Kieferprellung

ORF-Moderator Assinger von Urlauber attackiert

16. Juli 2010, 13:58

ORF: War dem Ex-Skifahrer beim Radfahren in die Quere gekommen und wurde aggressiv

Eine Radrunde am Wörther See hat am Donnerstag für ORF-Moderator Armin Assinger mit einem tätlichen Angriff geendet: Der Ex-Skifahrer und ORF-Moderator war am Vormittag mit seinem Anwalt auf dem Rad in Reifnitz unterwegs, als ihm ein Urlauber in die Quere kam, der sich offenbar von den beiden Radlern gestört fühlte und schließlich Assinger einen Faustschlag verpasste. Anschließend fuhr er davon, berichtete ORF-Kommunikationschef Pius Strobl am Freitag.

Wie die Kärntner Polizei auf Anfrage erläuterte, waren Assinger und sein Anwalt nebeneinander auf dem Fahrrad unterwegs gewesen, woran sich der Urlauber offenbar dermaßen störte, dass er mit dem Auto anhielt und die beiden in recht unfreundlichem Ton zur Rede stellte. Ein Wort ergab daraufhin das andere und der Tourist schlug Assinger ins Gesicht. Der "Millionenshow"-Moderator zog sich dabei eine Kiefer- und Jochbeinprellung zu. Der Angreifer wurde angezeigt. (APA)

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Gaugi
01
21.7.2010, 08:08
nur den prellung?

ein bissl wenig. in vertretung aller radfahrer hätte ihm mehr gebührt.

Rotzpipn freche
01
20.7.2010, 12:31
Kann man...

nicht mal den KHG mit dem Radl auf diese Strecke schicken?

https127.0.0.1
10
20.7.2010, 07:51
du assinger

Hatte gerade beim Radfahen eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einen anderen Radfahrer und wurde von diesem aufs gröbste mit "du assinger, duuu aaassinger" beschimpft.
Fühle mich geehrt.

unbequem
12
19.7.2010, 19:51
Watschentanz zweier Polizisten.....

In welchem Radclub ist Assinger mitglied , wann trainiert er für den Radclub?
Der Herr Ex-Gandarrm sollte sich doch beim Gesetz auskennen..sollte man meinen...
Das Nebeneinandergahren ist nur bei einem Clutraining mit Rennrädern gestattet und nicht für "Psydofreizeitsportler" die sich ein Renndress beim Radeln anziehen!
Ist ja auch nicht jeder ein Polizist der sich im Fasching eine Uniform anzieht.
Assinger ist eindeutig widerrechtlich neben seinem Freund gefahren er hat gegen das Rechtsfahrgebot der STVO verstoßen. Wozu plötzlich die Frau Minister das Gesetz überprüfen läßt ist schleierhaft...
Wenn jemand tätlich wurde so ist auch hier ein Delikt gesetzt worden und ist von der STA zu verfolgen.

BK W. Shoyssel
00
10.9.2010, 21:48

nicht ganz richtig, sondern: Rennfahrräder. Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern.

Und dann kann man noch lesen, was der NR-Ausschuss dazu meinte: "Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind."

Rennfahrräder haben (Fahrradverordnung):
max. 12kg, Rennlenker, Felgendurchmesser mind. 630mm, Felgenbreite max. 23mm

Also nix Mountain-Bike mit'm 46-jährigen Assinger und Liebling-Kreuzberg im Bummeltempo.

derPolizist
00

ich schreib hier weiter, dass zusammengequetschte ist mir zu unbequem....

in ihrem Beispiel wird auch mir recht gegeben, weil der Richter hier als Privatperson unterwegs ist.

Und dieses Verfahren gegen die 7 Polizisten wurde eingestellt, weil sie die Anzeige gegen sie nicht beweisen konnten?

Miss Deutung
00
19.7.2010, 22:38

Wo haben Sie das "Club" im Training her? Bitte um BGBl-Nummer.

unbequem
01
19.7.2010, 23:16

Ergibt sich aus den Straßenbenützungsbedingungen der STVO sowie den Ausnahmen davon FVO § 4
Einschlägig wird von einer "Trainingsformation gesprochen....na das wird wohl schlecht eine 2Mann Konstelation erfüllen...daher ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber hier an ein Gemeinschaftliches Teamtraining eines Clubs oder Vereines gedacht hat alldenn an einen Familienausflug in Rennbekleidung......
Inwiweit ein Skierennläufer mit seinem Anwalt eine Trainingsfahrt als Radfahrsportler als eine Rennmäßige Trainingsfahrt von "Radsportlern beweisen möchten (glaubhaft machen können) wird abzuwarten sein!
Ein Radfahrender Skirennläufer ist nunmal kein Radrennläufer beim Training...ein Anwalt auch nicht sondern normaler Verkehrsteilnehmer.

The Dude
00
20.7.2010, 10:05

und das gerichtlich anerkannte Strafmaß ist eine Faustwatsche?

Ihre "Interpretationen" was eine Trainingsfahrt ist sind übrigens Humbug. Wo haben Sie das her?

unbequem
00
20.7.2010, 11:32

Das hab ich nicht behauptet lernens lesen..ich sagte damit soll sich die STA beschäftigen...

Ad 2: www.kfv.at/fileadmin... fahrer.pdf

unbequem
00
20.7.2010, 13:24
ein neuer Versuch

[PDF] Rechtsvorschriften für Radfahrer
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
für Verkehrssicherheit (KfV) diese Informationsbroschüre zusammengestellt, die sowohl die .... Die Höchstgeschwindigkeit für die Überquerung einer Rad- ... StVO bezüglich Radfahrern (z.B. Ausrüstungs- und Verhal- tensvorschriften). ...
www.kfv.at/fileadmin... fahrer.pdf - Ähnliche

The Dude
00
20.7.2010, 13:45

Es geht um die Broschüre "Rechtsvorschriften für Fahrradfahrer", nehme ich an? Da steht aber diesbezüglich auch nicht mehr als in der StVO. Ansonsten gute Sache.

unbequem
00
20.7.2010, 13:20

möglicher Weise ist der Link nicht vollständig aber wenn sie beim Kuratorium suchen finden sie es ich kann das pdf file hier nicht attachen...

unbequem
00
20.7.2010, 13:18

Es kann kein Urteil geben weil es noch keinen Prozeß gegen den Watschenausteiler gegeben hat...auch gibt es Milderungsgründe..zB "Verständliche Erregung" falls Herr Assinger wie schon oftmals vom ORF dokumentiert (im Zielgelände) möglicher Weise dem holländischen (Polizisten) blöd dhergekommen ist.....
Übrigens Meinung darf man begründungslos haben ein Urteil braucht eine Begründung...
Sollten sie den Unterschied selbst nicht kennen...;=)
Aber vielleicht lernen sie das Argumentieren noch wenneinmal ihre Denkleistung mit ihrer Schreibgeschwindigkeit mithalten kann....

The Dude
00
20.7.2010, 13:37

Warum so pampig?

Ein Urteil ist zB so was:

http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/rad... -bescheid/

unbequem
00
20.7.2010, 16:35

Zumgegenständlichen Urteil..Der UVS mußte so entscheiden da dem angehaltenen Radfahrer kein Organmandat ´nachweislich angeboten wurde sondern seitens der Polizisten gleich eine Anzeige gelegt wurde! Dass ist rechtswidrig wenn jemand von der Polizei angehalten wird!
Ein Gepäcktrager entspricht nicht dr Definition der Fahrradverrodnung §4(1)
Es ist aber nichts neues dass am UVS nicht gerade die beten Juristen ihren Dienst tun eher die, die am willfährigsten sind und noch eine Beamtenlaufbahn haben möchten..andere werden erst garnicht berufen!!!

derPolizist
00
20.7.2010, 22:54

sie meinen ich MUSS jedem Verkehrsübertreter vorher ein OM anbieten, bevor ich ihn anzeigen darf? das wäre mir neu...

unbequem
00
20.7.2010, 23:07
Laut UVS-Erkenntnis ...JA...siehe unten

Ja!!
Siehe KUVS-1044/6/2003
lustiger Weise ein Urteil des Kärntner UVS
Sollten sie Polizist sein so erstaunt mich diese Wissenslücke zumal das Erkenntnis schon aus dem Jahre 2003 herrührt.
Zitat aus obigem Erkenntnis.: "...ist diesem das Bezahlen einer Organstrafverfügung anzubieten!....."""
Das bringt eindeutig die Verpflichtung bei persönlicher Betretung und Anhaltung durch die Polizei zum Ausdruck ein Organmandat vor Anzeige anzubieten ...somit keine Ermessenssache des Polizisten bei Verkehrsdelikten sondern eine Dienstpflicht!

derPolizist
00
20.7.2010, 23:36

hab's gelesen... und wie ich bereits vermutete: es ging ums angurten. das ist einer der wenigen Fälle, wo tatsächlich ein OM von Gesetzes wegen angeboten werden muss ( wie auch bei Handyfonierern am Steuer).. ansonsten, in 95% der Fälle, liegt es sehr wohl in meinem Ermessen ob ich gleich Anzeige erstatte...

unbequem
00
21.7.2010, 00:00

Des Weiteren Art 130 Abs2 B-VG und § 23 SPG
wobei aber zu beachten ist dass hierbei nicht die STVO mitumfasst ist sondern das Ermessen bei anderen Verwaltungsrechtlichen Rechtsmaterien der Polizei eine "Ermessensermächtigung" eingeräumt wird!

derPolizist
00
21.7.2010, 00:16

23 SPG?? der Aufschub des Einschreitens bei gefährlichen Angriffen?? was soll das mit Verwaltungsstrafrecht zu tun haben?

unbequem
00
21.7.2010, 12:24

Das ist ein Beispiel für die Ermamessensermächtigung ....!!!

unbequem
00
20.7.2010, 23:45

Sehe ich nicht so zumal es bei Vorfinden des "Verkehrssünders" so es das Gesetz nicht ausdrücklich anders vorgibt ..immer ein Organmandat anzubieten ist...wohlgemerkt ein Polizist hat nur dort ein "Freies Ermessen wo es das Gesetz ausdrücklich einräumt!
Im Verkehrsrecht gilt prinzipiell zuerst bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip des ausserordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens und somit die Plicht der Organstrafverfügung vor der Anzeige!
Also daher gilt zumeist die Organanmandatspflicht vor der Anzeige wenn es um die STVO geht!
Ich denke sie sollten in ihrer Amtstätigkeit umdenken sonst könnten sie leicht öfters als ihnen lieb ist zurückgepfiffen werden wenn sich der Bürger auskennt..§2 ABGB und das ist eine "Unwiderlegbare Rechtsver.

derPolizist
00
21.7.2010, 00:05

Paragraph 134/3c und 3d KFG regeln die ausdrückliche , vorrangige Ahndung von Nichtangurtern und Handyfonierern per OM. Ich ersuche sie mir die Gesetzesstelle zu nennen, in der steht dass ein Polizist verpflichtet ist auch in allen anderen Fällen zuerst ein OM anzubieten.

unbequem
00
21.7.2010, 11:42

zb. § 99 Abs 2d und 2e StVO.

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