Strafandrohung

Asylberaterin soll Flüchtlingen "mutwillig" geholfen haben

Irene Brickner , 30. Juni 2010 18:53
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    Foto: apa/georg hochmuth

    Ihr "Fall" gab Anlass zum Demoaufruf: Arigona Zogaj

Weiterer Fall gegen Wiener Rechtsberaterin aufgetaucht - In Abschiebeverfahren liegen bei den Behörden derzeit offenbar die Nerven blank

Wien - Auch wenn es nicht gleich, wie der Standard berichtete, eine weitere Anzeige gegen einen Flüchtlingsberater wegen „Förderung rechtswidrigen Aufenthalts" ist: In Abschiebeverfahren liegen bei den Behörden derzeit offenbar die Nerven blank.

So zum Beispiel im Fall einer Wiener Rechtsberaterin, die eine abgewiesene Asylwerberin und ihre Familie (Namen der Redaktion bekannt) vertritt. Der Asylwerberin wurde zuhanden der Beraterin von einem Beamten der Sicherheitsdirektion Wien, der die Abschiebbarkeit der Familie zu prüfen hat, jüngst eine Mutwillensstrafe nach Paragraf 35 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes (AVG) angedroht.

Mutwilliges Inanspruchnehmen der Behörden

Also bis zu 726 Euro Geldbuße wegen „mutwilligen Inanspruchnehmens der Behörden" oder der „Absicht", eine Angelegenheit mithilfe unrichtiger Angaben zu „verschleppen". Es sei denn, die Asylwerberin und ihre Beraterin könnten binnen einer Woche „beweisen", dass ihre „Behauptung", die ganze Familie dürfe dauerhaft nicht aus Österreich ausgewiesen werden, richtig sei.
Besagte „Behauptung" geht auf den Bescheid des Asylgerichtshofes zurück. Schwarz auf weiß ist darin zu lesen, dass der Familie zwar prinzipiell kein internationaler Schutz gewährt werden könne, aber für die in Österreich sozialisierten Kindern sei eine Übersiedlung in den Herkunftsstaat der Eltern unzumutbar - und somit auch für die Eltern selbst.

Versuchte Einschüchterung

„Aber diese Akten hatte der Beamte nicht. Und er behauptete, nicht zu wissen, wie er zu ihnen kommen könne. Dann schickte er den Brief mit der Strafandrohung", schildert die Flüchtlingsberaterin. Auch wenn die Strafe letztlich abgewendet werden konnte: „Für mich ist das versuchte Einschüchterung": eine Meinung, der sich der Wiener Anwalt und Asylexperte Wilfried Embacher anschließt. „Ein solches Vorgehen ist neu. Asylwerbern soll jede unabhängige Unterstützung entzogen werden." Bei der Polizeidirektion Wien kommentiert man den Fall nicht. 

Pro-Zogaj-Kundgebung ab 18.30 Uhr

12.000 Unterschriften gegen die „Abschiebung von Freunden" hat indes eine Initiative gesammelt, die für 20 von Außerlandesbringung bedrohte integrierte Familien spricht. Bei der prominent unterstützten Pro-Zogaj-Kundgebung ab 18.30 Uhr am Donnerstag unter dem Motto „Genug ist genug" wiederum rechnet die Polizei mit 10.000 Teilnehmern. Die Organisatoren hoffen auf mehr. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe 1.7.2010)

Kommentar posten
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King Of Wörschtlständ
02.08.2010 22:59
Bald sparen wir uns das Anschauen von Filmen wie König Artus!

Oder Robin Hood. Oder Die Päpstin.
Hat der blade Franz gesagt, der übrigens morgen wieder pumperlgesund sein Ständl schupfen wird und wir, also ich und die Kumpels, seine Frau die uns 2 16er Bleche pro Mann ausschenkt, endlich los sind.
Warum? hat der Ferdl gleich wissen wollen, ich steh auf solche Filme!
Weil wir justiztechnisch wieder im Mittelalter sind, hat der blade Franz erklärt. Wieso? der Ferdl. Wegen dem Bäckerschupfen in Amerika? Nein, darauf der Franz, aber wer als Advokat früher die Hexen vertreten hat, ist selber auf den Scheiterhaufen gekommen. Wegen Mitbeischläferschaft mit dem Teufel und mutwilligem Pflanzen der Hl. Inquisition.
Na bumm, darauf wir alle, das is ja wie bei die Asylhelfer heute!

Dr. Seltsam
 
06.07.2010 11:47

Endlich wird mutwilliges Stören des Beamtenmikado bestraft! War ja auch Zeit!

Dr. Seltsam
 
06.07.2010 11:45

Das wir in Zukunft gefährlich!

Man kommt zu einem Autounfall und hilft "mutwillig" dem Verletzten und wird folglich richtigerweise zur Rechenschaft gezogen. Hätte man nicht geholfen, hätte der Verletzte nicht überlebt und dem Sozialsystem wären eine Menge an Kosten erspart geblieben.

Übrigens ist das natürlich auch ein Problem für alle Anwälte die schnelle Verfahren und eine Schnelle Aburteilung von Verdächtigen "mutwillig" verzögern.

ExBeamter
02.08.2010 11:39
wohl nicht aufgepasst, dass kann dir auf jedem Fall passieren, entweder unterlassen Hilfeleistung oder weil du dabei was Grundlegend falsch gemacht hast!

O. Pryde
05.07.2010 17:02

ich dachte echt, solch bürokratische trotteleien gibts nur in rechtsverdrehernationen wie den USA oder in beamtenstaaten wie china ..

Dr. Seltsam
 
06.07.2010 11:41

Wo leben Sie?
Behördenwillkür hat in unserem Lande lange Tradition!

a grünes stricherl
 
05.07.2010 15:40
"mutwilliges helfen"

ein wirklich interessanter tatbestand.

leopardetterl
04.07.2010 10:10
erstaunlich

man setzt sich also in die nesseln, wenn man jemandem rät, die rechte, die er hat, in anspruch zu nehmen?

Newspeech
05.07.2010 12:36
jemandem rät, die rechte,

Hehe,war immer schon so,aber bitte.Unbedingt nachlesen bei § 3,Punkt h,und zwar seit dem Jahr 1992 rechtsgültig.Aber ihr Linkis glaubt echt,dass auch eine MWSteuererhöhung nur sog. "Reiche" betrifft.Kaufen bekanntlich Lebensmittel nur mit mind. 1 Mio. Euro ein,hehehe..

Johnny Brainstorm
 
07.07.2010 17:31

Haha, und was hat die MWSteuererhöhung damit zu tun? :D

Samhain
06.07.2010 12:35
Nomen est Omen

Ihr "neue Sprache" ist wirklich so neu, dass sie keiner kennt.

Jane Lane
 
05.07.2010 15:32

Hatten Sie unlängst eine Lobotomie?

Lesen täte sich Ihr Beitrag so...

Momotombo
 
03.07.2010 02:48
Ganz einfach - die sind einfach nicht ganz dicht

Ein- und Ausweisen!

Def. Izit
02.07.2010 17:11
Ich hab schon mehrere Wohnungslose "mutwillig" beraten

wie sie legal zu einer (Wiener Wohnen) Wohnung kommen (P7 - Pazmanitengasse, Soziale Wohnungsvergabe - Graumanngasse und Hartnäckigkeit).

Es braucht halt Mut und Willen um mutwillig zu sein.

andreas lamers
 
05.07.2010 19:20
tja und neu

ist das man dafuer in einem sozialstaat von behoerden deren aufgabe es waehre verklagt wird. aber SOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO ist das gesetz gar nicht gemeint, und SOOOOOOOOOOOOOO wird es NIEEEE angewendet werden.

Newspeech
05.07.2010 12:39
Mut und Willen um mutwillig

Material Support Law..15 Jahre bei Bedarf,allerdings nur im Land der Tapferen und Freien,hehehe...

suboptimal
 
02.07.2010 09:44
Helfen ist immer mutwillig, ihr Kasperln.

Es gibt kein _nicht_ mutwilliges Helfen. Außerdem dürfte die Kompetenz dieses Beamten äußerst fragwürdig sein: "Aber diese Akten hatte der Beamte nicht. Und er behauptete, nicht zu wissen, wie er zu ihnen kommen könne."
Wie kommen wir dazu, uns von deklarierten Volldillos schikanieren zu lassen?

andreas lamers
 
05.07.2010 19:21
weil der beamter ist

und daher alles darf, und da es immer mehr buerger gibt die ueber ihre rechte bescheid wissen hat man was dagegen getan.

Uljanov-Blank
01.07.2010 18:54
Was ist die Motivation der Rechtsberater?

wer bezahlt sie? Ist das quasi uneigennuetzig?

andreas lamers
 
05.07.2010 19:24
helfen ist nie uneigenneutzig

wie studie nachgewiesen haben verlaenger sie das leben, heben die gesundheit vermindern deppresionen und schlechte laune.

es gibt menschen die joggen weil sie glauben dadurch gesuender zu werden (was nur bedingt stimmt) andere helfen anderen menschen (was nachgewiesen hilft) beantwortet das ihre frage? aber viele werden ihnen auch antworten weil es richtig ist schwaecheren zu helfen.

fixdidelei
03.07.2010 11:55

Frag: was ist die Motivation von Helfern?
Sind die dicht, zurechnungsfähig, Dildos, Kasperln oder Schizos? Prolos etwa, Mutter Theresas? Solschenyzins oder beggars? Kneipps, Halbdildos, Wegwerfmesser oder Wokatonkas..?
Wos waas a Fremdaa..

Erika Rothen
01.07.2010 18:26
Könnte man den namen dieses Beamten veröffentlichen?

Solche Leute gehören vor den Vorhang.

Feles
06.07.2010 09:53
ja eh

demnächst tritt er bei einer wahlkampfveranstaltung der fp auf und lässt sich feiern.

Josef Obermaier
01.07.2010 18:07
Endlich wird gehandelt


Die sogenannten "Rechtsberater" die nur an einer perpetuierenden Verzögerung der Verfahren interessiert sind sind Teil des Problemes, nicht der Lösung.

Auch ein Jurist muss sich an die Gesetze halten - oder die Konsequenzen tragen. 726,- Euro für die wiederkehrende mutwillige Inanspruchnahme der Behörden sind mehr als angemessen.

Dr. Seltsam
 
06.07.2010 11:46

Müssen jetzt auch alle Anwälte eine Strafe befürchten, weil sie ihren Mandanten raten, Rechtsmittel auszuschöpfen?

Was haben Sie für eine verquere Rechtsauffassung?

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