Wien - Die Bank Austria (BA) hat, wie berichtet, ein Verfahren gewonnen, das ein Kunde in der Causa Madoff gegen sie angestrengt hat. Der Kläger - Finanzchef eines internationalen Konzerns - hat Anfang 2007 auf Anraten seiner Bankbetreuerin 350.000 Dollar in das BA-Produkt Primeo Select Fonds gesteckt. Wie inzwischen bekannt, landete das Geld bei US-Investor Bernard Madoff, der nun wegen Betrugs in den USA eine lebenslange Haftstrafe absitzt: Die Anlegergelder, darunter die aus dem Primeo, waren nie investiert worden, sondern hatten nur dazu gedient, ein Schneeballsystem aufrecht zu erhalten, das Ende 2008 platzte.

Gegen die BA laufen zahlreiche Klagen, allein der Schaden aus dem Primeo Fonds soll bis zu 700 Mio. Euro betragen. Die Bank rechtfertigt sich damit, von den Malversationen Madoffs nichts gewusst zu haben; Verstöße gegen Prospekt-, Kontroll- oder Auskunftspflichten weist sie zurück.

Das Handelsgericht Wien begründet die Abweisung der Klage damit, dass der Investor (vertreten von der Kanzlei Dr. Ludwig Draxler & Partner) "ein durchaus interessierter und verständiger, aber auch risikobereiter Anleger" gewesen sei. Sein Argument der mangelhaften Beratung teilt Richter Christian Eggenberger nicht. Der Umfang der erforderlichen Beratung hänge "vom Erfahrungsgrad des Anlegers" ab, heißt es im Urteil, das nicht rechtskräftig ist. Bei Widersprüchen zwischen der als Zeugin einvernommenen Bankbetreuerin und dem Kläger glaubte der Richter der Bankerin: "Die Zeugin hinterließ einen sehr kommunikativen, aber fachlich nicht sonderlich gefestigten Eindruck. Im Gegenteil ... erschien der Kläger, trotzdem er der Kunde war, der tatsächliche Wertpapierveranlagungsexperte zu sein."

Verantwortung der BA bei der Veranlagung sieht das Gericht keine, "das Verhalten Madoffs ist der Bank nicht zuzurechnen" . Ein Punkt, den andere in der Causa Madoff engagierte Juristen völlig anders sehen. Tatsächlich hatten BA-Mitarbeiter vor der Aufsicht ausgesagt, sämtliche Investorengelder seien "von Anfang an in Bernard Madoffs Gesellschaft weitergeleitet" worden; die Anleger hätten das nicht erfahren. Anwalt Dieter Böhmdorfer führt zudem ins Treffen, dass die BA die Fondsgesellschaft Primeo Fund Ltd. selbst gegründet und die Fonds-Entscheidungen via aller Stimmrechtsaktien beherrscht habe. Die BA sei auch für die Prospektkontrolle verantwortlich gewesen, meint der Jurist. Er geht davon aus, dass "dieses Urteil eine Einzelentscheidung bleibt". (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.6.2010)