Nach Ablehnung von Individualbeschwerde durch Datenschutzkommission - Musiol empfiehlt Rechnungshof Prüfung des Projekts
Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) reichen eine höchstgerichtliche Beschwerde
wegen Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz in Sachen E-Voting ein. Das gaben sie am Freitag bekannt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich also inhaltlich mit dem E-Voting, das bei der ÖH-Wahl 2009 zum Einsatz gekommen ist,
auseinander setzen.
Die
Datenschutzkommission hatte zuvor eine Beschwerde der GRAS
abgewiesen, da sie sich nicht zuständig sah, die Verfassungsmäßigkeit
von E-Voting zu überprüfen. "Nun wird der VfGH klären, ob E-Voting
dem Grundrecht auf freie und geheime Wahl sowie dem Datenschutz
entspricht," erklärt Eva Pentz, Beschwerdeführerin und Aktivistin der
GRAS in einer Aussendung.
Die Begründung der Grünen für die VfGH-Beschwerde: "E-Voting fehlt die ausreichende rechtliche Grundlage. Außerdem
ist ein derart zweifelhaftes Wahlverfahren kein Grund, den Schutz so
sensibler Daten wie dem Wahlverhalten mit Füßen zu treten."
Sollte der Verfassungsgerichtshof zu dem Schluss kommen, dass die
gesetzliche Grundlage für E-Voting fehle, würde das "vorerst" einen
generellen Stopp für den Einsatz elektronischer Wahlen in Österreich
bedeuten, sagte die Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol.
Dabei sei allerdings die konkrete Begründung des VfGH
ausschlaggebend. Und selbst wenn der VfGH das E-Voting bei ÖH-Wahlen
für verfassungswidrig erklären sollte, wolle sie sich nicht der
Illusion hingeben, dass es keinen weiteren Anlauf für elektronische
Wahlen in Österreich geben werde. (red, APA derStandard.at, 2.7.2010)