London - In Großbritannien hat der Oberste Gerichtshof gegen die angeordnete Abschiebung zweier homosexueller Asylbewerber aus dem Iran und Kamerun entschieden. Einen Menschen dazu zu zwingen, seine homosexuelle Neigung zu verleugnen, stelle eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar, befanden die fünf Richter. "Ich finde es nicht akzeptabel, Menschen nach Hause zu schicken und zu erwarten, dass sie ihre Sexualität verstecken, um der Verfolgung zu entgehen", sagte Innenministerin Theresa May. "Wir werden natürlich jede Entscheidung von Fall zu Fall treffen und die Situation im Herkunftsland und den jeweiligen Sachverhalt betrachten und dabei unseren Verpflichtungen nachkommen."

Zuvor hatte eine Vorinstanz einer Entscheidung der britischen Regierung stattgegeben, die Männer auszuweisen. Begründet wurde das Vorgehen damit, dass sie in ihrer Heimat sicher seien, solange sie ihre sexuelle Identität geheim hielten. Homosexuellen droht im Iran die Todesstrafe, in Kamerun drohen mehrjährige Gefängnisstrafen. Sie sollten ihre Homosexualität verstecken und sich "diskret verhalten" - mit dieser Empfehlung waren die beiden Asylbewerber von Großbritannien in ihre Heimatländer zurückgeschickt worden.

"Diskret verhalten" keine  Begründung mehr

In Zukunft darf das Argument, Homosexuelle könnten sich bei Verfolgung in ihrer Heimat "diskret verhalten", nicht mehr als Begründung zur Abschiebung von Asylbewerbern verwendet werden. Dennoch werde weiterhin in jedem Fall einzeln entschieden, ob Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung Asyl in Großbritannien bekommen könnten, sagte Innenministerin Theresa May. Mehrere Homosexuellen-Organisationen lobten das Urteil als "bahnbrechend". (APA)