Job-Wechsel ins Ausland: Partner bleiben im Regen stehen

21. Juli 2010, 11:12
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    foto: derstandard.at/lichtl

    Formalitäten um die Arbeitserlaubnis dauern oft Monate und sind sehr unterschiedlich

EU-Recht: Familienangehörige müssen um Arbeitserlaubnis kämpfen

Wien - Die EU will Managern und Fachkräften aus Drittländern den Jobwechsel im Konzern erleichtern. Ein neuer Gesetzesvorschlag der EU-Kommission schafft dazu die Voraussetzungen. Die Partner bleiben allerdings im Regen stehen. Denn ihnen wird nur ein Aufenthaltsrecht aber keine Arbeitserlaubnis zugesichert. Ihren Zugang zum Arbeitsmarkt darf weiter jedes Land selber regeln und einschränken.

Ab 2011 kommt in der EU eine "Blue Card", eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Fachkräfte aus Drittländern. Ergänzend dazu will die EU mit der neuen "Richtlinie zum Internationalen Personaltransfer" den Wechsel innerhalb eines international tätigen Unternehmens vereinfachen. Die gegenwärtige EU-Regelung dazu stammt aus 1994.

Beim grenzüberschreitenden Jobwechsel innerhalb eines Unternehmens soll die Arbeitserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ausgestellt werden - bisher dauern die Formalitäten oft Monate. Die Erlaubnis soll gleichzeitig Aufenthalt und Arbeit abdecken. Anträge auf Familienzusammenführung sollen in maximal zwei Monaten bearbeitet werden. Danach könnten sich die Schlüsselkräfte mit ihrer Familie bis zu drei Jahre in der EU aufhalten und frei über EU-Grenzen hinweg reisen oder umziehen.

Zugang zu Arbeitsmarkt sehr unterschiedlich

Allerdings gilt die Arbeitserlaubnis nur für den Antragsteller, nicht für seine Familie. Der neue Richtlinienvorschlag behandelt deren Arbeitsrechte nicht und verweist damit auf bestehendes Recht, nämlich die Richtlinie 2003/86/EC: Sie spricht Familienangehörigen zwar im Prinzip das Recht auf Arbeit zu, lässt aber die nationalen Regierungen Bedingungen stellen. Damit ist der Zugang zum Arbeitsmarkt sehr unterschiedlich geregelt.

Diese mangelnde Liberalisierung ruft Kritiker des Richtlinienentwurfs auf den Plan. So der stellvertretende Bundesvorsitzende des österreichischen Wirtschaftsforum der Führungskräfte (WdF) Viktor Wagner: "Sich einerseits die besten Manager und Wissenschafter aussuchen zu wollen und andrerseits vor deren sozialem Umfeld eine Schranke zu errichten, kann im globalen Talent-Wettbewerb nur schädlich sein." Analog dazu Kathleen van der Wilk-Carlton, Vorstandsmitglied der niederländischen Permits Foundation: "Wenn der Lebensgefährte nicht arbeiten kann, nimmt der Mitarbeiter die Versetzung vielleicht nicht an, und seine Fachkompetenz geht dem Unternehmen verloren. Das ist nicht nur schlecht für das Unternehmen, sondern auch für die nationale und europäische Wirtschaft". Die Permits Foundation berichtet in ihrer internationalen Lebenspartner-Befragung von einer Mehrheit an Managern, die ihren zukünftigen Arbeitsplatz an eine Arbeitserlaubnis des Partners knüpft.

2008 registrierte die EU-Kommission rund 16.500 Fachkräfte, die innerhalb eines Konzerns befristet nach Europa wechselten. Mit der neuen Richtlinie will die EU diese Zahlen steigern. Der EU-Ministerrat und das Europaparlament müssen den Plänen noch zustimmen. Die Permits Foundation will sich nun bei diesen EU-Institutionen für eine Verbesserung der Bestimmungen einsetzen und verweist auf einzelne EU-Staaten, welche eine Arbeitserlaubnis für Familienangehörige gewähren. Dazu gehören laut Permits Foundation Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande und Schweden. Österreich wird dort nicht aufgeführt. (APA)

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