S-Bahn-Mordprozess

Brunner starb an Herzversagen

17. Juli 2010, 11:29
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    foto: dpa/armin weigel

    Grab von Dominik Brunner, dem Opfer der S-Bahn-Schlägerei in Solln am 12. September 2009.

Toter hatte extrem vergrößertes Herz - Staatsanwaltschaft sieht dennoch Schuld der Angeklagten

München - Dominik Brunner, der einen brutalen Angriff von zwei Burschen in der Münchner S-Bahn nicht überlebt hat, ist offenbar an Herzversagen gestorben. Die Staatsanwaltschaft München sieht die Schuld dennoch bei den angeklagten Jugendlichen, die in München vor Gericht stehen. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag. Damit sei die Kausalität klar gegeben. Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben.

Am Samstagvormittag hatten "Spiegel-online" sowie der "Münchner Merkur" mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft München berichtet, dass der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus S. und Sebastian L. gestorben sei, sondern an Herzversagen. "Es stimmt, dass das Herz stehengeblieben ist", sagte Stockinger und bestätigte auch, dass in dem Gutachten des Sachverständigen von einem vergrößerten Herzmuskel die Rede sei. "Ob das aber als Herzfehler zu werten ist, kann ich nicht beurteilen", so Stockinger.

Gegen die beiden angeklagten Burschen Sebastian L. und Markus S. läuft derzeit der Mordprozess vor dem Münchner Landgericht. Brunner war im September bei einer Schlägerei mit den Jugendlichen auf dem S-Bahnsteig München-Solln ums Leben gekommen, nachdem er sich schützend vor Kinder gestellt hatte. Das Gutachten zur Todesursache Brunners werde im Prozess frühestens am 28. Juli gehört, sagte die Oberstaatsanwältin.

Der Fall hatte Aufsehen und Anteilnahme erregt, weil der 50-jährige Brunner vier minderjährige Schüler vor den Drohungen zweier angetrunkener Burschen hatte schützen wollen und das nicht überlebte. Brunner war post mortem als Held ausgezeichnet worden, in seinem Namen wurde eine Stiftung gegründet.

Unstrittig ist nach den bisherigen Zeugenaussagen im Prozess, dass Brunner sich auf dem Bahnsteig vor die drangsalierten Kinder gestellt hatte und dann in Erwartung einer Auseinandersetzung mit Sebastian L. und Markus S. auf diese zuging und zuerst zuschlug. Die beiden jungen Männer waren daraufhin von zwei Seiten auf Brunner losgegangen und hatten ihm Schläge und Tritte verpasst.

Laut "Spiegel" erlitt der Manager dabei aber weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können. In der Anklageschrift heißt es zur Todesursache, Brunner sei "an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten" gestorben. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 269
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nichtdoch nichtdoch
00
20.7.2010, 19:00
Das Strafgesetzbuch

kennt den Sachverhalt der "schimpflichen Flucht" / "schimpfliches Entweichen" vor der Aggression Dritter - ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff Dritter auf einen selber oder auf Andere (Nothilfe) darf im kausalen Zusammenhang ausdrücklich auch aktiv von sich heraus (präventiv) abgewendet werden. Herr Brunner hat sich auch nach Würdigung der bisher neuesten vorliegenden Hinweise offensichtlich im Rahmen des Strafgesetzbuches korrekt verhalten.
Nach den medialen Angriffen auf den Lokführer und der Aussagen von Zeugen betr. mutmaßlicher unterlassener Hilfeleistung ist durchaus verständlich, daß eben jener die Position vertreten muss, der Sachverhalt habe sich wie von ihm geschildert dargestellt.

Raptor Jesus
00
20.7.2010, 00:41
Ach kommt schon!

Unter der Annahme, ich verpass jemanden 4 Kugeln in die Magengegend und das Opfer stirbt aufgrund des immensen Stresses zuerst an Herzversagen, würde ich unter diesen Umständen ein milderes Urteil kriegen?
Körperverletzung mit Todesfolgen?

Mormoloc
03
19.7.2010, 13:17
Ein guter Kommentar, der die ganze Problematik ohne Hysterie analysiert:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/... z-1.976620

roter mob
00
19.7.2010, 13:39
seufz

mormoloc, wenn sie diesen kommentar gutfinden widersprechen sie ca. all ihren postings. denn er sagt genau, was ich seit 2 tagen versucht habe unter einem regen roter striche klarzumachen. vielleicht bleibt es ja trotzdem bei mord, aber was die SZ hier schriebt wäre zumindest nicht unplausibel!

"Nicht das Herzversagen, sondern diese neuen Erkenntnisse über das Verhalten Brunners in hochgefährlicher Lage beeinflussen die bisherige Qualifizierung der Tat als Mord - weil sich die Gesamtwürdigung womöglich so verändert, dass sich das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" nicht mehr aufdrängt. Die Bewertung der Tat wird nun eher auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen."

Mormoloc
01
19.7.2010, 15:01
Können Sie eigentlich nur in Schwarz und Weiß denken?

Ist es Ihnen nicht möglich zu verstehen, daß es möglich ist, einen Artikel für ausgewogen, intelligent, gut formuliert und lesenswert zu halten, ohne daß man mit allen Einzelheiten konform geht?

Ob es ein Urteil wegen Mord geben wird, oder wegen Totschlag, oder wegen..., das werden wir noch sehen. Die ganzen Gutachter kommen ja noch; das wird sicherlich noch hochinteressant. Und mittlerweile steht ja sogar fest, daß das Opfer nichts von seinem Herzproblem wußte. Was ja auch wichtig ist.

"Wer auf einen Menschen einschlägt, kann nicht darauf vertrauen, dass sein Opfer völlig gesund ist. Wer einen Menschen mit Stiefeln traktiert, muss damit rechnen, dass sein Tun schreckliche Folgen hat, unmittelbar oder mittelbar."

Auch ein wichtiger Satz!

roter mob
00
19.7.2010, 17:41
ja, ich denke nur in schwarz weiss

weswegen ich von anfang an sicher war, dass es sicher ein mord sein muss...;)

Mormoloc
00
20.7.2010, 10:11
Nein, Sie denken Schwarz-Weiß, weil Sie andere User hier in Ihre Schubladen stecken.

Chester Desmond
116
18.7.2010, 12:16
Ca. 15 Tritte gegen das..

...am Rücken am Boden liegende Opfer.
Zum Abschluß einer mit Anlauf gegen den Kopf.

...Drecksgsindl...

steppenwolf51
51
18.7.2010, 14:57
Ca. 15 Tritte gegen das.. ...am Rücken am Boden liegende Opfer. Zum Abschluß einer mit Anlauf gegen den Kopf.

"Laut "Spiegel" erlitt der Manager dabei aber weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können. "

Sollte ihnen da nicht etwas auffallen?
Wie erklären sie sich die Diskrepanz zwischen den Zeugenaussagen und den wirklichen Verletzungen.
Ich glaube dann doch eher den Tatsachen als erfundenen Zeugenaussagen von Leuten die selbst zu feige waren etwas zu unternehmen.

graeslein
 
13
18.7.2010, 20:40
Es geht hier um die objektive Zurechnung ( im besonderen um den Risikozusammenhang) des eingetretenen verpönten Erfolges:

Mit anderen Worten, kann den Tätern der Tod des Opfers zugerechnet werden oder nicht, wenn die Schläge bei einem gesunden Menschen nicht zum Tode geführt hätten, aber bei einem gesundheitlich Angeschlagenen, also "Vorgeschädigten", eben schon? Das bejaht die Rechtswissenschaft in allen Fällen, in denen der Kausalzusammenhang nicht atypisch ist, was letztlich bedeutet, dass die Täter für den Tod des Opfers strafrechtlich zu haften haben.
Eine andere Frage ist die Vorsatzproblematik, ob die Täter mit Eventualvorsatz in Bezug auf die Möglichkeit des Todeseintrittes handelten, ihn also durchaus in Kauf genommen haben oder ob sie das Opfer nur verletzen wollten. Dann wäre es es eben nicht Mord sonder Körperverletzung mit Todesfolge.

suboptimal
 
16
18.7.2010, 16:47
Schreie wie von einem Tier

Gottseidank braucht das Gericht nicht auf die "Wende" im Spiegel zurückzugreifen, die auch schon ein bisserl ältlich ist:
44 Verletzungen und ein tödlicher Schock - 15.10.09
http://www.tz-online.de/nachricht... 94172.html

Blöderweise ist nämlich während der Minuten der grausamen Tat sein Handy eingeschaltet, verbunden mit der Einsatzzentrale der Polizei, und ein Beamter hört die ganze Zeit mit.

Schreie wie von einem Tier
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/... er-1.30935

roter mob
52
18.7.2010, 17:19
und was sollen bitte

ihrer meinung nach diese schreie über die ursache, den kontext order die auswirkungen des vorgangs aussagen, ausser dass die typen in einem aggressiven blutrausch waren?

das ist gesindl aus einem shlechten sozialen mlieu, das mit gewalt aufgewachsen ist und niemand erwartet von irgendwem mitleid mit diesen burschen.

letztendlich wird aber dieser mann hier zum helden stilisiert und medien und poster kritisert, die nichts fordern, als zumindest eine faire beurteilung der geschehnisse und damit an dessen image kratzen.

ich finde zivilcourage auch wichtig, aber wenn ihr held wirklich auf dem bahnsteig den ersten schlag ausgeführt hat, dann war das sicher nicht gescheit, zumal die polizei bereits auf dem weg war. gsindl ja, aber mörder?

nebenerwerbsposter
12
19.7.2010, 08:01

gsindl ja, mörder ja!
oder wollen sie das jetzt in richtung selbstverteidigung hinbiegen?
völlig klären wird es sich vermutlich nicht mehr lassen, aber die verletzungen des toten sagen doch einiges aus. und dass der infarkt dadurch ausgelöst wurde, ist anzunehmen.
helden hatten wir schon genug, reden wir über die elenden feiglinge, die weggeschaut haben!

Mormoloc
01
18.7.2010, 19:44
Ah ja, jetzt ist es der erste Schlag "aus dem Bahnsteig"...

... also nicht mehr der erste Schlag - und punkt. Denn den hat Christoph T. abgegeben, in der Bahn.

roter mob
20
18.7.2010, 22:00
genau

wie ich immer hervorgestrichen habe handelt es sich um den ersten schlag, der diesen konkreten blutrausch unter Umständen ausgelöst hat und den laut zeugenaussagen herr brunner auf dem bahnsteig nicht aus einer situation wo er sich oder die kinder verteidigen hätte müssen, sondern angeblich offensiv abgegeben hat.

was vorher in der bahn oder auch vor dem einsteigen passiert sein mag, wird nämlich eben für diesen konkreten teil der gesamten geschichte wenig relevant sein. das wäre aus heutiger sicht vielleicht versuchter raub oder eine leichte körperverletzung.

was hätte denn herr brunner mit diesem faustschlag aus ihrer sicht bezwecken sollen, wenn es, wie zeugen berichten beim aussteigen selbst noch keinen wirklichen kampf gab?

Mormoloc
00
19.7.2010, 11:17
Haben die beiden Angeklagten (noch zus. mit Christoph T.) Gewaltpotential an den Tag gelegt? Ja.

Dieses Trio (dann in Solln nur Duo) hat die Gewalt angefangen. Sie sind die Angreifer.

roter mob
00
19.7.2010, 13:47
ich poste jetzt hier

nochmal den von ihnen selbst geposteten link zum kommentar der SZ und zitiere.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/... z-1.976620

"Vieles deutet jetzt darauf hin, dass Brunner in der Bedrohungssituation zugeschlagen und damit die aggressiven Täter womöglich noch mehr gereizt hat."

"Die Bewertung der Tat wird nun eher auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen. "

also ja, die täter waren initial die aggressoren, etwas was niemand jemals bezweifelt hat, aber der schlag brunners auf dem bahnsteig könnte den unterschied zwischen mord oder etwas anderem ausmachen!

Mormoloc
01
19.7.2010, 15:16
Könnte, kann ja sein.

Allerdings war für die Verurteilung der Schläger vom Arabellapark wegen versuchten Mordes gerade der gezielte Tritt gegen den Kopf des am Boden liegenden Rentners eines der Hauptargumente des Richters. Und wer ist der Richter in diesem Prozeß?

Übrigens will eine Zeugin gar gesehen haben, daß Brunner einen Schlag und einen Kickboxtritt anbrachte...

suboptimal
 
04
18.7.2010, 22:26
Dass ein _erwachsener_ Mensch die Polizei in der S-Bahn anruft

und mit der Polizei auch den Treffpunkt in Solln fix verabredet, wenn es so gar keinen realen Grund dafür gegeben haben soll, können Sie Ihrer Oma erzählen.

Boandlkramer
01
18.7.2010, 11:36

Also, nochmals Glück gehabt...
Risikozusammenhang anscheinend nicht gegeben.
Ausführungshandlungen für Mordversuch aller Voraussicht nach auch nicht ausreichend.
Da wird die Strafe wohl nicht allzu hoch ausfallen.

peter schmidt
 
00
18.7.2010, 23:56
Das mit dem Risikozusammenhang ist so eine Sache

Soweit ich mich an Kienapfel Band I erinnere wären nur ungewöhnliche Folgen davon ausgenommen. Und wenn ich jemanden mehrfach (häufig) hintereinander fest und kräftig gegen den oberkörper trete ists eben schon möglich und durchaus denkbar und vorhersehbar das bei demjenigen eine andere interne Krankheit (Herz, Nieren, leber) so eskaliert, dass er stirbt.

Wärens 2-3-4 schläge gewesen wäre es sicher anders aber so.....

Ist juristisch aber sicher ein für und wieder mit dem man sich genauer beschäftigen muss.

frank franki
00
18.7.2010, 20:00

so schnell ist der risikozusammenhang nicht durchbrochen - gutachten abwarten.

mord ist noch nicht ausgeschlossen.

Peer Heller
55
18.7.2010, 08:09
Egal....

woran der Herr Brunner gestorben ist. Tatsache war, dass die beiden Mörder den Tod des Angegriffenen bewußt in Kauf genommen haben. Die Juristen nennen das den dolus directus - den Vorsatz, etwas, nämlich den Tod Brunners, in Kauf zu nehmen. Also Mordabsichten!

peter schmidt
 
10
18.7.2010, 23:58
dolus directus gibts eigentlich nicht

würde heissen dolus specialis. der ist aber nur z.b. bei einem schuss in den kopf nachweisbar.

Heavenly
15
18.7.2010, 10:47
Mit Halbwissen bitte nicht angeben.

Der Vorsatz, bei dem man etwas nicht direkt will, aber in Kauf nimmt, heißt dolus eventualis. Und Absicht ist wieder was anderes. Das Ergebnis - es kann trotzdem juristisch Mord sein, wenn das Opfer letztlich an Herzversagen gestorben ist - stimmt aber.

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