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Foto: APA/EUROPAEISCHE KOMMISSION

Wien - Wer im EU-Ausland nach Bio-Produkten sucht, kann sich künftig an einem geschwungenen Blatt aus zwölf Sternen orientieren. Ab dem 1. Juli 2010 werden Bioprodukte einheitlich in der EU mit dem neuen Logo gekennzeichnet. Übergangsregeln gelten bis 2012.

Während das bisherige Bio-Siegel der EU - eine grüne Ähre auf blauem Grund mit den EU-Sternen - freiwillig verwendet werden konnte, muss das neue Logo künftig auf allen neuen Verpackungen vonBio-Lebensmitteln angebracht werden. Daneben können die bekannten Öko-Siegel der Agrarmarkt Austria (AMA) oder von Anbauverbänden wie Bio Austria oder Demeter weiter verwendet werden.

Lebensmittel mit dem Bio-Blatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden. Das Ökofutter soll der Betrieb selbst oder zumindest ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.

Hinweis woher die Rohstoffe stammen

Neben dem Bio-Blatt ist die Öko-Kontrollstellennummer angegeben. Unter dieser Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land ("EU-Landwirtschaft"), teilweise aus einem EU-Land ("EU/Nicht-EU-Landwirtschaft") oder einem Drittstaat ("Nicht-EU-Landwirtschaft"). Bei aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen ist die Verwendung des EU-Bio-Logos fakultativ.

Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden (z.B. in Österreich), so kann die Angabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden, erklärt die AMA.

Mindestgröße

Seitens der EU gibt es keine Vorgaben, wo das EU-Bio-Logo auf der Verpackung anzubringen ist. Die Mindestgröße beträgt bei kleinen Packungen 6 mm, in der Regel ist das Zeichen 9 mm hoch und 13,5 mm breit.(APA)