Christiane Spiel, Präsidentin der Gesellschaft für Psychologie, bedauert den Schritt trotzdem
Die von der Universität Klagenfurt geplante Sperre der Neuzulassungen für das Psychologie-Studium für zwei Jahre ist für die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie, Christiane Spiel, ein "sehr mutiger Schritt". Allerdings "bedauert" Spiel diesen Plan auch und befürchtet einerseits hohen Andrang an den anderen Psychologie-Standorten, andererseits Verdrängungseffekte zu benachbarten Fächern wie Soziologie oder Erziehungswissenschaften, betonte sie in einer Stellungsnahme.
"Während jedem klar ist, dass etwa eine Seilbahn nur eine gewisse Personenmenge pro Zeiteinheit befördern kann, scheint es offensichtlich nur schwer nachvollziehbar, dass analoge Bedingungen auch für Studien gelten", so Spiel. Bei gleichem Personalstand könnten nicht fünf- oder sechsfache Studierendenzahlen qualitätsvoll ausgebildet werden.
Verdrängungseffekte durch Aufnahmeverfahren
Die von Spiel befürchteten Verdrängungseffekte seien auch als Konsequenz der Aufnahmeverfahren im Medizinstudium zu beobachten. So seien die Studierendenzahlen in Biologie und Pharmazie massiv gestiegen. "Sofern auch hier Maßnahmen gesetzt werden, wie Aufnahmeverfahren oder eine Sistierung des Studiums, wird sich daraus eine Kaskade von Verdrängungseffekten ergeben", so Spiel. Das sei wohl nicht das Ziel von Bildungspolitik.
Auf parlamentarischer Ebene beschäftigt der Klagenfurter Plan die Wissenschaftssprecherin der SPÖ, Andrea Kuntzl. Sie will in einer parlamentarischen Anfrage von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl wissen, warum das Bachelorstudium Psychologie in der Leistungsvereinbarung (LV) der Uni Klagenfurt fehlt, obwohl laut Universitätsgesetz in den LV zwischen den einzelnen Unis und dem Bund unter anderem die Studien festzulegen sind, die an der jeweiligen Uni anzubieten sind.
Weiters verweist Kuntzl auf die vom Gesetzgeber gerade für das Psychologie-Studium vorgesehene Möglichkeit der Zugangsbeschränkungen, von der auch die Uni Klagenfurt Gebrauch gemacht habe, damit ein angemessenes Betreuungsverhältnis erreicht werde. "Halten sie es mit dieser Zielsetzung des Gesetzgebers vereinbar, ein Studium ganz aufzulassen? Wenn ja: Mit der Abschaffung welcher weiteren Studien ist zu rechnen? Sollten Sie dies der Autonomie der Universitäten überlassen: wofür sind die von Ihnen ständig geforderten Zugangsbeschränkungen noch erforderlich, wenn die Universitäten ohnedies sogar bei Zugangsbeschränkungen ganze Studien auflassen?", fragt Kuntzl Karl. (APA)