Eine US-Firma will die Europäische Zentralbank für den Druck der Euroscheine zur Kassa bitten, die EZB setzt sich gerichtlich zur Wehr
Karlsruhe - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen Streit um ein Patent zum Gelddrucken vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewonnen. Der BGH erklärte am Donnerstag ein Patent der amerikanischen Firma Document Security Systems (DSS)für nichtig, das ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen schützte. Die Firma wollte Lizenzgebühren für den Druck der Euro-Scheine kassieren (Az. Xa ZR 124/07).
Die Firma hat eine Technik erfunden, mit der sich Euroscheine so produzieren lassen, dass beim Kopieren Schlieren und Farbveränderungen entstehen, um die Kopie als Fälschung auszuweisen. DSS berief sich auf ein 2004 erteiltes Europäisches Patent zur Herstellung fälschungssicherer Dokumente.
Gedruckt ohne Lizenz
DSS hatte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt, um Lizenzgebühren für das Druckverfahren einzuklagen. Die EZB habe mehr als 30 Millionen Scheine ohne Lizenz drucken lassen, argumentierten die Amerikaner, und wollten eine angemessene Entschädigung. Das Gericht erklärte sich allerdings für Patentstreitigkeiten nicht zuständig.
Die EZB ihrerseits nutzt den Umstand, dass für Patentstreitigkeiten die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sind und klagte in neun europäischen Ländern, um das Patent für nichtig erklären zu lassen. Gerichte in England und Frankreich gaben der Zentralbank bereits zuvor recht.
Nun folgte der deutsche BGH: Die ursprüngliche Patentanmeldung allein genüge nicht, um die patentierte Technik ausreichend zu beschreiben. Deshalb sei das Patent nichtig. In Österreich, Spanien und den Niederlanden stehen Verfahren über die Gültigkeit des Patents noch an. (rb)