Horst Pöchhacker droht eine Anzeige durch die Grünen.

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Wien - Die Grüne Verkehrssprecherin Gabriela Moser hat in Folge des kritischen Rechnungshofberichts zu den ÖBB-Spekulationen ihre Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft nun ergänzt: Sie wirft dem - damaligen - ÖBB-Aufsichtsratspräsidium Horst Pöchhacker und Eduard Saxinger sowie "unbekannten Tätern" Untreue vor. Laut Ö1-Morgenjournal will Moser noch heute eine Anzeige gegen Pöchhacker bei der Staatsanwaltschaft Wien einbringen.

Pöchhacker und Saxinger hätten im Jahr 2008 den scheidenden ÖBB-Managern Martin Huber und Erich Söllinger "ungerechtfertigt Abfertigungen im Umfang von über 2 Millionen Euro" gewährt, obwohl diese hauptverantwortlich für den Verlust von 295 Millionen Euro gewesen seien. Pöchhacker und Saxinger haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Moser: "Bures belohnt Spekulanten"

Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) sah auch nach dem Rechnungshofbericht keinen Anlass, von Pöchhacker abzurücken. "Damit deckt und belohnt die SPÖ, die stets gegen Spekulanten radikal-verbal vorgeht, die größten Spekulanten der ÖBB, die letztlich 295 Millionen Euro Steuergeld in den Sand setzten", kritisiert Moser in einer Aussendung. Pöchhacker ist noch immer Aufsichtsratspräsident der ÖBB Holding AG, während Saxinger vom Amt des stellvertretenden Holding-AR-Präsidenten zurückgetreten ist.

Das 2005 unter dem damaligen ÖBB-Chef Huber eingegangene Spekulationsgeschäft der ÖBB mit der Deutschen Bank wurde im Jänner 2010 gegen Einmalzahlung der ÖBB an die Deutsche Bank in Höhe von 295 Millionen Euro vorzeitig beendet. Bei einem Volumen von 612,9 Millionen Euro hatte im schlimmsten Fall ein Totalverlust gedroht, als maximale Prämie bis 2015 wären 36,9 Millionen Euro zu lukrieren gewesen. Im April 2008 waren Huber sowie Finanzvorstand Söllinger zurückgetreten.

Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft

Am 27. November 2008 brachte Moser bereits eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft gegen Pöchhacker und Saxinger ein. Gegenstand war der Abschluss eines "Konsulentenvertrages" mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der ÖBB-Holding AG, Huber, durch Pöchhacker und Saxinger im April 2008 sowie die Auszahlung von Abfindungsbeträgen.

Huber und Söllinger erhielten insgesamt Zahlungen von über zwei Millionen Euro wegen vorzeitiger Auflösung ihrer Verträge, kritisiert Moser. Auch der Rechnungshof habe die Gewährung "überaus großzügiger Abgeltungen" bei der Vertragsauflösung mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Huber kritisiert. Insbesondere bemängelte er die Bonifikation für Huber für das Jahr 2008, obwohl die ÖBB-Holding Verlust machte. Huber sei eine anteilige Bonifikation für das Jahr 2008 in Höhe von 62.214 Euro zuerkannt worden, obwohl in dem Jahr die ÖBB auch infolge der Spekulationsgeschäfte mit der Deutschen Bank fast eine Milliarde Euro Verlust schrieb.

"Sorgfaltspflichtverletzungen nicht untersucht"

"Die Aufsichtsräte der betroffenen Gesellschaften unterließen es, allfällige, für die drohenden bzw. schon eingetretenen finanziellen Nachteile maßgeblichen Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern und daraus resultierende Haftungsansprüche umfassend zu untersuchen", zitiert Moser nun in ihrer neuen Sachverhaltsdarstellung aus dem Rechnungshofbericht.

"Für den Fall, dass das Vorstandsmitglied ein Verschulden an der gerechtfertigten vorzeitigen Abberufung trifft oder das Vorstandsmitglied während eines Geschäftsjahres aufgrund grober Pflichtverletzung gemäß Paragraf 75 Abs. 4 Aktiengesetz ausscheidet, stehen nämlich dem Vorstandsmitglied keine Ansprüche auf Abfertigung zu bzw. gebührt ihm keine anteilige Bonifikation", so der Rechnungshof. Huber habe auch Geld aus einem Konsulentenvertrag erhalten, ohne jedoch daraus eine Leistung für die ÖBB zu erbringen. (APA)