Geräte sollen auch bei 45 Grad arbeiten - Erneuerung dauert Jahre
Frankfurt/Main - Neue Klimaanlagen in Zügen der Deutschen Bahn sollen künftig auch bei Außentemperaturen bis zu 45 Grad funktionieren. Dies habe Bahnchef Rüdiger Grube zugesichert, sagte der Grünen-Verkehrspolitiker Winfried Hermann der "Mitteldeutschen Zeitung" laut Vorabmeldung. Die Bahn hatte am Donnerstag eingeräumt, dass Klimaanlagen in älteren ICEs nur bei Temperaturen bis 32 Grad Celsius völlig problemlos funktionieren. Neuere Fahrzeuge der ICE-3- und der ICE-T-Reihe sind bis 35 Grad ausgelegt.
Demnach werden die Geräte vor allem in der zweiten ICE-Baureihe ausgetauscht, die von diesem Jahr an modernisiert werden soll. "Darüber bin ich froh. Das ist ein Ergebnis der Chaostage", sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag. Auch bei Kälte müsse man mit größeren Problemen rechnen, wurde Hermann zitiert. Auch brauche die Bahn mehr Reserven. Die technische Anpassung dauere aber Jahre. "Die Kapazitäten sind begrenzt."
Vorwürfe gegen früheres Konzernmanagement
Zugleich erhob Hermann schwere Vorwürfe gegen das frühere Konzernmanagement unter Hartmut Mehdorn. Das Unternehmen sei ausschließlich mit dem Ziel geführt worden, es an die Börse zu bringen. "Da wurde nur das Nötigste investiert, weil alles andere die Bilanzen versaut hätte. Das müssen Rüdiger Grube und die neue Bahnführung jetzt bitter bezahlen."
Wegen der großen Hitze fielen bei der Deutschen Bahn nach eigenen Angaben innerhalb einer Woche in etwa 50 Zügen die Klimaanlagen aus. Am vergangenen Wochenende mussten etwa in Bielefeld viele Fahrgäste mit Kreislaufproblemen behandelt werden. Betroffen sind vor allem ICE 2.
Der Fahrgastverband Pro Bahn hat die Deutsche Bahn aufgefordert, Fahrgäste aus überhitzten Zügen deutlich besser zu entschädigen als geplant. "Die Bahn sollte sich großzügig zeigen", sagte der Vorsitzende Karl-Peter Naumann am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". "Reisegutscheine sind nicht angemessen." Die Bahn hat jenen Hitzeopfern, die ärztlich versorgt werden mussten, Fahrgutscheine in Höhe des Eineinhalbfachen des ursprünglichen Fahrpreises zugesagt. (APA)