Eine in der EU normalerweise untypische Selbstbestimmung soll es in Sachen Gentechnik auf dem Acker künftig geben
Die EU-Kommission will, dass die Mitgliedstaaten künftig das Recht erhalten, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) auf ihrem Territorium selbstständig zuzulassen oder zu verbieten. Ein entsprechender Vorschlag wird heute, Dienstag, im Umweltministerrat diskutiert. Agrarminister Nikolaus Berlakovich (VP) wertet den EU-Vorschlag als Erfolg für die österreichische Linie, die sich immer gegen den Anbau von GVO-Pflanzen gewehrt habe. Allerdings wird nun befürchtet, dass im Gegenzug zum Selbstbestimmungsrecht die Zulassungsverfahren für GVOs erleichtert und schneller ablaufen werden. Auch könnte dies das Ende für Bioanbau in vielen EU-Staaten bedeuten.
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Brüssel/Wien - Nach der ersten Vorfreude über die künftige Selbstbestimmung der EU-Mitglieder in Sachen Gentechnik-Anbau kommen nun immer mehr Zweifel auf. Der Vorschlag der EU-Kommission, wonach die einzelnen EU-Mitglieder künftig selbst entscheiden dürfen, wie sie Gentechnik in der Landwirtschaft handhaben, könnte sich als Danaer-Geschenk erweisen.
Insbesondere die Biobauern fürchten, dass ihrem Geschäftsmodell der Boden entzogen wird. Nicht in Österreich, wo sich die Agrarier in ihrer strengen Anti-Gentechnik-Linie bestätigt sehen. Aber in den Ländern, in denen künftig leichter gentechnisch verändertes Saatgut verwendet werden kann und es gleichzeitig auch Biobauern gibt. Also Spanien, Niederlande, Großbritannien, Rumänien, die alle pro Gentechnik sind. Eventuell auch Deutschland, wo die Bundesländer unterschiedliche Vorstellungen zum Gentechnik-Einsatz haben. Heute wollen die Agrarminister über den Vorschlag beraten, mit dem die EU-Kommission das auch für sie unleidliche Thema beenden will.
Die Entscheidung, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen "re-nationalisiert" wird, ist an und für sich ein Sieg der österreichischen Linie, da künftig das erlaubt wird, was hierzulande in Sachen Gentechnik schon seit Jahren gemacht wird: Es können Verbote ausgesprochen werden, ohne dass die Zweifel wissenschaftlich begründet sein müssen.
Weiterhin wird es ein einheitliches europäisches Zulassungsverfahren geben. Wie bisher, werden Zulassungen für GVO-Entwicklungen von der EU-Lebensmittelbehörde Efsa erteilt. Trotzdem soll jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden können, den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze zu verbieten - selbst dann, wenn diese das EU-weite Zulassungsverfahren durchlaufen hat und als "sicher für Mensch, Tier und Umwelt" eingestuft wurde.
Turbo-Zulassungen
Befürchtungen, dass diese Zulassungsverfahren im Gegenzug zur Selbstbestimmung der EU-Länder künftig schneller ablaufen werden, wies Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (VP) zurück: "Das ist ein Gerücht und Panikmache." Auch, dass es damit zu mehr und schnelleren Zulassungen kommen würde, wies der Minister zurück. Allerdings hat die Gentechnik-Industrie viele neuer Entwicklungen in der Pipeline, wie Jens Karg von Global 2000 betont. Den Umweltschützern geht es darum, dass effiziente Koexistenz-Regeln geschaffen werden, die das Nebeneinander von traditionellem Anbau und solchem mit Gentechnik für die Grenzgebiete regeln. Dafür stehe noch viel Forschungsarbeit an, erklärt Greenpeace-Mann Philipp Strohm. Noch immer sei nicht bekannt, wie weit Pollenflug reichen kann. "Beim Mais kann das zwischen 200 Meter und sechs Kilometer liegen" . Auch muss die Haftungsfrage geregelt werden, also wie Bauern entschädigt werden, deren traditionell gezogene Ernte mit GVO-Ware durchmischt wird.DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.7.2010)