Mehr Mitspracherecht - Subsidiaritätsklage möglich
Das Hohe Haus bekommt mehr Europa-Rechte. Zu verdanken haben National- und Bundesrat das dem EU-Vertrag von Lissabon, der mehr Mitsprachemöglichkeit für die nationalen Parlament vorsieht. Die Umsetzung dieser Bestimmungen wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen von Koalition, Grünen und BZÖ vollzogen. Die Freiheitlichen lehnten die Vorlage ab, vor allem da sie den Vertrag von Lissabon an sich nicht schätzen.
Neu in die Verfassung aufgenommen wurden die Instrumente der "Subsidiaritätsrüge" und der "Subsidiaritätsklage". Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat haben demnach künftig die Möglichkeit, Richtlinienentwürfe oder andere Gesetzgebungsinitiativen der Europäischen Kommission zu beeinspruchen, wenn diese ihrer Meinung nach überschießend sind und zu sehr in die Rechte der Mitgliedstaaten eingreifen.
Besonders starke Mitwirkungsrechte für das Parlament sind für den Fall vorgesehen, dass auf EU-Ebene die Anwendung der Brückenklausel zur Diskussion steht, also vom Einstimmigkeitserfordernis oder von einem besonderen Gesetzgebungsverfahren abgegangen werden soll. Das österreichische Regierungsmitglied soll einer diesbezüglichen Initiative nur dann zustimmen dürfen, wenn der Nationalrat und der Bundesrat dies ausdrücklich mit Zweidrittelmehrheit genehmigen.(APA)