Verpflichtende Haftstrafen und Geldbußen im zigfachen Ausmaß der hinterzogenen Steuern – mit diesen Vorschlägen stieß der Finanzminister auf Widerstand und nimmt der Reform die Spitze
Wien - Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern, weil die SPÖ noch auf ein paar Änderungen drängt. Doch im Kern sind die Reform des Finanzstrafrechts und das neue Betrugsbekämpfungsgesetz ausverhandelt und sollen am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Finanzminister Josef Pröll musste nach heftigen Interventionen der Wirtschaftsverbände, Rechtsanwälte und Steuerberater Abstriche von dem Entwurf machen, den er zuvor in Begutachtung geschickt hatte.
Dabei sticht der Rückzieher bei den Finanzstrafen am stärksten hervor. Derzeit entsprechen die Geldbußen bei Fahrlässigkeit dem Betrag der hinterzogenen Summe, bei Vorsatz dem Doppelten. Im Entwurf wurde diese Systematik aufgegeben. Bei einer Verkürzung um mehr als 100.000 Euro beispielsweise wurde eine Strafe von zwei Mio. Euro angedroht. Davon nimmt Pröll nun Abstand und belässt es bei den bisherigen Geldbußen. Auch die zwingend angedrohten Haftstrafen werden weitgehend zurückgenommen und gelten nur noch bei Abgabenbetrug. Das ist etwa bei Dokumentenfälschung und bei Scheingeschäften der Fall. In letzteren Fällen bleibt es bei einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren.
Mitteilungspflichten eingeschränkt
Ebenfalls eingeschränkt werden die Mitteilungspflichten bei Auslandsüberweisungen über 100.000 Euro, mit denen vor allem Honorare und andere selbstständige Einkünfte unter die Lupe genommen werden sollen. Nach dem überarbeiteten Entwurf gilt diese Vorschrift nur noch für Zahlungen in Ländern mit einem Steuersatz von weniger als 15 Prozent.
Aufatmen können jene Freiberufler, die vom sogenannten Beraterprivileg profitieren. Derzeit sind Anwälte, Notare und Steuerberater bei leichter Fahrlässigkeit nicht strafbar, Pröll wollte das ab einer hinterzogenen Summe von 30.000 Euro ändern. Diese Maßnahme wurde nun fallengelassen. Vereinfacht wurde auch die Haftung am Bau, indem Auftraggeber für die Entrichtung der Lohnsteuer der Lieferanten einfach einen Zuschlag auf die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Politisch noch zu klären ist die Lohnsteuerabfuhr durch den Arbeitnehmer, wenn er schwarz bezahlt wurde und der Betrieb pleite ist. Zudem könnte die SPÖ ihre Zustimmung mit dem Anti-Lohndumping-Gesetz, das Sozialminister Rudolf Hundstorfer gerade ausgeschickt hat, verknüpfen. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.7.2010)