber handeln,
Vergleiche anstreben und realisieren, die die Ansprüche und
Vorstellungen beider Seiten zu befriedigen imstande sein werden".
Man
werde jeweils spezifische Einzellösungen anstreben, so Leopold auf
Nachfrage, der bei "Wally" eingeschlagene Weg sei auch dort denkbar,
aber nur eines von "mindestens drei Szenarien", die derzeit geprüft
würden.
Reaktionen auf Einigung
Die ehemalige Kulturministerin Elisabeth Gehrer befindet am Mittwoch auf Anfrage die Lösung um die Rückgabe des Gemäldes "Bildnis Wally" von Egon Schiele für gut. "Ich glaube, dass es geschickt war, einen Vergleich anzustreben", erklärte Gehrer am Rande der Festspiel-Eröffnung in Bregenz. Man sei schon längst zum Schluss gekommen, dass es in den USA gerichtlich nichts zu gewinnen gebe. Gehrer freute sich sehr darüber, dass "wir das Bild zurück in Österreich haben". Es sei schade um jedes Bild, das ins Ausland gehe.
Die Restitutionsexpertin Sophie Lillie ist "sehr froh" über die Einigung im Fall des beschlagnahmten Schiele-Gemäldes "Bildnis Wally". Sie hält die Entscheidung für "sehr wichtig und gut" und ist "zufrieden, dass sich das Leopold Museum endlich dazu durchgerungen hat". Einen Präzedenzfall sieht sie darin jedoch nicht, denn "es sollte nicht notwendig sein, wieder zwölf Jahre lang einen Prozess zu führen": "Ideal wäre es gewesen, wenn das Museum von sich aus schnell und zügig gehandelt hätte", so Lillie.
"Nun haben wir es also schwarz auf weiß: Die Stiftung Leopold kann Bilder verkaufen oder verschenken, sie muss es nur wollen", erklärt dagegen der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, in einer Aussendung zur Ankündigung des Leopold Museums, zur Finanzierung des Vergleichs Sammlungsbestände zu veräußern. Der Weg sei damit frei für die umfassende Rückgabe bedenklicher Objekte aus der Sammlung Leopold. "Die Einigung in ihrer jetzigen Form hätte bei einer weniger sturen Haltung der Stiftung Leopold schon vor langer Zeit erzielt werden können. Aber die Stiftung hat es vorgezogen, Jahr für Jahr hunderttausende Euro in Anwalts- und Gerichtskosten zu buttern, weil Rudolf Leopold sich weigerte, das Bild als NS-Raubkunst anzuerkennen.
"Erben würdigen "historischen Vergleich"
In einer Aussendung würdigen die Erben nach Lea Bondi-Jaray den "historischen Vergleich" bezüglich des Schiele-Gemäldes "Bildnis Wally", "der den wahren Wert des Gemäldes widerspiegelt und Lea Bondi Jarays Eigentümerschaft an dem Bild ebenso anerkennt wie ihre und ihrer Familie lange Suche nach Gerechtigkeit". "Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Nach über 70 Jahren wird das an Lea Bondi-Jaray begangene Unrecht endlich anerkannt und wenigstens teilweise wiedergutgemacht."
Durch die Aufnahme einer Ausstellung im "Museum of Jewish Heritage" in New York in die mit der Leopold Stiftung und dem US-Gericht getroffene Vereinbarung werde ermöglicht, das Bild vor seinem Rücktransport nach Wien in einem Umfeld zu zeigen, der auf die Holocaust-Opfer und die Verbrechen der Nationalsozialisten verweise. Ein ebenso vereinbarter permanenter Bildtext für die Präsentation im Leopold Museum werde "sicherstellen, dass künftigen Generationen die wahre Geschichte des Diebstahls des Bildes von Lea Bondi Jaray während der Nazi-Zeit erzählt wird".
Über Walburga Pfneisl
Am Leopold Museum bereitet unterdessen Provenienzforscher Robert Holzbauer eine Publikation zur Geschichte des "Bildnis Wally" vor, die nach Möglichkeit gleichzeitig mit dem Wiedereintreffen des Gemäldes vorgelegt werden soll. Trotz der äußerst dürftigen Quellenlage zu der dargestellten Person wird Holzbauer dabei auch zahlreiche bisher unbekannte Dokumente veröffentlichen. So belegt eine von Holzbauer aufgefundene Taufurkunde vom 19. August 1894 aus dem niederösterreichischen Tattendorf, dass "Wally" nicht als Valerie sondern als Walburga Pfneisl (nach ihrer Mutter Thekla Pfneisl) eingetragen wurde. Der Volksschullehrer und spätere Schuldirektor Josef Neuzil anerkannte die Vaterschaft an dem unehelich geborenen Mädchen, das 1911 bis 1915 Lebensgefährtin des Malers Egon Schiele war und 1917 im heutigen Kroatien als Krankenschwester im Ersten Weltkrieg umkam. Holzbauer möchte mit seiner Publikation nicht nur dem Porträt, sondern auch der Porträtierten Aufmerksamkeit zukommen lassen: "Die arme Wally ist meiner Meinung nach bisher nur als Objekt gesehen worden". (APA)
Der künftige Begleittext zum "Bildnis Wally" im Wortlaut
"Dieses Gemälde ('Bildnis Wally' von Egon Schiele) war persönliches Eigentum von Lea Bondi Jaray, einer jüdischen Kunsthändlerin in Wien, die 1939 nach London floh, wo sie 1969 verstarb. Das Gemälde wurde 1998-2010 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in New York City, nachdem es das Leopold Museum 1997 als Teil einer Ausstellung von Schieles Werken aus der Sammlung des Leopold Museums dem Museum of Modern Art in New York (MoMA) geliehen hatte.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika strengte 1999 eine zivilrechtliche Einziehungsklage in New York an und behauptete, dass das Gemälde seinerzeit während der nationalsozialistischen Zeit von einem Nazi namens Friedrich Welz von Lea Bondi Jaray gestohlen und 1997 unter Verletzung von US-Recht vom Leopold Museum eingeführt worden sei. Der Nachlass von Lea Bondi Jaray machte im Rahmen des Verfahrens einen Anspruch auf das Gemälde geltend; und die US-Regierung erklärte sich damit einverstanden, dass man nach Einziehung des Gemäldes alle Eigentumsrechte hieran an den Nachlass übertragen werde.
Auf Grundlage des Beweismaterials, das im Rahmen dieser Sache vorgelegt wurde, kam die Lokalabteilung des Bundesgerichts (United States District Court) in New York 2009 zu dem Schluss, dass das Gemälde persönliches Eigentum von Lea Bondi Jaray sei und dass Friedrich Welz, der ein Mitglied und Kollaborateur der Nazi-Partei gewesen war, sich das Werk im Wien der späten 1930er Jahre widerrechtlich angeeignet habe. Das Gericht stellte fest, dass das Gemälde nach dem Krieg von Welz durch die US-Streitkräfte in Österreich konfisziert und 1947 zusammen mit anderen Gemälden, die Welz von Dr. Heinrich Rieger erhalten hatte, einem jüdischen Kunstsammler, der dem Holocaust seinerzeit zum Opfer gefallen war, an das österreichische Bundesdenkmalamt (BDA) übergeben worden war.
1950 übergab das Bundesdenkmalamt Kunstwerke an einen Vertreter der Rieger-Erben, so auch das besagte Gemälde. Im späteren Verlauf des Jahres verkauften die Rieger-Erben ihre Werke an die Österreichische Galerie ('Belvedere'), wobei das Gemälde Teil des Lieferumfangs war. 1954 kam ein Geschäft zwischen dem Belvedere und Dr. Rudolf Leopold zustande, bei dem Dr. Rudolf Leopold das Gemälde erwarb. 1994 überließ Dr. Leopold das Gemälde dem Leopold Museum. Im Anschluss an die gerichtliche Feststellung dieser Streitpunkte, wurde die Sache 2010 von der US-Regierung, dem Nachlass und dem Leopold Museum endgültig beigelegt. Das Leopold Museum erklärte sich bereit, dem Nachlass einen erheblichen Betrag zu bezahlen; im Gegenzug ist der Nachlass dazu verpflichtet, den Besitzanspruch auf das Gemälde zugunsten des Leopold Museums aufzugeben. Die US-Regierung verpflichtete sich, die Einziehungsklage abzuweisen und das Gemälde an das Leopold Museum freizugeben."