Bernhard Martin

Nieder mit den Vollstreckern des "reinen Rechts"!

2. Juli 2010, 19:13

Plädoyer für eine grundlegende Neuorientierung unserer Rechtsstaatlichkeit

Am 10. Juni öffnete ein virtueller Streit zweier Politiker den Blick auf ein massives Problem in der österreichischen Rechtsstaatlichkeit. Der Streit ereignete sich abseits der "res publica" in der Teilöffentlichkeit Originaltextservice der Austria Presse Agentur (OTS), der "Bassena" der österreichischen Innenpolitik (Kommunikationsprofis nennen OTS-Aussendungen wegen ihres Schnellschusscharakters "Otsen"). - Der BZÖ-Abgeordnete Grosz warf mit starken Worten der auch sonst nicht eben unumstrittenen Justizministerin Bandion-Ortner einen neuerlichen Justizskandal vor. Sie habe nämlich per Erlass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft durch den dem Parlament verantwortlichen Rechnungshof verhindert, wie dessen Präsident Moser vor einem Parlamentsausschuss kundtat. Kaum eineinhalb Stunden nach Grosz meldete sich ÖVP-Mandatar Donnerbauer "otsend" zu Wort. Er verteidigte die von seiner Partei nominierte Justizministerin und mahnte Grosz zu "mehr Sachlichkeit" - die Sache selbst überging er völlig.

Ein Sittenbild der politischen Kultur Österreichs. - Wo die einen die Demokratie in Gefahr sehen, sichern die anderen "ihren" Staat.

Der Kern des Problems liegt im politischen Rechtsmissbrauch, einem Übel, das alle Parteien infiziert - naturgemäß regierende stärker als oppositionelle. Das Grundübel resultiert aus dem Holzweg österreichischer Rechtspositivisten, das Recht von sachlicher Objektivierung trennen zu wollen. Hans Kelsen wirft aufgrund der von ihm mitgestalteten Verfassungen von 1920 und 1929 den längsten Schatten auf das hiesige Rechts(miss)verständnis.

Recht rein - Arigona raus?

Die Öffentlichkeit nimmt von derlei Widerstreit um staatliche Institutionen kaum Notiz. Massenkompatibel und am Kern der Problematik ebenso nahe gelegen, ist jedoch der "Fall Zogaj". Mit dem kleinen Unterschied, dass es hier Innenministerium und (unabhängige) Justiz mit der Gewaltenteilung in der Demokratie nicht so genau zu nehmen scheinen. - Über das Schicksal der Kosovo-Flüchtlingsfamilie medial informiert, demonstrieren weite Teile der Öffentlichkeit gegen scheinbar rechtens doch faktisch politisch administriertes Asylrecht.

Es geht also nicht (nur) um rechts oder links, konservativ oder progressiv, Rechtsstaat versus internationale humanitäre Rechtsprechung. Vielmehr hat es den Anschein, als stünden einflussreiche politische Personenverbände, die es gewohnt sind, durch ihre (juristisch ausgebildeten) Mitglieder Österreichs Staatlichkeit zu repräsentieren, beharrlich in kulturellem Konflikt mit den internationalen Standards westlicher Demokratien.

In den Vereinigten Staaten USA ist es praktisch unmöglich, dass eine Gewalt im Staat (auch nicht deren zwei) sich dauerhaft gegen die öffentliche Sache stellen könnte. - Rücktritt in Folge persönlich zu verantwortender Amtsbeschädigung inklusive.

Was hierzulande bis heute beharrlich ignoriert wird ist die soziale Tatsache, dass öffentliches Recht - in seiner Eigenschaft als Privileg - sachlich begründet zu sein hat. Kelsens Luftschloss von einer "Sollenswissenschaft", die ihr System jeder Überprüfung zu entziehen trachtet, wohnt die Gefahr des Rechtsmissbrauchs bereits inne.

Das innerstaatlich gewährte Vorrecht für die öffentlich-rechtliche Sphäre, höherrangig als Privatrecht bewertet zu werden, hat in einer westlichen demokratischen Republik auch öffentlich objektivierbar zu sein. Andernfalls droht aus Unverstand für sachliche Zusammenhänge und der Willkür des Amtsgeheimnisses die Missachtung bis Außerkraftsetzung der republikanischen Ordnung. - Und willige Vollstrecker politischer Mächte könnten mit den Institutionen der Demokratie nach Gutsherrenart fuhrwerken bzw. tun dies bereits.

Wenn also, wie vom Rechnungshof aufgrund medialer Berichte vermutet, die Staatsanwaltschaft - offenbar sachlich unzureichend begründet - zum Beispiel von prominenter Seite verursachte Straftatbestände nicht verfolgt, bedarf dies sachlicher Begründung und öffentlicher Aufklärung. Wird eine Überprüfung durch den Rechnungshof verweigert, dann steht die Vermutung von politischem Machtmissbrauch mit Recht im Raum.

Was müsste sich grundlegend ändern? Zu allererst müsste das Juristenmonopol im (leitenden) Staatsdienst fallen. Seit Hans Kelsens Kopfgeburt der "Reinen Rechtslehre" dient sich eine Juristen-Generation nach der anderen den herrschenden Mächten im Staat an.

Das Staatsverständnis in dafür typischen Personenverbänden (beispielsweise dem Österreichischen Cartellverband oder der Gewerkschaft öffentlicher Dienst) hat Josephinismus und Neo-Absolutismus noch nicht überwunden. Realiter wird der Staat eher im Sinne einer (absenten) kaiserlich-apostolischen Majestät verwest als dass die Interessen der Allgemeinheit befördert werden.

Solche "Staatsdiener Österreichs" wären in einem Akt der Selbstreinigung aus ihren historisch verstaubten Amtsstuben zu fegen. So wie in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 die politische Kultur und Gesellschaft stark von der Reeducation des öffentlichen Dienstes durch die Alliierten profitierte - dies gelang nicht zuletzt durch Interdisziplinarität.

Lebensblinde Legistik

Die im Rechtspositivismus gelehrte Ausblendung des Wissens aus Soziologie, Psychologie, Ethik und sogenannten Lebenswissenschaften macht die Legistik blind und deren Gesetze für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Profiteur dieses Juristenmonopols ist primär der eigene Berufsstand. Hieran zeigt sich ein Residuum des real existierenden Ständestaates mit seiner gesetzlichen Normierungswut. Die lediglich Klientelismus fördernde öffentliche Verwaltung dieser Republik muss endlich auf einer rechtssoziologisch inspirierten Grundlage - wie zum Beispiel von Eugen Ehrlich pionierhaft entwickelt - neu konstituiert werden.

Die Modernisierung des illiberalen, antirepublikanischen Rechtssystems ist unverzichtbar, soll Österreich inmitten Europas nicht als Staat scheitern. Die aufgeblähte und heillos desorganisierte föderalistische Staatsbürokratie gehört im Wege einer grundlegenden Staats- und Verwaltungsreform neugeordnet. Konsequenterweise müsste innerstaatlich für alle Aufgaben, die auch von Privatrechtssubjekten erbracht werden können, das öffentliche Recht abgeschafft werden. Im Freiraum zwischen einem vernünftig und effizient ausgestalteten Minimum an staatlich garantierter Rechtssicherheit und einem Maximum an sozialer und ökonomischer Freiheit erhalten die Menschen die Wahlfreiheit, um mündig und verantwortungsvoll ihre Lebenschancen (© Ralf Dahrendorf) entfalten zu können. (Bernhard Martin/DER STANDARD, Printausgabe, 3. Juli 2010)

Zur Person

Bernhard Martin ist freischaffender Mediensoziologe in Wien und Kolumnist für Soziologie heute.

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Heavenly
00
18.7.2010, 21:42
Mediensoziologe (!)

Das - und die Hitze - mögen das Geschwurbel erklären. Nicht erklären könne sie, warum das Geschwurbel in einer Onlinezeitung erscheinen muss.

Abu Simbel
 
11
15.7.2010, 16:48
was für ein unendlicher schmafu dieser artikel

besonders, was hat kelsen mit der ganzen sache zu tun?

M. C. Escher
20
15.7.2010, 18:54
das ist nicht Krone.at, Herr Simpl!

stellen sie also bitte nicht HIER ihre Ignoranz zur Schau!

Danke.

Heavenly
00
18.7.2010, 21:43
Lieber Verfasser,

ich verstehe, dass Sie Kritik nicht mögen. Aber was Schmafu ist, ist Schmafu, und wenn Sie sich auf den Kopf stellen.

Sepp Maier
00
15.7.2010, 10:03

jeder möchte ein bisschen mitmischen, neben politikern und beamten natürlich auch journalisten, die sich gerne als vierte gewalt sähen, "meinungsforscher", politologen, soziologen, sozialarbeiter...

im öffentlichen dienst (oder womöglich bei den gerichten) das juristenmonopol in frage zu stellen, gleicht der forderung nach abschaffung des ärztemonopols in krankenhäusern.

oder möchte herr martin von einem soziologen operiert werden, der halt gerne arzt spielt (und vielleicht sogar das medizinstudium abgebrochen hat)?

realodox
00
15.7.2010, 11:59
nicht jede form der rhetorik ist persil.

aber es könnte auch heißen. wir wollen nicht von maiers wissen, wie sie lediglich versuchen ohnehin stattfindende autopoietische prozesse (recht als system (und in sich geschlossen) und system a la luhmann) rhetorisch flach versuchen zu legitmieren.

kritik am rechspositivismus zu üben wird kaum innerhalb des rechtssystems beginnen können.
ihre strukturen darzulegen und sie auch anzweifeln zu können ist ein grundrecht jedes soziologen, philosophen und geisteswissenschaftlich arbeitenden.

ihre soziologe-spielt-arzt-rhetorik ist so dünn wie wenn ich schreibe maier-heißen-und-auf-schlau-machen.

auf dass die CLSM-bewegung weiteratmet!!!!!

teuerzahler
10
15.7.2010, 06:21
so ist es!

österreich ist eine juristenrepublik. mit den täglich sichtbaren und fühlbaren folgen!

justiz ist die hure der macht!

Ich gebs zu
12
15.7.2010, 06:15
Hat der Marin ein neues Feld gefunden,

auf dem er polemisierend dilettieren kann?

Wie auch in früheren Fällen sind die Repliken auf Marin wesentlicher als seine ... Feuilletons.

Hotcoolt
11
13.7.2010, 08:38
Ich glaube, es geht einfach darum...

in der BRD gilt folgender Satz :" Vor dem Gesetz sind alle gleich , doch manche (Millionäre) sind etwas gleicher !" J.Ackermann, der Kanzlerin lieblings Bänker, hatte D2 Mannesmann Mobilfunk verhöckert, und dafür ein paar Millionen eingesackt, ein paar tausend Arbeitslose geschaffen,und als er vor Gericht stand, lag wohl das richtige "Blatt" (Scheck) im Gesetzbuch, und er ging als Sieger aus dem Gerichtssaal ! Ein Eierdied wäre wohl eingesperrt worden ! Das ist ein Beispiel für :" Manche sind etwas gleicher !"

peter schmidt
 
02
10.7.2010, 17:52
man kann es nur wiederholen

Je geringer der Ermessenspielraum in einem Gesetz ist desto berechenbarer ist es. Und desto weniger ist man vom Beamten abhängig der es durchführt. Desto leichter ist es im Wege eines Rechtsmittels dann doch Recht zu kriegen

Daher ist auch ein gewisser FOrmalismus sogar gut für den Rechtsunterworfenen. Nur er ermöglicht die KOntrolle und Nachvollziehbarkeit.

Natürlich gibts dann jeden Tag Fälle wo man sich denken würde. WÄre es nicht möglich ein Auge zuzudrücken und in Wahrheit soll man es auch tun, aber das Prinzip ist wie oben geschildert einfach vernünftiger.

Die Ente Lippens
14
Und schon wieder einer, der den Kritischen Rechtspositivismus von Hans Kelsen nicht verstanden hat.

Wenigstens ein ahnungsloser Nichtjurist, bei Juristen tut das Nichtverstehen mehr weh. Ein Soziologe muss natuerlich dafuer sein, eindeutige Rechtsvorschriften nicht durch Rechtsvorschriften zu veraendern, sondern durch (gutgemeinte) Anwendungswillkuer jenseits des Wortlauts der Rechtsvorschrift. Natuerlich ist das dann kein Rechtstaat mehr. Aber den brauchen Soziologen ja erst dann, wenn es sie selbst persoenlich betrifft.

teuerzahler
22
15.7.2010, 06:24
was soll der stuss?

in öst. wird doch recht beliebigst gebrochen und gebeugt. von juristen im auftrag der politik. tagtäglich.

das gefasel vom rechtsstaat wird doch nur dann aus dem zylinder geholt, wenn es gegen unbequeme oder sonstwie nicht kuschelweiche personen oder gruppen geht (siehe tierschützer in wr. neustadt, wo ein schauprozess läuft, der stalin alle ehre machte).

öst. ist eine juristenrepublik und justiz die hure der macht!

Heavenly
00
18.7.2010, 21:46
Noch so

ein Gänseblümchen, das weder etwas gelesen noch etwas verstanden hat, aber sich wichtig machen muss.

hurchzua
03
Die Berufung auf

"ein gesundes Rechtsempfinden" dass (bei Bedarf) über dem gesatzten Recht steht, sollten wir lange hinter uns gelassen haben.

Der Rechtsstaat ist ein hoher Wert. Nur er verhindert staatliche Willkür.

Jo eh...
00
15.7.2010, 15:52

Ernst meinen können Sie das wohl nicht. Siehe Bleiberechtsverweigerung, siehe jahrzehntelanger Ortstafelbetrug.

teuerzahler
11
15.7.2010, 07:30
Der Rechtsstaat ist ein hoher Wert. Nur er verhindert staatliche Willkür

demnach haben wir keinen rechtsstaat!

leitfaden
02
lassen sie uns doch einmal überlegen, was rechtspositivismus für den einzelnen zu leisten vermag.

da wäre einmal strenge verfahrensförmigkeit von gerichtlichen und behördlichen entscheidungen. und deren überprüfbarkeit im instanzenzug bis vor die grenzorgane. weiters eine strukturelle grenze zwischen rechtserzeugung und rechtsanwendung. dann die intersubjektive nachprüfbarkeit von entscheidungen. außerdem die bindung des rechtspersonals an demokratisch erzeugte regeln.

als kulturelle leistung finde ich das jetzt nicht so schlecht.

jedenfalls besser als ein libertarianismus reinster prägung, wie ihn der autor im letzten absatz einfordert.

Poldi Fesch
51
die Verfahrensfoermigkeit

gibts auch im Angelsaechsischen Raum. Der Positivismus ist zweifelsfrei fuer das oeffentl. Recht das Richtige, sein groszer Nachteil ist die strikte Bindung an formal richtig erzeugte Regeln. Dies hat uns die Verrechtlichung des Alltags eingetragen, es sei nur an Gurtenpflicht o. Kindersitzepflicht erinnert bzw. an die unsaegliche Fr. Pammer, die allen Ernstes Halbe/Halbe ins Zivilrecht hineinschreiben wollte, da sie ja dem. legitimiert waere

chilli p.
13

sie dürfen erst wieder an einem zivilisierten diskurs teilnehmen, wenn sie 1. historische fakten richtig wiedergeben können, 2. imstande sind, persönliche polemik zu unterlassen und 3. kapiert haben, wovon andere reden.

Poldi Fesch
20
sagt einer,

der nicht einmal ansatzweise begriffen hat, worum es hier geht. Danke, sehr lieb

bluebeard's 8th wife.
02

dass in zeiten der dekonstruktion und des poststrukutralismus eine klare trennung zwischen rechtsanwendung und rechtspolitik - wie sie im wiener rechtspositivismus enthalten ist - eher "pfui" ist, verwundert wenig.

dennoch würde man sich eine intellektuell redlichere herangehensweise an das (selbst gewählte) thema des kommentars wünschen.

letztlich läuft die kritik des autors auf minderinformiertes juristen-bashing hinaus - wie es für vertreter von sozialwissenschaften übrigens nicht unüblich ist: wer sich mit der technik der rechtsanwendung und der struktur der rechtsordnung sowie mit der politik der rechtserzeugung nicht beschäftigen will oder kann, zieht sich auf einfache kritik zurück.

Inno Vision
 
22
Reines Recht eine Frage des Geldes

1.)ich gehe davon aus, was man bei Häusern immer wieder beobachten kann: Millionäre kommen leicht und unkompliziert zu Baugenehmigungen b. "EXPONIERTEN" Lagen
Das ganze funktioniert erst ab einem gewissen Vermögen, für eine situierten Häuslbauer gibts das in der Praxis nicht.
Reich und Erfolgreich hat schon was, etwas was sich auf Entscheidungsträger bzw. Bürgermeister und auch Gemeinderat automatisch überträgt.
Und wenn das Land zuständig gehts natürlich ganauso schnell.
2.)Recht kostet, Anwalt, Streitwert etc., wer Geld hat kann immer und ewig weiterstreiten, bis der Gegner pleite ist.
3.)wo kein Kläger da kein Richter - da wird die politische Willkür und Netzwerkwillkür schlagend.
4) Medien Berichten zu wenig über BehördenWillkür.

teuerzahler
11
15.7.2010, 06:26
bravo!

die juristen toben sich aus hier! man sieht es und liest es. die haben viel zeit im büro.

Jan Smaal
02
Art 126a B-VG

Die Tatsache, dass diese Bestimmung im gesamten Kommentar nicht erwähnt wird (ja dass der Autor wahrscheinlich nicht einmal weiss, dass diese Bestimmung existiert) macht diesen Kommentar zu einem Fetzen Papier für die Rundablage.

Wirklich armselig, solche Texte im Standard abgedruckt zu sehen.

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