Die EU-Kommission will Deutschland zwingen, bei der Regulation von Mobilfunk-Kosten die übrigen EU-Staaten und die Kommission selbst zu konsultieren, um ein Auseinanderklaffen der Kosten zu verhindern. Die Kommission kritisierte in einer Erklärung am Donnerstag in Brüssel das deutsche Vorgehen bei den sogenannten Terminierungsentgelten, die sich auch in den Handy-Rechnungen der Verbraucher niederschlagen.

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Gegen Deutschland wurde demnach ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil es seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Terminierungsentgelte sind die Kosten, die der Mobilfunkbetreiber eines Angerufenen dem Betreiber des Anrufers in Rechnung stellt. Sie werden für die Weiterleitung des Anrufes in ein anderes Netz fällig.

Versäumt

In Deutschland reguliert die Bundesnetzagentur diese Terminierungsentgelte. Die Agentur habe aber bei Entscheidungen vom März 2009 versäumt, zuvor die Regulierer der anderen EU-Staaten und die Kommission zu konsultieren, bemängelt diese. Die Konsultationen sollen verhindern, dass die Kosten auseinanderklaffen und der Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verzerrt wird. Die Kommission macht geltend, dass der Preis, den ein Anrufer bei einem Telefonat ins Ausland zahlt, auch von den Terminierungsentgelten dort abhängt. Schon deshalb könne die Regulation keine rein nationale Angelegenheit sein. (APA)