Am Fall Helmut Elsner kann man die Wandlungen der politischen Medienöffentlichkeit studieren
Am Fall Helmut Elsner - er sitzt seit drei Jahren in U-Haft, ein übler, aber für Österreich nicht untypischer Rekord - kann man schön die Wandlungen der politischen Medienöffentlichkeit studieren:
Am Anfang stand die spektakuläre Verhaftung und Verurteilung des verantwortlichen Bawag-Managers. Die mediale und die Volkswut tobte sich an ihm aus. Sein lebensbedrohlicher Gesundheitszustand wurde von der Vox populi höhnisch und von der Justiz bagatellisierend kommentiert. Wer auf die rechtsstaatlich bedenklichen Umstände der Verhaftung und die merkwürdige Prozessführung hinwies, geriet unter Generalverdacht. Die Richterin im Prozess wurde von allerlei Adoranten bejubelt und von der ÖVP zur Justizministerin gemacht.
Inzwischen sieht die Sache ziemlich anders aus. Die Tatsache, dass der laut Ärztegutachten lebensbedrohlich kranke Elsner als Einziger in U-Haft genommen wurde und immer noch in U-Haft sitzt - mit der lachhaften Begründung "Fluchtgefahr" - wird längst von den allermeisten Medien als rechtsstaatlich bedenklich betrachtet. Die Performance der Justizministerin Bandion-Ortner wird mehr als kritisch betrachtet. Und manche finden ihre seinerzeitige Prozessführung, die einen resch-gschnappigen Stil, aber inhaltlich ziemliche Lücken hatte - nun nicht mehr so toll.
Vor allem stellt sich die Frage, warum dem zweiten Hauptangeklagten, Wolfgang Flöttl, von Richterin Bandion-Ortner und Staatsanwalt Krakow (inzwischen Bandions Kabinettschef, nach Ansicht von Insidern der eigentliche Minister) so wenig explorierende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Flöttl hatte im Auftrag der Bawag hunderte Millionen Euro verspekuliert. An wen, ist unklar. Seine Aussage, seine Computer seien sämtlich abgestürzt, wurde ihm geglaubt. Im Prüfbericht der Nationalbank 2006 heißt es dazu: "Es stellt sich in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ein erfahrener Portfoliomanager wie Wolfgang Flöttl über Jahre hindurch jedes ihm anvertraute Geld in den Totalverlust führt. Es besteht daher der Verdacht, dass es zu Malversationen gekommen ist."
Der Gerichtsgutachter Dr. Kleiner wies darauf hin, dass es keine Unterlagen über die Veranlagungstätigkeiten von Flöttl gäbe. Die Frage: "Wo ist das Geld?" steht im Raum, wurde aber von Krakow/Bandion dort stehengelassen. Flöttl behauptete immer, über kein Vermögen mehr zu verfügen. Die Finanzbetrugsbehörde der Bermudas übermittelte dem Wiener Innenministerium eine "Verdachtsmeldung", wonach Flöttl versuche, Vermögenswerte von 21 Millionen Dollar aus den Bermudas abzuziehen. Das Innenministerium ersucht die Staatsanwaltschaft, "diese Information vorerst von der Akteneinsicht auszunehmen".
Im April richteten die Abgeordneten Stefan Petzner und Kollegen eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin, in der es u. a.heißt: "Können Sie ausschließen, dass Wolfgang Flöttl jene 500 bis 600 Millionen Euro Bawag-Gelder nicht verspekuliert, sondern in betrügerischer Absicht unterschlagen hat?" (Es gilt die Unschuldsvermutung.)
Bandion-Ortner antwortete, dass sie ihre Prozessführung nichts mehr angehe ("nicht Gegenstand der Vollziehung eines Mitglieds der Bundesregierung"). (DER STANDARD, Printausgabe, 14.7.2010)