Wien - Die jährliche Anpassung der Politikerbezüge und Politikerpensionen soll auch im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Verfassungsausschuss gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Damit wird es bereits zum zweiten Mal in Folge eine "Nulllohnrunde" für Politiker geben, die letzte Gehaltsanpassung erfolgte im Juli 2008. Die Grünen zeigten sich skeptisch. Man dürfe sich nicht wundern, dass diese "Lizitiererei" nach unten dazu führe, dass der Wert der Politik nicht besonders geschätzt werde, sagte der Abgeordnete Wolfgang Zinggl.

Mit einer Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes reagieren die Abgeordneten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten. Nachdem es laut EuGH unzulässig ist, Dienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden, bei der Festlegung des Vorrückungsstichtags generell nicht zu berücksichtigen, sollen die entsprechenden Bestimmungen im Gehaltsgesetz nun adaptiert werden.

Vorgesehen ist, das Kriterium des Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht zu ersetzen und gleichzeitig den für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils zweite Gehaltsstufe maßgeblichen Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre - bei entsprechender Anrechnung etwaiger Schul-, Ausbildungs- und sonstiger Zeiten - zu verlängern. Damit soll eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt werden. Das gilt auch für die Gewährung von Jubiläumszuwendungen, die für neu eintretende Bedienstete nun in der Regel zwar früher anfallen, aber entsprechend reduziert werden. (APA)