Im aufgeheizten Klima der Steuerdebatte sind Millionärssöhne in diesen Tagen für jede Form des Zuspruchs dankbar - käme er auch nur von der Industriellenvereinigung. Foto: Curtis & Monroe in "Some like it hot".

Foto: Curtis & Monroe in "Some like it hot"

Die Vorwürfe von Clemens Wallner ("Streitobjekt Erbschaftssteuer: Artenschutz für Ideologen?") erfordern einige Klarstellungen:

Die OeNB erhebt, basierend auf einem Beschluss des EZB-Rats und gemeinsam mit allen anderen Notenbanken des Eurosystems - von der Bundesbank über die De Nederlandsche Bank bis zur Banca d'Italia und Banco de Espana -, Daten zu den Finanzen und Ausgaben privater Haushalte. Die Immobilienvermögenserhebung 2008 ist Teil eines zukünftig für den ganzen Euroraum harmonisierten "Household Finance and Consumption Survey", der umfassende Informationen zu den Vermögenspositionen privater Haushalte als wichtige Grundlage für Analysen zur Geldpolitik und Finanzmarktstabilität liefern wird.

Internationaler Standard

Die OeNB-Studien erfolgen nach einer einheitlichen, von der EZB koordinierten Struktur und nach gemeinsamen wissenschaftlichen Qualitätskriterien. Für jeden einzelnen Schritt sind genaue Vorgaben einzuhalten und über jeden einzelnen Schritt der Erhebung muss gegenüber der EZB und den beteiligten Notenbanken Rechenschaft abgelegt werden - für Ideologie ist da kein Platz.

Nach internationaler Einschätzung zählt die Qualität unserer Methodik und Daten zu den besten im Eurosystem, sie reflektiert den höchsten derzeitigen wissenschaftlichen Standard. OeNB-Mitarbeiter/-innen bilden daher in methodischen Fragen Forscher /-innen anderer Notenbanken aus. Warum Erhebung und Faktendarstellung auf dieser Grundlage in Österreich problematischer sein sollten als in anderen Ländern, in denen die Notenbanken nach genau denselben Standards vorgehen, entzieht sich unserem Wissenstand. Tatsächlich sind die Ergebnisse (begutachtet vom renommierten DIW in Berlin) international auch nicht spektakulär. Sie entsprechen denen in Deutschland, der Schweiz und in den USA.

Erfassungs- und Bewertungsprobleme bei Immobilientransaktionen sind hinlänglich bekannt. International werden deshalb steuerstatistische Quellen zum Vermögen und zu Vermögenstransaktionen - mit Ausnahme von ganz wenigen Ländern, zum Beispiel in Skandinavien - nicht als verlässliche Quelle betrachtet. Steuerregisterdaten können Haushaltserhebungen nicht ersetzten, da diese etwa keine Informationen über den Haushalt und die darin lebenden Personen enthalten.

Recherchetipp: Zeilenlineal

Wie eine kleine Nachrecherche überdies ergeben hat, dürfte Herrn Wallner ein nicht unrelevanter Datenirrtum unterlaufen sein. Tatsächlich unterstreichen die Daten der Erbschaftsteuerstatistik die Erhebungsergebnisse der OeNB: Von den insgesamt 67.853 von der Erbschaftssteuerstatistik erfassten Erbfällen (Immobilien und sonstige Erbschaften) des Jahres 2007 fallen rund 99,5 Prozent (67.625 Fälle) in die Klasse eines steuerpflichtigen Erwerbs von 219.000 Euro oder weniger. Lediglich rund ein halbes Prozent (228 Fälle) liegt über 219.000 Euro. Herr Wallner nennt in seinem Kommentar 487 Fälle oberhalb einer Grenze von 219.000 Euro. Dabei ist er offensichtlich eine Zeile abgerutscht, denn seine Fallzahl ergibt sich, wenn auch noch die Kategorie von 146.001 bis 219.000 Euro mit 259 Fällen hinzugerechnet wird.

Damit zeigt die Erbschaftssteuerstatistik (vgl. Kommentar unten) eine noch stärkere Konzentration als die Studie der Österreichischen Nationalbank. Die durchschnittlich vorgeschriebene Steuer lag bei Erbschaften unter 219.001 Euro bei rund 1000 Euro. Bei steuerpflichtigen Erbschaften über 1.095.001 Euro betrug die Steuervorschreibung durchschnittlich mehr als eine halbe Million Euro, was auf doch sehr hohe Erbsummen in dieser kleinen Gruppe schließen lässt. (Peter Mooslechner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.7.2010)