Innsbruck - In der Berufungsverhandlung gegen die leibliche Mutter des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen mit 17 Monaten starb, und eine ehemalige Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz sind am Donnerstag am Oberlandesgericht Innsbruck die Urteile gefällt worden. Während das erstgerichtliche Urteil gegen die Mutter, lautend auf ein Jahr unbedingte Freiheitsstrafe, bestätigt wurde, sprach der Richtersenat unter Vorsitz von Beatrix Kiechl die Sozialarbeiterin von jeder Schuld frei.

Die Sozialarbeiterin war ursprünglich im Mai 2009 zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil gegen die mittlerweile 25-jährige Mutter wegen Quälens bzw. Vernachlässigens eines Unmündigen wurde am Donnerstag bestätigt. Beide Frauen hatten Berufung eingelegt.

Lebensgefährte missbrauchte Baby

Der 17 Monate alte Luca war am 3. November 2007 in einem Wiener Spital gestorben, in das er zwei Tage zuvor bewusstlos und mit schweren Verletzungen eingeliefert worden war.  Das Baby starb laut Gutachten in Folge eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas.  Beschuldigt wurde der Lebensgefährte der Kindesmutter, der im September 2008 am Landesgericht Korneuburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Fürsorge vernachlässigt

Richter Andreas Mair hat bei der Verurteilung 2009 das Urteil damit begründet, dass die Mutter ihre Verpflichtung zur Fürsorge gröblich vernachlässigt und damit die Gesundheit des Kindes gefährdet hat. Sie hätte erkennen müssen, dass ihr Freund für die Verletzungen verantwortlich sei. Trotzdem habe sie den weiteren Kontakt zum Lebensgefährten zugelassen.

Sozialarbeiterin wurde Untätigkeit vorgeworfen

Auch die 49-jährige Sozialarbeiterin trug nach Ansicht des Richters Schuld am Schicksal des 17 Monate alten Luca: Ab einem bestimmten Zeitpunkt hätte sie Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen müssen. Luca hätte seiner Mutter entzogen werden müssen.(APA)