Entschädigung für Schiffspassagiere

6. Juli 2010, 13:55

Schiffspassagiere erhalten künftig Entschädigungen bei Verspätungen - Europaparlament will ähnliche Regelung auch für Busreisen, Mitgliedstaaten aber noch dagegen

Straßburg - Auch beim "langsamsten" öffentlichen Verkehrsmittel darf Pünktlichkeit nicht mehr vernachlässigt werden: Schiffspassagiere in der Europäischen Union haben künftig Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder anderweitige Beförderung, wenn sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert. Eine entsprechende Verordnung hat das Europaparlament am Dienstag in Straßburg beschlossen. Die EU-Volksvertreter forderten zugleich Entschädigungen für Verspätungen bei Busreisen, was von den EU-Mitgliedsstaaten aber abgelehnt wird.

Für Flug- und Bahnreisende gibt es entsprechende Entschädigungsregelungen in der Europäischen Union bereits. Die neue Verordnung für den See- und Binnenschiffsverkehr gilt für alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Fahrgäste befördern. Für Ausflugs- und Besichtigungsfahrten gibt es einige Ausnahmen. Fahrgäste, die wegen der Verspätung zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten am Abfahrtsort gezwungen sind, haben Anspruch auf eine Erstattung von Nächtigungskosten bis 80 Euro bei höchstens drei Nächten. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass Fahrgästen die Reise nicht wegen Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigert werden darf. Die auf einer Einigung zwischen Europaparlament und Ministerrat beruhenden Vorschriften sollen im Jahr 2012 in Kraft treten.

Was den Autobusbereich betrifft, muss das Europaparlament aber noch Überzeugungsarbeit bei den 27 Mitgliedsstaaten leisten. Die Parlamentarier bekräftigten am Dienstag in einem weiteren Beschluss ihre Forderung nach Entschädigungen bei verspäteten Busreisen. Dem Verordnungsentwurf zufolge soll bei einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Das Busunternehmen muss in diesem Fall auch für eine Verpflegung und etwaige Nächtigung der Fahrgäste aufkommen. Außerdem ist eine Haftungs- und Vorauszahlungspflicht im Fall von Tod und Körperverletzung vorgesehen sowie bis zu 1800 Euro Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck.

Der Rat lehnt Entschädigungen bei Autobusreisen bisher ab. Die EU-Regierungen stemmen sich insbesondere dagegen, dass auch regionale Busunternehmen von den neuen Regeln betroffen sein sollen. Sie sehen den Bestand kleinerer Busunternehmer gefährdet, was EU-Abgeordnete bezweifeln. So berichtete ein Parlamentarier am Dienstag, dass sich bei ihm bisher nur Großunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern gemeldet hätten, die sich die Umsetzung der neuen Passagierregeln "einfach nicht antun" wollen. Ein Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Parlament und Rat soll nun bis zum Herbst einen Kompromiss aushandeln. (APA)

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