Finanzstrafreform

Waffen gegen Steuerbetrug weniger scharf

Andreas Schnauder, 16. Juli 2010, 18:06

Verpflichtende Haftstrafen und Geldbußen im zigfachen Ausmaß der hinterzogenen Steuern – mit diesen Vorschlägen stieß der Finanzminister auf Widerstand und nimmt der Reform die Spitze

Wien - Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern, weil die SPÖ noch auf ein paar Änderungen drängt. Doch im Kern sind die Reform des Finanzstrafrechts und das neue Betrugsbekämpfungsgesetz ausverhandelt und sollen am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Finanzminister Josef Pröll musste nach heftigen Interventionen der Wirtschaftsverbände, Rechtsanwälte und Steuerberater Abstriche von dem Entwurf machen, den er zuvor in Begutachtung geschickt hatte.

Dabei sticht der Rückzieher bei den Finanzstrafen am stärksten hervor. Derzeit entsprechen die Geldbußen bei Fahrlässigkeit dem Betrag der hinterzogenen Summe, bei Vorsatz dem Doppelten. Im Entwurf wurde diese Systematik aufgegeben. Bei einer Verkürzung um mehr als 100.000 Euro beispielsweise wurde eine Strafe von zwei Mio. Euro angedroht. Davon nimmt Pröll nun Abstand und belässt es bei den bisherigen Geldbußen. Auch die zwingend angedrohten Haftstrafen werden weitgehend zurückgenommen und gelten nur noch bei Abgabenbetrug. Das ist etwa bei Dokumentenfälschung und bei Scheingeschäften der Fall. In letzteren Fällen bleibt es bei einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren.

Mitteilungspflichten eingeschränkt

Ebenfalls eingeschränkt werden die Mitteilungspflichten bei Auslandsüberweisungen über 100.000 Euro, mit denen vor allem Honorare und andere selbstständige Einkünfte unter die Lupe genommen werden sollen. Nach dem überarbeiteten Entwurf gilt diese Vorschrift nur noch für Zahlungen in Ländern mit einem Steuersatz von weniger als 15 Prozent.

Aufatmen können jene Freiberufler, die vom sogenannten Beraterprivileg profitieren. Derzeit sind Anwälte, Notare und Steuerberater bei leichter Fahrlässigkeit nicht strafbar, Pröll wollte das ab einer hinterzogenen Summe von 30.000 Euro ändern. Diese Maßnahme wurde nun fallengelassen. Vereinfacht wurde auch die Haftung am Bau, indem Auftraggeber für die Entrichtung der Lohnsteuer der Lieferanten einfach einen Zuschlag auf die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Politisch noch zu klären ist die Lohnsteuerabfuhr durch den Arbeitnehmer, wenn er schwarz bezahlt wurde und der Betrieb pleite ist. Zudem könnte die SPÖ ihre Zustimmung mit dem Anti-Lohndumping-Gesetz, das Sozialminister Rudolf Hundstorfer gerade ausgeschickt hat, verknüpfen. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.7.2010)

 

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 258
1 2 3 4 5 6
Clemens Pergler
00
18.7.2010, 11:17
Ich bin etwas schockiert...

..über den Zorn vieler Poster. Ich halte das aktuelle Strafmaß (Steuern nachzahlen und dazu nochmal das doppelte an Geldstrafe) bereits für mehr als genug! Das Problem ist doch viel eher, dass es meistens nur die kleinen erwischt, während es für die großen entweder "legale" Methoden gibt sich aus der Steuerschlinge zu winden oder sie aus anderen Gründen ungeschoren davon kommen.

Ich gebe zu bedenken, dass zB ohne Schwarzarbeit die Mehrzahl der Einfamilienhäuser in Ö gar nicht finanzierbar gewesen wären - aber das ist auch bereits Steuerhinterziehung!

Also was wollt ihr? Irrwitzige Strafen für einen Großteil der Bevölkerung, die jeder Verhältnismäßigkeit entbehren? Damit die Politik noch mehr für sich und ihre Günstlinge verprassen kann???

Karli Valentino
02
19.7.2010, 10:20
mich schockiert vielmehr ...

... dass es überhaupt zu einer solchen diskussion kommen kann. jeder, der steuern hinterzieht, betrügt die allgemeinheit, die dann umso mehr steuern zahlen muss. von irgendwohere müssen die steuereinnahmen ja kommen ...

und ich sehe nicht ein, dass ich mehr lohnsteuer zahlen soll, weil sich andere durch pfuscherei an der allgemeinheit bereichern.

Marilynn E.
01
18.7.2010, 18:44
seh ich nicht so

Steuerhinterziehung ist ein Betrug, geneuso wie jeder andere Betrug. Er wird momentan privilegiert, weil es halt ned so schlimm ist, den Staat und die Allgemeinheit zu beschei**en wie eine Bank oder einen Händler. Und da gehört einmal ein klares Signal her, daß das kein Kavaliersdelikt ist. Und die Wertgrenzen sind sowieso wesentlich höher als im normalen Betrugsverfahren.

Trotzdem finde ich es sinnvoll, im unteren Bereich die Verfahren zu beschleunigen und dort eine Art Organstrafverfahren einzuführen.

Und ja, ich würde es begrüßen, wenn die Finanz eine Aktion scharf auch mal am Wochenende bei den Häuslbauern machen würde- wie kommen andere dazu, volle Abgaben zu zahlen, die so hoch sind, weil andere das im Pfusch erledigen?

Toni Gruber
00
18.7.2010, 11:27
völlig unrealistisch

Diese jetzigen Strafsätze wurden nie zur Anwendung gebracht, es sei den man wollte einmal jemanden gezielt ruinieren, die Strafsätze lagen laut einer Studie der WU bei 20- 30 Prozent bei Vorsatz und 10- 15 Prozent bei Fahrlässigkeit, und bei den großen vor Gericht abgehandelten Fällen gab es meist nur bedingte Geldstrafen.

Nr 14379
00
18.7.2010, 13:53
stimmt genau

in der Vergangenheit hat man sogar geschaut dass man von der Höhe her ja in die Gerichtszuständigkeit gekommen ist weil dort das Strafmaß um einiges milder ist.

Atlantis-Couple
03
18.7.2010, 10:21
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

"Finanzminister Josef Pröll MUSSTE nach heftigen Interventionen der Wirtschaftsverbände, Rechtsanwälte und Steuerberater Abstriche von dem Entwurf machen"

österreich mafia - övp
00
18.7.2010, 09:45
wenn schon der standard

so ne schwarze weicheier parteizeitung ist, verlange ich schärfere gangart der poster
sagts doch frei heraus wo es stinkt !!

Nr 14379
00
17.7.2010, 22:22
Das Problem

ist nicht die "bis zu" Strafhöhe sondern die Tatsache dass die Mindeststrafe in den meisten Fällen zu niedrig ist.

Warum zB bei den Delikten unter 10.000 Euro nicht 20 Prozent oder 30 Prozent "Strafe" sondern NUR 10 Prozent?

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
19.7.2010, 01:42

Schärfere strafen schaden meistens mehr als sie nutzen. Wenn "kleine" von einer überhöhten steuerlast erdrückt werden können, dann stimmt das system nicht - besonders auch weil die "grossen" kaum steuern zahlen...

Comedian
01
18.7.2010, 03:30
Drakonische Strafen für Bagatellhinterziehung - dann macht man sowas nie wieder

Das Tätigwerden der Behörde muss sich rechnen. Wenn der Hr. Chef glaubt, die Schulsachen für die Kleinen und die Zeitschriften für die Gemahlin von der Steuer absetzen zu müssen, dann kostet ihn der Spaß 25.000 Euro.

Nr 14379
00
18.7.2010, 09:03
weil hier mal von Organmandaten die Rede war

Gerade der Straßenverkehr ist doch das beste Beispiel dafür. Vor 10 Jahren ist man auf der Autobahn auf der ersten Spur durchgehend 150 gefahren auf der dritten Spur 170. Heute fährt der Durchschnitt nicht mehr so schnell.

Warum? Weil die Mindeststrafen drastisch erhöht worden sind.

Marilynn E.
00
18.7.2010, 18:33

der durchschnitt fährt noch immer weit über 130. und auch das ist verboten und kratzt niemanden. fahren Sie über 130 auf der Autobahn? Sind Sie schon jemals mehr als 50 im Ortsgebiet gefahren?

ich hoffe nicht, Sie rechtstreuer Bürger. Ich wäre ja auch dafür, in dem Bereich pro 1 kmh zu schnelle Geschwindigkeit bis zu 3.000 Euro Strafe einzuheben.

das ist fix
00
17.7.2010, 20:11

Haftstrafen? Wenn jemand Steuern hinterzieht, dann soll die betreffende Person ordentlich zahlen, Einsperren kostet wieder nur Geld...

Nr 14379
00
17.7.2010, 22:11
Haftstrafen

tun einem Millionär trotzdem mehr weh als eine hohe Geldstrafe.

Siehe Meinl, siehe Elsner usw.

Marilynn E.
00
17.7.2010, 21:37
wieso?

wenn es ein echter betrug ist, dann soll er die steuern nachzahlen und dann kann er ruhig ins gefängnis. wieso sollte betrug an der allgemeinheit niedriger bewertet werden als betrug am staat?

The Sailor
00
17.7.2010, 22:15
Allgemeinheit vs. Staat

zu Ende gedacht doch eigentlich kein Unterschied oder?

Marilynn E.
00
17.7.2010, 22:30

äh, ich wollte eigentlich schreiben als der betrug an jemand anderem :-).

amergut
00
17.7.2010, 21:21
ordentlich zahlen, Einsperren kostet:

Is ja eh' so;
Die Steuer bleibt sowieso fällig.
Die Strafe i. d. R. (bis) ein Mehrfaches des hinterzogenen Betrages und "Einsperren" erfolgt nur, wenn nichts mehr zu holen ist, d. h., wenn der angeprangerte Täter alles verprasst hat!

Agnostiker1
00
17.7.2010, 17:57
Entweder Angst vor der eigenen Courage oder zwischen....

..Reden und Tun ist in Österreich immer eine große Differenz.

Ernst Guevara
03
17.7.2010, 16:39
strafen für wirtschaftsverbechen

das kann und darf nicht sein. da steigt die mafia selbstverständlich gleich auf die barrikaden und die regierung lässt sich von "don" sorger und "dem paten" leitl einschüchtern.

Didi Xyz
00
17.7.2010, 16:25
aus der Praxis

Da ich als Steuerberater tätig bin, habe ich - naturgemäß - auch immer wieder mit dem Finanzstrafverfahren zu tun.

Man glaubt gar nicht, wie schnell man zum Steuerhinterzieher wird und wie hoch derzeit schon die Strafen sind.

Bei vielen dieser Verfahren geht es nicht um bewusste Hinterziehung, sondern oft einfach um Unwissenheit, fehlerhafte Hinterlegung in der EDV, Terminversäumnis (wenn zB am 15. die USt nicht überwiesen wird, gilt sie bereits als Hinterzogen) oder unklare Gesetze mit vielen Ausnahmen.

Es ist der falsche Weg, einfach die Strafen zu erhöhen. Man sollte ein einfaches Steuersystem schaffen (auch wenn ich jetzt gegen mein Geschäft rede) und dieses dafür stärker kontrollieren!

amergut
00
17.7.2010, 21:23
wenn zB am 15. die USt nicht überwiesen wird, gilt sie bereits als Hinterzogen

Ist so nicht korrekt.

Sie als Fachmann sollten "die Sache nicht so einfach" darstellen (wenn überhaupt)!

Didi Xyz
00
18.7.2010, 04:00
okay.

dann machen wir es jetzt juristisch korrekt.

Wenn die Umsatzsteuer nicht am 15. in korrekter Höhe gemeldet wird, gilt Sie bereits als Hinterzogen. Es bleibt natürlich die Möglichkeit einer Selbstanzeige mit Schadensgutmachung (Bezahlung), was die Sache dann straffrei macht (abgesehen von Säumnis- und Verspätungszuschläge nach BAO), trotzdem wurde die Umsatzsteuer am 15. lt. Finanzstrafgesetz hinterzogen.

Marilynn E.
00
17.7.2010, 21:56

haben´s mal in der ust-jahreserklärung eine nachzahlung - und dann erklären Sie dem Steuerreferenten, daß das weder vorsätzlich noch fahrlässig passiert ist. viel spaß.

Nr 14379
00
18.7.2010, 10:33

wenn ich nicht "aufpasse" und im Ortsgebiet 65 fahre und geblitzt werde kann ich auch nicht zum diskutieren anfangen.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 258
1 2 3 4 5 6

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.