Hitzefrei ab 35 Grad gibt es auch nicht - Für angemessene Temperaturen am Arbeitsplatz muss aber gesorgt sein - Die Leistung sinkt bei Hitze rapide ab
Die extreme Hitze in Österreich macht das Arbeiten in vielen Betrieben zur körperlichen Belastung. Welche Rechte haben Arbeitnehmer dieser Tage, welche kühlenden Maßnahmen stehen ihnen zu? Geregelt sind diese Fragen im Arbeitnehmerschutz-Gesetz und zwar in den Regelungen für Gesundheit am Arbeitsplatz. derStandard.at/Karriere hat die Expertin der Arbeiterkammer Wien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Julia Nedjelik-Lischka, um Rat gefragt.
Angemessene Temperaturen
Generell müssen am Arbeitsplatz Temperaturen herrschen, die für die Beschäftigten angemessen sind. "Bei leichten Tätigkeiten, im Büro beispielsweise sind 19 bis 25 Grad angebracht, im Verkauf, wo die Menschen viel stehen müssen, sollten es zwischen 18 und 24 Grad sein", so Nedjelik-Lischka. Werden diese Temperaturen überschritten, sind organisatorische Maßnahmen gefordert, sonst könne das Arbeitsinspektorat einschreiten. An Fenstern sollten daher Jalousien montiert sein, denn direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden werden. Das liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Auf Klimaanlagen haben Mitarbeiter aber keinerlei Rechtsanspruch. Auch das Gerücht, dass es ab 35 Grad hitzefrei gibt, gehörte ins Reich der Mythen, so die Expertin. Wichtig ist auch, dass die Beschäftigten ausreichend Trinkwasser haben, Trinkgefäße müssen aus Hygienegründen zur Verfügung stehen.
Bekleidung ist meist Verhandlungssache
Zum Thema Anzug am Arbeitsplatz: "Generell hat der Arbeitgeber das Recht Kleidungsregeln vorzuschreiben, im eigenen Interesse sollten diese aber vernünftig ausfallen", so die AK-Expertin. Es empfehle sich, mit dem Chef auszumachen, was unbedingt notwendig ist, vor allem wenn es keinen Kontakt zu Kunden gibt. Das Tragen einer Krawatte lässt sich zum Beispiel gut verhandeln. Ausnahmen sind aber Bereiche, wo das Tragen von Schutzausrüstung und Helm vorgeschrieben ist.
Arbeit im Freien
Der Arbeitgeber muss auch Im Freien dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz beschattet ist. Er muss auch UV-Schutzbrillen, Sonnenschutzcreme und geeignete Bekleidung zur Verfügung stellen. "Bei Berufsgruppen wie den Dachdeckern ist eine Arbeitszeitverschiebung eine Lösung, lieber sehr früh anfangen und eine lange Mittagspause einlegen", so Nedjelik-Lischka. Solche persönlichen Regelungen seien schließlich auch im Interesse des Arbeitgebers.
Weniger Leistung, mehr Fehler
Denn - ob bei der Arbeit im Freien oder drinnen - generell gilt: "Unfallrisiko und Fehlerhäufigkeit erhöhen sich bei hohen Temperaturen und die Leistung sinkt um 30 bis 70 Prozent", weiß die AK-Expertin. Laut der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin gewöhnt sich der Körper erst nach ein bis zwei Wochen an ein anderes Klima. In Österreich sei eher ein "Auf und Ab" der Temperaturen üblich, was für den Körper auch anstrengend sei. Bleibt abzuwarten, ob die Arbeitnehmer Zeit haben sich an die Hitze zu gewöhnen. Dieses Mal sieht es ganz danach aus: Freitag sind Temperaturen bis zu 38 Grad angekündigt und kein Ende in Sicht. (mat, derStandard.at, 14.7.2010)
Wissen
Arbeitnehmer sollten sich bei Fragen an Betriebsrat, Personalvertretung oder Sicherheitsvertrauenspersonen wenden: Diese haben ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gibt es keine Vertretung, stehen die Arbeiterkammer oder das Arbeitsinspektorat als Ansprechpartner zur Verfügung.
Link
pdf der AK Wien zum Thema Arbeitsstätten-Gestaltung