Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) reichen eine höchstgerichtliche Beschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz in Sachen E-Voting ein. Das gaben sie am Freitag bekannt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich also inhaltlich mit dem E-Voting, das bei der ÖH-Wahl 2009 zum Einsatz gekommen ist, auseinander setzen.

Die Datenschutzkommission hatte zuvor eine Beschwerde der GRAS abgewiesen, da sie sich nicht zuständig sah, die Verfassungsmäßigkeit von E-Voting zu überprüfen. "Nun wird der VfGH klären, ob E-Voting dem Grundrecht auf freie und geheime Wahl sowie dem Datenschutz entspricht," erklärt Eva Pentz, Beschwerdeführerin und Aktivistin der GRAS in einer Aussendung.

Die Begründung der Grünen für die VfGH-Beschwerde: "E-Voting fehlt die ausreichende rechtliche Grundlage. Außerdem ist ein derart zweifelhaftes Wahlverfahren kein Grund, den Schutz so sensibler Daten wie dem Wahlverhalten mit Füßen zu treten."

Sollte der Verfassungsgerichtshof zu dem Schluss kommen, dass die gesetzliche Grundlage für E-Voting fehle, würde das "vorerst" einen generellen Stopp für den Einsatz elektronischer Wahlen in Österreich bedeuten, sagte die Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Dabei sei allerdings die konkrete Begründung des VfGH ausschlaggebend. Und selbst wenn der VfGH das E-Voting bei ÖH-Wahlen für verfassungswidrig erklären sollte, wolle sie sich nicht der Illusion hingeben, dass es keinen weiteren Anlauf für elektronische Wahlen in Österreich geben werde. (red, APA derStandard.at, 2.7.2010)