Joseph Ratzinger hätte schon lange vor seiner Ernennung zum Papst das Mandat und auch die Autorität gehabt, gegen kirchliche Missbrauchstäter vorzugehen - Von Laurie Goodstein und David M. Halbfinger
In seinen lange währenden Auseinandersetzungen mit sexuellem Missbrauch zitiert der Vatikan oft als Wendepunkt die Entscheidung im Jahr 2001, die dem Amt des Kardinals Ratzinger die Vollmacht gegeben hat, am Dickicht der Bürokratie vorbei Missbrauchsfälle direkt zu behandeln.
Die in einem apostolischen Brief von Papst Johannes Paul II. übersandte Entscheidung brachte dem Kardinal - heute Papst Benedikt XVI. - den Ruf ein, der Vatikan-Insider zu sein, der am klarsten die Bedrohung erkannte, die die sich ausbreitenden Skandale für die katholische Kirche bedeuteten. Sowohl kirchliche Dokumente wie Interviews mit kanonischen Anwälten und Bischöfen lassen die Entscheidung von 2001 und die Leistungsbilanz des nunmehrigen Papstes aber in einem neuen, weniger schmeichelhaften Licht erscheinen.
Der Vatikan schritt erst zur Tat, nachdem Bischöfe aus englischsprachigen Ländern so erzürnt über den Widerstand hoher kirchlicher Würdenträger gewesen waren, dass er eine geheime Versammlung einberief, um ihre Beschwerden anzuhören - ein außergewöhnliches Beispiel, wie Würdenträger aus der ganzen Welt gemeinsam ihre Vorgesetzten zu Reformen zwingen können.
Das Verfahren, das bei diesem Treffen beschlossen wurde, war allerdings - anders als vom Vatikan beschrieben - keine scharfe Abkehr von früheren Praktiken, sondern primär eine verspätete Bestätigung langjähriger kirchlicher Prozeduren.
Als Papst traf Benedikt dreimal mit Opfern sexuellen Missbrauchs zusammen, gab den amerikanischen Bischöfen mehr Spielraum, eine härtere Gangart gegen Missbrauch in den USA einzuschlagen und nahm die Rücktritte einiger Bischöfe aus anderen Ländern entgegen.
Doch die Krise in der katholischen Hochburg Europa dauert bis heute an: Staatliche belgische Fahnder führten - was es bisher kaum gegeben hatte - Razzien in Kirchenzentren und in der Wohnung eines früheren Erzbischofs durch. Der Vatikan reagiert unter Benedikt auf Missbrauch durch Priester immer noch in seinem eigenen Tempo, und er wird von einer Außenwelt bestürmt, die schnellere und entschiedenere Schritte sehen möchte.
Die Welt wurde erstmals 2002 auf den sexuellen Missbrauchsskandal aufmerksam, als bekannt wurde, dass die Bostoner Erzdiözese jahrelang Kinderschänder gedeckt hatte. Doch schon in den zwei Jahrzehnten zuvor hatten die Alarmglocken in vielen Ländern geläutet. 1984 gab Reverend Gilbert Gauthé zu, dass er 37 Minderjährige missbraucht hatte. 1989 brach ein Skandal in einem Waisenheim in der kanadischen Provinz Neufundland aus. Um die Mitte der Neunzigerjahre kamen rund 40 Priester und Ordensbrüder in den Verdacht des Missbrauchs. 1994 stürzte die irische Regierung über die verpfuschte Auslieferung eines notorisch pädophilen Priesters.
Bischöfe hatten gegen solche Fälle eine Anzahl von Maßnahmen bei der Hand; dazu zählt, beschuldigte Priester vom Kontakt mit Kindern fernzuhalten oder sie überhaupt von ihrem Amt zu suspendieren. Und sie konnten davon ohne direkte Genehmigung durch den Vatikan Gebrauch machen. Manche haben diese Autorität auch genutzt, um missbrauchende Priester kaltzustellen, und dadurch den Schaden für die Opfer minimiert. Andere Bischöfe wiederum machten die Sache noch schlimmer, indem sie die Täter in neue Ämter schoben und weder die Gemeinden noch die Polizei informierten.
Schließlich aber brauchten die Bischöfe die Hilfe des Vatikans. Einen Priester zu entlassen ist nicht das Gleiche wie einen Anwalt vom Gericht zu entfernen oder einem Arzt die Berufsberechtigung zu entziehen. In der katholischen Theologie bedeutet die Priesterweihe ein unauslöschliches Zeichen; einen Priester in den Laienstand zurück zu versetzen benötigt die Zustimmung des Papstes.
Doch während der Achtziger- und Neunzigerjahre wurden Bischöfe, die des Missbrauchs beschuldigte Priester bestrafen oder entlassen wollten, durch einen verwirrenden bürokratischen und kanonischen Prozess entmutigt. Kirchendokumenten und Interviews mit Bischöfen und kanonischen Anwälten zufolge gibt es nämlich widersprüchliche Gesetze und überlappende Jurisdiktionen. "Überall herrschte ein totales Durcheinander" , sagte Erzbischof Philip Edward Wilson aus Adelaide, Australien.
Während dieser Tage waren die drei Dutzend Mitarbeiter von Kardinal Ratzinger in der Kongregation für Glaubenslehre jedoch mit anderen Problemen beschäftigt: Sie untersuchten übernatürliche Phänomene wie Erscheinungen der Jungfrau Maria, auf dass Scherzmeldungen nicht "den Glauben verderben" mögen, wie sich Reverend Brian Mulcahy, ein früheres Mitglied, ausdrückte. Andere Abteilungen prüften Ansuchen geschiedener Katholiken, die wieder heiraten wollten, und die Anträge früherer Priester auf Wiedereinsetzung in den Priesterstand.
Das Herz der Kongregation für Glaubenslehre aber war die Abteilung für doktrinäre Fragen. Kardinal Ratzinger, 1981 zum Präfekten der Kongregation bestellt, zielte mit aller intellektueller Kraft auf das, was er als "fundamentale Bedrohung des kirchlichen Glaubens" wahrnahm - die Befreiungstheologie, die durch Lateinamerika fegte. Während Pater Gilbert Gauthé in Louisiana vor Gericht stand, maßregelte Kardinal Ratzinger öffentlich Priester in Brasilien und Peru, weil sie predigten, dass die Kirche für die Armen und Unterdrückten eintreten sollte. Der Kardinal sah das als marxistisch inspirierte Verzerrung der kirchlichen Doktrin. Später zügelte er auch einen holländischen Theologen, der meinte, dass es Laien erlaubt sein solle, priesterliche Funktionen auszuüben, und einen Amerikaner, der lehrte, dass Katholiken den kirchlichen Lehren über Abtreibung, Geburtenkontrolle, Scheidung und Homosexualität widersprechen sollten.
Nach einem weiteren Missbrauchsskandal 1992 in Fall River, Massachusetts, drängten amerikanische Bischöfe den Vatikan zu einer Alternative zu dem langsamen und undurchsichtigen kanonischen Rechtssystem. Und 1993 sagte Johannes Paul II., dass er die Gesuche der amerikanischen Bischöfe gehört habe, und berief eine gemeinsame Kommission amerikanischer und vatikanischer Kirchenrechtler ein, die Verbesserungen erarbeiten und vorschlagen sollte. Den Vorschlag, dass Bischöfe Priester auch ohne kanonischen Prozess, durch eine administrative Prozedur, entlassen werden könnten, lehnte der Papst ab, immerhin aber stimmte er einer Erhöhung der Mündigkeit von 16 auf 18 Jahre bei Kindesmisshandlungsfällen zu, und noch wichtiger aber: Er verlängerte die Verjährungsfrist auf zehn Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers.
Wie sich Kardinal Ratzinger während der internen Beratungen zu diesen Veränderungen äußerte, ist nicht bekannt, doch gingen sie zweifellos nicht weit genug.
Falsche Hoffnungen
Als sich die Krise dann auf andere Länder ausbreitete, kamen Bischöfe und Kirchenverwalter aus der englischsprachigen Welt zusammen, verglichen ihre Reaktionen und verlangten schließlich, dass die Kurie, die Verwaltung des Vatikans, sich 2000 mit ihnen in Rom treffen sollte.
Denn bei den Bischöfen war der Siedepunkt erreicht: Nachdem sie rund 20 Jahre herumgerudert waren, kaum von Rom unterstützt, und als die Geschichten über pädophile Priester die Kirche in immer mehr Prozesse und Skandale verwickelten, flogen sie aus Australien, Kanada, England und Wales, Irland, Neuseeland, Schottland, Südafrika, den USA und den West Indies nach Rom.
Viele waren bei dem Treffen Anfang April 2000 bestürzt, als sie hörten, dass höhere vatikanische Funktionäre sexuellen Missbrauch als ein Problem abtaten, das sich auf die englisch sprechende Welt beschränkte, und die Notwendigkeit, die Rechte der Priester zu schützen, gegenüber der Sorge um die Sicherheit der Kinder hervorhoben, wie aus zahlreichen Interviews mit Kirchenbeamten hervorgeht, die dem Treffen beiwohnten.
Eine Ausnahme zur herrschenden Haltung stellte mehreren Teilnehmern zufolge einzig Kardinal Ratzinger dar. Er nahm an den Sitzungen nur gelegentlich teil und ergriff selten das Wort. Aber in seinen wenigen längeren Bemerkungen machte er klar, dass er die Dinge anders als viele in der Kurie sah. "Die Rede, die er hielt" , erinnerte sich etwa Erzbischof Wilson aus Australien, der bei dem Treffen zugegen war, "war eine Analyse der Situation, der schrecklichen Natur des Verbrechens - und dass man darauf prompt reagieren sollte. Ich hatte das Gefühl, dass dieser Mann versteht, welcher Situation wir hier gegenüber stehen. Endlich würden wir uns vorwärts bewegen können."
Rund ein Jahr später, im Mai 2001, schrieb Johannes Paul II. einen vertraulichen apostolischen Brief und verfügte, dass alle Fälle von sexuellem Missbrauch ab sofort von Kardinal Ratzingers Glaubenskongregation zu behandeln seien. Der Brief trug den Titel "Schutz der Heiligkeit der Sakramente" .
In einem Begleitbrief schrieb Kardinal Ratzinger - dem man entscheidende Autorenschaft bei der Verfassung des Hauptdokuments nachsagt -, dass die Anweisungen von 1922 und 1962, die seiner Glaubenskongregation Autorität über sexuelle Missbrauchsfälle durch Priester gegeben hatten, "bis jetzt Gültigkeit" hätten.
Das Fazit dieser Formulierung, so Experten, war, dass katholische Bischöfe, die so lange verwirrt darüber waren, was in Missbrauchsfällen zu tun sei, diese Fälle immer schon an die Glaubenskongregation hätten richten können und sollen. Bischöfe und Experten für kanonisches Recht sagten in Interviews, dass sie nur darüber spekulieren konnten, warum der zukünftige Papst dies nicht schon viele Jahre früher klargemacht hatte.
Obwohl der apostolische Brief dafür gelobt wurde, Klarheit in das Thema gebracht zu haben, bestätigte er zugleich die Forderung, dass die entsprechenden Fälle mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln seien, als "päpstliches Geheimnis" - was viele wiederum mit dem Argument kritisierten, dass die Kirche nach wie vor unwillig sei, Missbraucher staatlichen Behörden zu melden.
Nachdem die neuen Verfahren in Kraft getreten waren, wurde das Amt von Kardinal Ratzinger eher auf Forderungen ansprechbar, Priester zu disziplinieren - soweit die Aussagen von Bischöfen, die bei ihm um Hilfe ansuchten. Doch als der sexuelle Missbrauchsskandal neuerlich ausbrach, in Boston im Jahr 2002, wurde den amerikanischen Bischöfen sehr schnell klar, dass die neuen Verfahren ungenügend waren.
Bei einem Treffen in Dallas im Sommer 2002 einigten sich die amerikanischen Bischöfe auf strengere kanonische Normen. Diese verlangten von den Bischöfen, alle Anschuldigungen betreffend kriminelle Taten den staatlichen Behörden zu melden, und Priester, die sich auch nur wegen einer glaubwürdigen Anschuldigung zu verantworten hatten, auf Dauer aus ihren Ämtern zu entfernen. Und sie verlangten auch vom Vatikan eine Beschleunigung der dafür nötigen Verfahren.
Späte Erkenntnis?
Ein Komitee von amerikanischen Bischöfen und vatikanischen Beamten, unter ihnen Kardinal Ratzingers Stellvertreter, verwässerte die amerikanische Forderung nach verpflichtender Meldung. Stattdessen sollten Bischöfe lediglich Forderungen der bürgerlichen Gesetze, betreffend Meldungen krimineller Taten, nachkommen; doch diese sind je nach Ort sehr verschieden. Die Kongregation für Glaubensfragen behielt sich die Verfügung darüber vor, einen Mann aus der Priesterschaft auch ohne vollen kanonischen Prozess zu entlassen.
Insgesamt aber erreichten die amerikanischen Bischöfe das meiste von dem, was sie verlangten. Und Kardinal Ratzinger sei ihr Anwalt gewesen, sagte Erzbischof Wilton D. Gregory, damaliger Präsident der US-Konferenz der katholischen Bischöfe. Die Amerikaner durften ihre Null-Toleranz-Bestimmung über sexuellen Missbrauch durch Priester beibehalten, was die Regeln in den Vereinigten Staaten viel strenger als im Großteil der Welt werden ließ. Diese und andere Maßnahmen scheinen ihre Wirkung zu haben. Im letzten Jahr, so die amerikanische Bischofskonferenz, beschuldigten 513 Personen 346 Priester oder Kirchenmitarbeiter sexueller Übergriffe, etwa ein Drittel weniger als 2008.
Benedikt XVI., der seit fünf Jahren Papst ist, muss noch klarmachen, ob er von Bischöfen im Rest der Welt - und in der Kurie - verlangen wird, dass alle Priester, die einen Missbrauch begangen haben, und alle Bischöfe, die das begünstigt haben, bestraft werden.
Als die Krise in diesem Jahr international wucherte, fuhren einige Kardinäle im Vatikan fort, die Medien zu beschuldigen und die Kritik als antikatholische Verfolgung abzustempeln. Benedikt selbst ist von Abwehr in Zerknirschung umgeschwenkt.
Mittlerweile wird der Vatikan von einer Debatte erschüttert zwischen jenen, die die amerikanischen Null-Toleranz-Normen mangels rechtsstaatlicher Grundlage für problematisch erachten, und jenen, die das Kirchenrecht ändern wollen, um die Bestrafung und Amtsenthebung von Priestern zu vereinfachen.
Wo Benedikt in diesem Spannungsfeld steht, ist auch nach nunmehr fast 30-jährigem Umgang mit Missbrauchsfällen immer noch eine offene Frage. (Laurie Goodstein/David M. Halbfinger, DER STANDARD - Printausgabe, 9. Juli 2010)
Zu den Autoren
Laurie Goodstein und David M. Halbfinger sind Redakteure der "New York
Times", die diese hier in gekürzter Form wiedergegebene Analyse zuerst
publizierte; redaktionelle Mitarbeit: Rachel Donadio; ins Deutsche
übersetzt von Michael Freund