Magazin zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt
Wien - Im Ehrenbeleidigungsprozess, den Ex-Finanzminister Grasser gegen seinen früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht und das Magazin "profil" angestrebt hat, wird "profil" Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil erheben. Das Magazin wurde am Donnerstag in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro und der Urteilsveröffentlichung verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Profil"-Anwalt Hubert Simon sieht dadurch die Freiheit der Meinungsäußerung verletzt, berichtet das Magazin. Ramprechts Anwalt Michael Pilz hatte bereits nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel angekündigt. Auch Grasser sei mit dem Urteil nicht zufrieden und werde Rechtsmittel einlegen, so das Magazin. Laut Grassers Anwalt Michael Rami habe der Ex-Finanzminister auf einen umfassenderen Schuldspruch gehofft.
Grasser hatte Ramprecht geklagt, weil er sich durch dessen Äußerungen im "profil" in seiner Ehre beleidigt sah. Der Ex-Kabinettsmitarbeiter hatte von einem "abgekarteten Spiel" bei der Buwog-Privatisierung gesprochen. Ramprecht war am Donnerstag im Wiener Landesgericht wegen Übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden, weil er seinem ehemaligen Chef Manipulationen bei der Buwog-Privatisierung vorgeworfen hatte. Betreffend seiner Aussagen, der Minister habe schon die Auswahl der Investmentbank zur Begleitung der Privatisierung beeinflusst und Lehman Brothers durchgesetzt, wurde er freigesprochen.
Zum Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauchs bei der Buwog-Privatisierung wird von der Staatsanwaltschaft weiter gegen Grasser ermittelt. Auch die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie der Immobilienmakler Ernst Karl Plech sind Verdächtige, Ramprecht geriet nun ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA)