Langes juristisches Tauziehen um Schiele-Bild aus der Sammlung Leopold
New York - Seit Jänner 1998 sorgt das Tauziehen um das
"Bildnis Wally" von Egon Schiele für Aufsehen. Im Anschluss die
Chronologie der Ereignisse:
9. Oktober 1997: Im Museum of Modern Art (MoMA) in New York
wird
die größte Schiele-Ausstellung, die je
in den USA gezeigt wurde,
eröffnet. Unter dem Titel "Egon Schiele:
The Leopold Collection,
Vienna" sind bis 4. Jänner 1998 152 Werke aus der Sammlung Leopold zu
sehen.
24. Dezember 1997: Der Kunstsammler Rudolf Leopold wird in
einem
Artikel der "New York Times" (NYT) beschuldigt, in seiner Sammlung
Bilder mit "schwieriger Vergangenheit" zu haben. Leopold bezeichnet
die Vorwürfe in einer ersten Reaktion als "Lügen von A bis Z".
7. Jänner 1998: Die in der Ausstellung gezeigten Bilder
"Bildnis
Wally" und "Tote Stadt III" werden nach
Ausstellungsende vom New
Yorker Staatsanwalt Robert Morgenthau als "Diebsgut" beschlagnahmt,
nachdem Henry Bondi und Rita Reif als Erben der ursprünglichen
Besitzer für ihre Familien Ansprüche an die Bilder gestellt haben.
12. Jänner 1998: Die restlichen 150 Bilder kehren aus New York
nach Wien zurück. Die damalige Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer
(V) weist Bundesmuseen und Sammlungen an, die Archive für Recherchen
über die Herkunft der Bilder zu öffnen.
15. Jänner 1998: In den Akten des Wiener Stadt- und
Landesarchivs
finden sich Details zur Geschichte von "Tote Stadt III". Demnach
wurde das Bild von der Schwägerin und eigentlichen Erbin des
Vorbesitzers Fritz Grünbaum, Mathilde Lukacs, 1956 bei einem Berner
Kunsthaus zum Verkauf gebracht.
16. Jänner 1998: Nach Aussagen Rudolf Leopolds, dass sich 16
Schiele-Werke mit derselben Herkunft wie
"Bildnis Wally" und "Tote
Stadt III" heute in amerikanischen Museen oder Privatstiftungen
befänden, kündigen das Museum of Modern Art (MoMA) und das Santa
Barbara Art Museum in Kalifornien Untersuchungen an. Der Vorstand der
Leopold Museum Privatstiftung lehnt unterdessen einen von Morgenthau
vorgeschlagenen außergerichtlichen Vergleich ab.
22. Jänner 1998: Das MoMA erhebt einen formalen Einspruch
gegen
die Beschlagnahme der Bilder. Mit dem Fall befasst ist Laura E.
Drager, Richterin des Obersten New Yorker Gerichtshofes. Parallel
dazu beginnt eine Grand Jury in nichtöffentlicher Sitzung mit der
Erörterung der inhaltlichen Fragen der Causa.
5. Februar 1998: Anhand der Kunstrestitutionsakte im
Bundesdenkmalamt lässt sich der Weg von "Bildnis Wally"
zurückverfolgen. Die Leopold Museum Privatstiftung zeigt sich
"optimistisch", da aus den nun vorliegenden Akten hervorgehe, dass es
beim Erwerb durch Leopold zu keiner strafrechtlich relevanten
Handlung gekommen sei.
10. April 1998: Der Erbschein, der die Familie Reif als Erben
Fritz Grünbaums ausweist, wird in Berlin eingezogen, "da er die
Erbfolge falsch ausweist". Damit dürfte die Familie Reif keinen
Anspruch auf das Bild "Tote Stadt" haben.
13. Mai 1998: Drager hebt die Beschlagnahme von "Bildnis Wally"
und "Tote Stadt III" auf. In ihrem Urteil begründet sie dies mit der
Anwendbarkeit des Arts and Cultural Affairs Law (ACAL), das Bilder
ausländischer Verleiher vor jeder Art der Beschlagnahme schütze.
13. Juli 1998: Morgenthau bringt Berufung bei der Appellate
Division des New Yorker Supreme Court ein. Dabei bringt er vor, dass
das ACAL auf Grund des strafrechtlichen Charakters des Falls gar
nicht anwendbar sei. Außerdem müsse das MoMA beweisen, dass die
Leopold Foundation keinen Gewinn aus der Ausstellung gezogen habe.
Weiters müssten der Grand Jury die Bilder selbst als Beweismaterial
zur Verfügung stehen, Fotos genügten dafür nicht.
16. März 1999: Das New Yorker Berufungsgericht entscheidet,
dass
die Beschlagnahme der Schiele-Bilder
rechtskonform ist. Die Bilder
bleiben in New York.
25. Juni 1999: Das MoMA bringt eine weitere Berufung beim
Court
of Appeals in New York ein.
21. September 1999: Das New Yorker Berufungsgericht in Albany hebt
die Beschlagnahme der beiden Schiele-Bilder
auf. Das
US-Justizministerium sorgt daraufhin für einen Knalleffekt, als es
ankündigt, eine Voruntersuchung wegen des Gemäldes "Bildnis Wally"
einleiten zu wollen. Das Bild "Tote Stadt III" wird hingegen am
gleichen Tag vom Justizministerium freigegeben und trifft zwei Tage
später in Wien ein.
3. Dezember 1999: Das MoMA macht eine Eingabe im Fall des
"Bildnis Wally" beim zuständigen Gericht
in New York. Darin verlangt
das Museum, das Verfahren einzustellen. Stephen Clark, ein Anwalt des
MoMA, bezeichnet es als "unangebracht", dass die amerikanische
Regierung eine zivilrechtliche "forfeiture action" (etwa:
Verfallsverfahren) verfolge, die auf einem strafrechtlichen
Tatbestand beruhe, obwohl es sich hier um einen zivilrechtlichen
Streit handle.
14. Jänner 2000: Die Leopold Stiftung beantragt in New York,
die
Klage auf Verfall des umstrittenen Egon Schiele-Gemäldes
"Bildnis
Wally" abzuweisen.
19. Juli 2000: Der United States District Court in New York
gibt
dem Antrag der Leopold Stiftung auf Abweisung des Verfahrens statt.
In der 17-seitigen Entscheidung durch den zuständigen Richter Michael
B. Mukasey heißt es, dass "die für eine Beschlagnahme erforderlichen
Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt sind", so die Stiftung. Das
Verfahren sei daher einzustellen.
28. Dezember 2000: Bundesrichter Michael B. Mukasey
entscheidet,
dass die US-Regierung ihre Bemühungen um den Verfall des Bildes
fortsetzen könne. Eine auf neue Beweisführung gestützte neue Klage
kann eingebracht werden. Obwohl es das grundsätzliche Bedürfnis nach
Rechtsfrieden und Beendigung von Verfahren gebe, entspreche dieser
vorliegende Fall eben nicht einem "gewöhnlichen Verfahren", erklärt
Mukasey. Hier gehe es vielmehr um grundsätzliche Fragen im
Zusammenhang mit der Rückgabe der von den Nazis gestohlenen Güter.
12. April 2002: Mukasey entscheidet, dass die strafrechtliche
Klage der US-Regierung nicht abgewiesen wird. Das wiederum bedeutet,
dass die US-Regierung vor Gericht ihren Standpunkt vertreten kann,
wonach das das "Bildnis Wally" nach dem
Zweiten Weltkrieg auf
unrechtmäßigem Weg in den Besitz der Wiener Sammlung Leopold gekommen
sei. Das Bild ruht weiterhin unter Verschluss im Depot des New Yorker
Museum of Modern Art, übersiedelt später aber in private Verwahrung.
Oktober 2005: Das New Yorker Gericht trägt den Prozessparteien
Einigungsgespräche auf, die aber im Frühjahr 2006 scheitern.
Oktober 2009: Richterin Loretta Preska hält einen Prozess für
"gerechtfertigt". Beide Prozessparteien hätten sie mit
Sachverhaltsdarstellungen nicht überzeugen können, ob es sich beim
"Bildnis Wally" um Raubkunst handle oder
nicht. Bis 14. Oktober
sollen sie darlegen, ob sie einen Geschworenenprozess benötigen. Die
Leopold Stiftung will in das Verfahren gehen, Rudolf Leopold rechnet
aber mit einem Vergleich. In der Stiftung gebe es bereits
Überlegungen, wie dafür Mittel aufzubringen sei, so der Sammler, der
glaubt: "Der Gegenseite geht es nur ums Geld."
2. März 2010: Richterin Preska legt einen Termin für die
Vorverhandlung für den 13. Juli und einen Gerichts-Termin für den 26.
Juli fest. In der Folge scheint eine Einigung immer wahrscheinlicher.
Rudolf Leopold soll bereits eine Auswahl von Bildern der Sammler
treffen, die verkauft werden könnten, um das Geld aufzubringen.
29. Juni 2010: Rudolf Leopold stirbt in Wien.
7. Juli 2010: Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, moniert,
dass für Verfahrenskosten bereits "sechs Millionen Euro aus der
Bundessubvention verschleudert" wurden: "Längst schon hätte die
Sammlung Leopold das Bildnis Wally von Egon Schiele zurück gegeben
müssen."
12. Juli 2010: Die nicht zuletzt aufgrund des "Bildnis Wally"
eingerichtete unabhängige Provenienzforschung am Leopold Museum trägt
erste Früchte: Der erste Provenienzbericht eines vom
Kulturministerium eingerichteten Beratungsgremiums beurteilt vier
Bilder aus den Sammlungen Jenny Steiner und Oskar Reichel als
restitutionswürdig.
20. Juli 2010: Wenige Tage vor dem New Yorker Gerichtstermin erfährt der STANDARD von der außergerichtlichen Einigung. 19 Mio. Dollar (14,8 Mio. Euro) werden von der
Leopold-Museum Privatstiftung gezahlt werden. Das Bild wird erst in
einigen Wochen in Wien zurückerwartet und soll zuvor noch in New York
ausgestellt werden.
(red/APA)