Strafe von Berufungsgericht auf ein Zehntel reduziert - Ursprüngliche Geldstrafe sei "exzessiv" gewesen
Ein Dauerbrenner in Sachen Netzpolitik sind die diversen Bemühungen der Content-Industrie gegen den Online-Tausch von Filmen und Musik vorzugehen. In Hoffnung auf eine abschreckende Vorbildwirkung versucht man dabei zum Teil auf drakonische Strafen zu setzen, eine Härte die der US-Student Joel Tenenbaum im vergangenen Sommer mit voller Wucht zu spüren bekam.
Teuer
So entschied damals ein Gericht, dass er den klagenden Plattenfirmen eine Wiedergutmachung in der Höhe von 675.000 US-Dollar zu leisten hat - dies für den Tausch von gerade einmal 30 Liedern, was einen stolzen Stückpreis von 22.500 US-Dollar ergeben hätte. Nun wurde das Urteil revidiert, das Strafmaß reduziert und doch bleibt das Ganze noch immer ein reichlich teures Vergnügen.
Reduktion
So soll Tenenbaum nun "nur" mehr 67.500 US-Dollar zahlen, die Strafe wurde auf ein Zehntel reduziert, die ursprüngliche Strafe sei verfassungswidrig weil "exzessiv" gewesen. Interessant an dieser Argumentation allerdings, dass man das neue Strafausmaß offenbar für angemessen hält, obwohl das Gericht den entstandenen Schaden selbst mit 30 US-Dollar beziffert. Tenenbaum hatte den Tausch der 30 Lieder über KaZaA offen zugegeben. (red, derStandard.at, 11.07.10)