File Sharing

Student soll für 30 Songs "nur" mehr 67.500 US-Dollar zahlen

11. Juli 2010, 13:42

Strafe von Berufungsgericht auf ein Zehntel reduziert - Ursprüngliche Geldstrafe sei "exzessiv" gewesen

Ein Dauerbrenner in Sachen Netzpolitik sind die diversen Bemühungen der Content-Industrie gegen den Online-Tausch von Filmen und Musik vorzugehen. In Hoffnung auf eine abschreckende Vorbildwirkung versucht man dabei zum Teil auf drakonische Strafen zu setzen, eine Härte die der US-Student Joel Tenenbaum im vergangenen Sommer mit voller Wucht zu spüren bekam.

Teuer

So entschied damals ein Gericht, dass er den klagenden Plattenfirmen eine Wiedergutmachung in der Höhe von 675.000 US-Dollar zu leisten hat - dies für den Tausch von gerade einmal 30 Liedern, was einen stolzen Stückpreis von 22.500 US-Dollar ergeben hätte. Nun wurde das Urteil revidiert, das Strafmaß reduziert und doch bleibt das Ganze noch immer ein reichlich teures Vergnügen.

Reduktion

So soll Tenenbaum nun "nur" mehr 67.500 US-Dollar zahlen, die Strafe wurde auf ein Zehntel reduziert, die ursprüngliche Strafe sei verfassungswidrig weil "exzessiv" gewesen. Interessant an dieser Argumentation allerdings, dass man das neue Strafausmaß offenbar für angemessen hält, obwohl das Gericht den entstandenen Schaden selbst mit 30 US-Dollar beziffert. Tenenbaum hatte den Tausch der 30 Lieder über KaZaA offen zugegeben. (red, derStandard.at, 11.07.10)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 63
1 2
Sonstwer
00
16.7.2010, 14:14
ich hab nach solchen Riesenstrafen

noch nie gehört, dass davon der Musiker auch nur 1 Cent bekommt

die ARMEN Labels brauchen das Geld ja so dringend

DD1981
00
15.7.2010, 14:45

Eigentlich sollten wir zuückschlagen: Jeder auf der Welt der Musik hört soll 1 Euro/Dollar im Monat in ein Treuhandkonto einzahlen und mit dem Geld dann die Musikbranche aufmischen....

Dr. Seltsam
 
01
12.7.2010, 22:03

30$, das entspricht dem wert von 2cds.
was wäre eine angemessene strafe für so einen ladendiebstahl?
die musikindustrie scheint eine sehr starke lobby zu haben

schwarze löcher nicht nur im weltraum
00
12.7.2010, 18:02
schnäppchen - oder

wegen schei...ß musik, leben verpfuscht...

Leech
09
12.7.2010, 14:58
Utopisch

Wenn ich für 30MP3s eine Strafe bekomm die ich vorraussichtlich mein Leben lang nicht mehr zurückzahlen kann wo isn da der sinn?

Sollt ich sowas mal ausfassen, ja was sind die optionen?
Privatkonkurs?
Selbstmord?
(Könnt man wenigstens noch Medienwirksam machen "Musikindistrie treibt mich in den Freitod!)

des wars dann würd ich sagen.
Da kannst dein leben vergessen.
arbeiten brauchst nimma weilst ohnehin niederpfändet wirst aufs minimum.

Da is es leben vorbei.
Und da sollen die 67.500 USD gerechtfertigt sein?

Jaaaa genau.

Dafür müsst der entscheidende Richter selbst verklagt werden.

Jojoba1
 
00
15.7.2010, 18:30

"Wenn ich für 30MP3s eine Strafe bekomm die ich vorraussichtlich mein Leben lang nicht mehr zurückzahlen kann wo isn da der sinn?"

Fixes Einkommen. Ich muss meine Waren nicht mehr verkaufen und bekomme trotzdem jeden Monat meine Knete. Such' dir genug solche Leute und du brauchst nie wieder zu arbeiten.

Quim Barreiros
00
16.7.2010, 14:27

Eben nicht. Wenn der Mensch nichts hat, kann man von ihm auch nichts mehr holen.

Andreas Grois
00
12.7.2010, 16:04
Medienwirksam... (Achtung, schlechte Ironie)

Ich sehe schon die Schlagzeile im Wischblatt Ihrer Wahl:

Internet verleitet Person zu Selbstmord:

Ein internetsüchtiger Raubmord-Musikdieb hat, weil es ihm durch die gerechte Strafe für seine jedweder Menschlichkeit entbehrenden Untaten, bei denen er sich eines Werkzeugs bediente, über das auch Kinderpornos getauscht und terroristische Anschläge geplant werden, nicht mehr möglich wäre seiner Sucht nachzugehen, seinem Leben mit dem Mauskabel ein Ende bereitet. Es trauert die Muskindustrie, die mit ihrem verzweifelten Einschreiten den armen Mann wieder auf den rechten Weg lenken wollte, da sie ihre verdiente Schadensersatzzahlung nicht erhält.

Mag. Euchnicht
00
15.7.2010, 15:06

Shooter Spiele sind mir noch abgegangen. Aber sonst GUTE Ironie

popokatepetl
02
12.7.2010, 14:51
reine abzocke!

mafiamethoden!

Nerlub
00
12.7.2010, 15:42
Strafen wirst du nichtmal im Privatkonkurs los. Die musst du vollständig begleichen

Nerlub
10
12.7.2010, 15:45

Der beitrag sollte einen Beitrag weiter rauf ^^ sry

Stefan Lindemann
00
12.7.2010, 13:49
Sebst wenn der Schaden pro Upload

mit 1 Upload = 1 entgagener Verkauf
umgerechnet wird (ohnehin schon sehr unrealistisch);

dann wuerde diese Kompensierung bedeuten das er *jeden* song mindestens 2000 mal in seiner Vollstaendigkeit upgeloaded hat.

Insgesamt also ca. 60000 Uploads, was einem Datenvolumen von ca. 250 GB entpricht.

Und das im Jahr 2004.

Halte ich fuer unwahrscheinlich.

Avalancha
00
22.7.2010, 12:15

Zinseszinseffekt - die downloader verbreiten das zeug ja weiter - und wenn man nur 3 oder 4 ebenen erreicht, dann sieht die rechnung eben anders aus.

denke, dass das der hintergrund ist.

leon_der_profi
01
12.7.2010, 12:44
Verbreitung?

geht es hierbei um die Verbreitung oder um den Download solcher "Dateien"?

weil, sobald ich es nur besitze und es schon einmal ausgestrahlt wurde (radio z.B) dürfte ich es doch besitzen oder?

Weil sonst wäre jede Aufnahmefunktion sei es im Radio bzw bei Fernsehern illegal?!

Stoppt den ZENSURWAHN der Politiker - JETZT
00
12.7.2010, 13:31
das ist ja der wunschgedanke der contentmafia.

Theodor Schule
05
12.7.2010, 14:00

Das haben Sie wirklich kompetent beantwortet, Respekt!
Auskennen tun Sie sich aber eher gar nicht, gell?

Vom Fernseher und Radio dürfen Sie zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbar noch mittelbar kommerzielle Zwecke alles aufnehmen, ohne um Erlaubnis zu fragen. Steht in § 76a Abs 3 UrhG.
Wenn man Streaming als Rundfunk versteht, wäre auch der Mitschnitt von Streams davon gedeckt.
Für den legalen Mitschnitt müssen Sie das Original nicht besitzen.

Beiddenker
00
13.7.2010, 22:28
Sie haben Recht, aber nur dann, wenn - wie die Rundfunksender - der ...

... Stream-"Anbieter" auch die entsprechende Rechte zuvor erworben hat.

Theodor Schule
00
14.7.2010, 11:12

So klar ist das nicht.
Sie sprechen die "Quellenproblematik" an, also die Frage, ob eine Privatkopie (oder sonst eine Freie Werknutzung) nur von einer rechtlich einwandfreien Quelle erlaubt ist.
In Deutschland gibts dazu eine Regel, nicht erlaubt ist die Nutzung einer "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlage. In Österreich gibt es so eine Regel nicht, die Frage ist noch immer offen.

Grade beim Stream ist es für den Nutzer nicht ersichtlich, ob der Anbieter die Rechte erworben hat oder nicht. Ein Mitschnitt einer Sendung wird nicht dadurch illegal, dass der Anbieter nicht die erforderlichen Rechte hat, dem § 76a lässt sich da gar nix entnehmen.

Freilich, in der Theorie eine spannende Sache, in der Praxis eher vernachlässigbar :-)

TRON++
10
12.7.2010, 11:20
Intelligent aber nicht klug

Wenn man es schon bis zur Uni schafft, dann sollte es einem schon einleuchten, dass Kaza und Musiktausch ins Auge gehen könnte. Zu dem ist es auch schon seit Jahren bekannt, dass gerade Kaza Uploader dran genommen werden.

itzibitzistriezi
03
12.7.2010, 12:25

was hat ein studium mit intelligenz zutun ?

mahutschili
016
12.7.2010, 11:03

Tja das ist der neue Trend in der Rechtssprechung: Inversive Urteile: Geringer Schaden - hohe Strafe (siehe oben); Hoher Schaden - geringe Strafe (oder gar keine Anklage; siehe zB. KHG)

Ergates faber
01
12.7.2010, 10:38
Wenn jeder Sharer im Monat 3 € in einen notariell geleiteten

und beaufsichtigten Fond einzahlen würde, könnte man damit eine tolle Rechtsschutzversicherung bezahlen und die Kosten decken. Die Zahl der Erwischten ist derzeit ja extrem gering im Vergleich zu den Nutzern.

broncoo
00
13.7.2010, 05:52

das gab's doch früher schon einmal in Wien - man zahlte 100 Schilling und wenn man beim Schwarzfahren erwischt wurde, hat man die Strafe zurückbekommen ...

Theodor Schule
01
12.7.2010, 11:33

Jetzt wollt' ich grade eine längere, fundierte Juristen-Meinung zu der Frage abgeben aber dann hab ich Ihre furchtbar dumme Meldung weiter unten zum Thema "Das Weltjudentum hält zusammen" gelesen...

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 63
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.