Wien - Das geplante Terrorismuspräventionsgesetz stößt bei Medienexperten auf starke Ablehnung. Bei einer Diskussionsrunde des Friedrich-Hayek-Instituts in Wien am Montagabend warnte "Presse"-Redakteurin Rosemarie Schwaiger vor einer "starken Einschränkung für Journalisten", wenn das Gesetz so komme wie geplant. ORF-Anwalt und Medienrechtler Gottfried Korn kritisierte ein "Sammelsurium von unbestimmten Gesetzesbegriffen" in dem Entwurf. Dieses sei definitiv "übers Ziel hinausgeschossen", befand er.

"Es fällt auf, dass ein Individualangriff auf eine einzelne Person zum Offizialdelikt formuliert wird. Das bricht mit allen Traditionen des Äußerungsrechts", so Korn. Jemanden zu beschimpfen sei schon jetzt strafbar, aber ein Privatanklagedelikt. "Der Einzelne soll bitte darüber befinden, ob er sich beleidigt fühlt. Das ist kein Fall für den Staatsanwalt", forderte der Jurist. Überhaupt sei das Gesetz so schwammig formuliert, dass es ein "Dorado für Juristen" darstelle. "Da kann man eine Dissertation drüber schreiben", so Korn.

"Kriminalisierung des Lebens"

Harald Ofner, früher Justizminister der FPÖ, ortet in dem Gesetz einen weiteren Schritt zur "Kriminalisierung des Lebens". "Früher war vieles verpönt oder nicht geschätzt. Heute landet man vor dem Richter." Mit dem Terrorismusgesetz komme man so weit, "Menschen, die anderer Meinung sind, nicht zu überzeugen, sondern sie vor den Strafrichter zu zerren."

Der frühere ÖVP-Nationalratspräsident Andreas Khol verteidigte das Gesetzesvorhaben, auch wenn es weit gehe. "Meinungsgesetzgebung ist missbrauchbar", räumte Khol ein. Allerdings folge Österreich damit sehr spät einem Übereinkommen des Europarates und einem Rahmenbeschluss der Europäischen Union. Die geplante Bestimmung sei zudem in den Kontext des europäischen Menschenrechtskonvention gesetzt, die die Freiheit der Meinungsäußerung sehr strikt verteidige.

Andreas Unterberger, Ex-Chefredakteur von "Presse" und "Wiener Zeitung" und heute Blogger stößt sich an der Bestimmung zur Verhetzung. "Für die Verhetzung braucht es als einziges Kriterium die Öffentlichkeit". Allein heuer sei ihm zweimal vorgeworfen worden, zu hetzen.

Ex-OGH-Präsident Johann Rzeszut kritisierte, die oftmalige Novellierung des Strafrechtes in den vergangenen Jahren. Von 1978 bis 1990 habe es an die 40 Novellen gegeben, danach etwa noch einmal soviel. "Das ist ein vielfaches von dem, was in hundert Jahren davor geschehen ist." (APA)