Was war das für ein Klagen in der deutschen Gastronomie, als 2008 in den meisten Bundesländern das Rauchverbot eingeführt wurde. "Tausende Kneipenwirte fürchten um ihre Existenz", warnte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ernst Fischer, und prophezeite Umsatzverluste von "durchschnittlich 30 Prozent".

Doch die Befürchtungen vieler Wirte erfüllten sich nicht. Das Rauchverbot, das mittlerweile in allen 16 Bundesländern gilt, brachte den Wirten nur minimale Umsatzeinbußen von insgesamt zwei Prozent. Das zeigt eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen. Für die Untersuchung wurden die monatlichen Umsatzdaten von rund 10.000 Betrieben im Gastgewerbe zwischen Jänner 2006 und September 2008 ausgewertet.

"Natürlich wird es einzelne Wirte geben, die das Verbot hart getroffen hat", sagt Studien-Autor Harald Teichmann zum Standard, "aber in Summe kann man nicht von einer großen Belastung sprechen." In den größten deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern, in denen Wirte sogenannte "Raucherclubs" gründen konnten, um das Verbot zu umgehen, kam es überhaupt zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang.

Nicht mehr Betriebsaufgaben

Die Autoren der Studie schauten sich im Vergleichszeitraum auch die Begründungen an, die Wirte angaben, wenn sie ihre Kneipen aufgaben, und kamen zu folgendem Schluss: "Auswertungen von Gewerbeabmeldungen im Gastgewerbe lieferten keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Rauchverbote zu vermehrten Betriebsaufgaben führten."

In Deutschland wird das Rauchverbot in 16 verschiedenen Landesgesetzen geregelt. Zwar gilt überall, dass in Restaurants die Raucher von den Nichtrauchern getrennt werden müssen. Berlin, Bayern und Hamburg etwa erlauben das Rauchen in Einraum-Kneipen, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind, wenn dort keine frischen Speisen zubereitet werden. Sehr streng hingegen ist das Saarland. Dort tritt am 1. Juli ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. (Birgit baumann aus Berlin/DER STANDARD-Printausgabe, 29.6.2010)