Wien - Der Fall eines gebürtigen Türken, der mehr als ein Dutzend Mal auf seine scheidungswillige Ehefrau eingestochen hatte und vom Gericht daraufhin in einem Totschlag-Urteil in Wien "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zugebilligt bekam, könnte nun doch weiter die Gerichte beschäftigen.

Wie dieStandard.at berichtete, war das umstrittene Urteil erst am Mittwoch vom OLG bestätigt worden, die Anwälte hatten dagegen berufen. Roland Friis, der Anwalt des 46-jährigen Mannes, bereitet derzeit einen Wiederaufnahme-Antrag des Strafverfahrens auf. Laut dem Juristen wollen nämlich sowohl die Frau als auch deren Sohn vor Gericht aussagen.

Über den 46-Jährigen wurde vom Erstgericht wegen versuchten Totschlags eine sechsjährige Freiheitsstrafe verhängt. Würde das Verfahren neu aufgerollt, wäre eine Strafminderung für den 46-Jährigen möglich - etwa nach einer Verurteilung wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, für die eine Strafdrohung von ein bis zehn Jahren gilt.

Im bisherigen Verfahren haben sich die Frau und der vom Vater verletzte Sohn der Aussage entschlagen. "Nunmehr wollen aber beide aussagen und diese Zeugenaussagen sind geeignet, einem Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu bewilligen", so Friis. Diese Vorgangsweise, sich nämlich "Zeugen im Talon zu halten", sei sowohl durch das Gesetz als auch die diesbezügliche Rechtsprechung zulässig. (APA)