Um weiterer rechtsstaatlicher Agonie zu entgehen, muss der Antimafiaparagraf 278a überdacht werden
Vor zwei Wochen wurde unter Druck der SPÖ, der Grünen und von Menschenrechtsgruppen der - auffallend vernünftige - Beschluss gefasst, das Terrorismuspräventionsgesetz auf mögliche unerwünschte Wirkungen hin zu überprüfen, bevor man ihm endgültige Wirkkraft gibt. Jetzt wird bis Herbst mit Experten darüber beraten, wie zu verhindern ist, dass - zum Beispiel - NGOs und Journalisten künftig als Terrorunterstützer vor den Kadi gezerrt werden können, wenn sie Sicherheitslücken auf Flughäfen und in Datenbanken aufgedeckt haben.
Dass derartige Befürchtungen nicht politischer Paranoia zuzurechnen sind, sondern dass derzeit in Österreich wirklich ein erhöhtes Risiko für - sagen wir - unerwarteten Gebrauch martialischer Strafgesetze existiert, zeigt das aktuelle Tierschützerverfahren. Der Prozess gegen 13 Aktivisten wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer international vernetzten Tierschützermafia verzweifelt am Landesgericht Wiener Neustadt inzwischen im vierten Monat vor sich hin.
Vorletzte Woche wurde der Prozess unterbrochen, denn nach 34 Verhandlungstagen waren gerade erst fünf Verhandlungstagprotokolle fertig abgetippt. Diese aktentechnische Verzögerung wird jetzt bis 19. Juli aufgeholt, dann werden bis Ende des Monats weitere Zeugen vernommen, bevor es im August in die Sommerpause geht. Dann wird erst etwa die Hälfe der Anklagezeugen vernommen worden sein (um nicht auch von den Zeugen der Verteidigung zu sprechen, die anschließend drankommen) - aber im September geht es zum Glück ja munter weiter - wahrscheinlich bis weit ins Jahr 2011 hinein: drei Verhandlungstage pro Woche, bei permanenter Anwesenheitspflicht für alle Beschuldigten, was für diese jede geregelte Berufsausübung verunmöglicht.
Und wird dann eines Tages ein Urteil gefällt, so wird die Causa wohl in die Berufung gehen, sei es von Seiten der Ankläger oder der Angeklagten. Immerhin geht es um viel: um einen Mafiavorwurf, der aufgrund eines Paragrafen gerichtsanhängig wurde, dessen Beschlussfassung über die Einwände möglicher Missbrauchbarkeit hinweg unvernünftig rasch erfolgte. Dass es beim Terrorismuspräventionsgesetz jetzt anders gehandhabt wird, ist erleichternd. Aber genau das wirft die dringende Frage auf, ob die Antimafiabestimmung, der Paragraf 278a nicht rückwirkend auch eine solche Überprüfung braucht. Ob er nicht dringend novelliert werden muss. (Irene Brickner, derStandard.at, 5. Juli 2010)