Ministeriums-Entwurf

Maklerprovisionen sollen sinken

24. Juni 2010, 16:04

Verordnungsentwurf sieht eine Senkung der Maklerprovisionen vor, aber nicht für Wohnungskäufer - AK verlangt Nachbesserung

Seit mehreren Jahren wird eine gesetzliche Regelung zur Senkung der Maklerprovisionen in Österreich diskutiert und von Mieterschützern gefordert. Seit 2007 ist ein solches Vorhaben auch Teil des jeweiligen Regierungsprogramms. Und nun könnte es bald tatsächlich so weit sein: Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler erstellt. Wichtigster Punkt: Die Provision, die ein Immobilienmakler vom Mieter einer Wohnung verlangen darf, ist künftig auf maximal zwei Bruttomonatsmieten begrenzt (bisher drei). Für Mietverträge, die für die Dauer von nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen werden, sieht der Entwurf nur noch eine statt bisher zwei Bruttomonatsmieten vor.

AK: "800 Euro Entlastung"

"Mit dieser Regelung wollen wir die Mieter deutlich entlasten", sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Die Arbeiterkammer (AK) zeigt sich darüber sehr erfreut: "Für die Mieter bringt das im Schnitt eine Entlastung von rund 800 Euro", so AK-Präsident Herbert Tumpel. "Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt."

Für Wohnungskäufer gibt es allerdings keine Entlastung, die maximal erlaubte Provision bleibt bei 3 Prozent des Kaufpreises. "Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden", fordert Tumpel.

Weniger Provision auch für Verwalter

Nicht angetastet wird in dem Papier, das bis 22. Juli in Begutachtung ist, auch die maximale Provisionshöhe für Vermieter, sie bleibt bei drei Bruttomonatsmieten, ebenso für Geschäftsräume aller Art.

Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt. Sie durften für die Vermittlung einer Wohnung in einem von ihnen selbst verwalteten Objekt bisher zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.

Der Entwurf bedeute "eine entscheidende Entlastung für die Mieter und Mieterinnen", so Tumpel, im europäischen Vergleich würden die Maklerprovisionen hierzulande dennoch deutlich über dem Durchschnitt liegen. "Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwassergebühren u.ä.) nicht eingerechnet werden. "In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interessenslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung ist ist durchs Verwaltungshonorar gedeckt."

Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes: Auch in Österreich sollten Hausverwalter künftig keine Provisionen verlangen dürfen, außerdem sollten die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht in die Berechnungsbasis einbezogen werden. Und, so Tumpel: "Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des Kaufpreises gesenkt werden."

ÖVI: "Populismus", "Wahlzuckerl"

Gänzlich anders gelagert sind naturgemäß die Forderungen des Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI): Dort lehnt man den Entwurf entschieden ab, Geschäftsführer Anton Holzapfel sieht darin nur "vordergründigen Populismus und Verteilung von Wahlzuckerln auf Kosten Dritter".

Der Anstieg der Mietpreise seit 1994, der etwa von der AK immer wieder als Grund für eine nötige Senkung der Maklerprovisionen genannt wird und auch im "Vorblatt" des Entwurfs (Link siehe unten) als Begründung dient, habe so nämlich nicht stattgefunden. "Einzig der ohnehin mietrechtlich geschützte Sektor der Richtwertmietzinse hat im Jahr 1994 eine einmalige, deutliche Erhöhung erfahren. Diese Entwicklung war aber bei den Verhandlungen zur Maklerverordnung 1996, als das Maklerrecht vom Grunde auf neu geregelt wurde, allen Beteiligten Parteien bewusst. Umso weniger verständlich ist die jahrelange Kampagne vor allem der Arbeiterkammer gegen diese Verordnung", so Holzapfel in einer Aussendung.

Allein der Aufwand, der bei einer Vermittlung zu decken sei, könne bei einer gesetzlichen Beschränkung des Umsatzes um ein Drittel bzw. zwei Drittel (bei auf maximal vier Jahre befristeten Mietverträgen) auf keinen Fall mehr gedeckt werden. "In der Kalkulation eines Maklerunternehmens ist davon auszugehen, dass ein erfolgreiches Geschäft die Aufwendungen für ein weiteres, nicht erfolgreiches gleichermaßen decken muss. Durchschnittliche acht bis zehn Besichtigungen mit einem gesamten Zeitaufwand von jeweils ca. zwei Stunden, drei bis vier Inserate in Print- und Onlinemedien und ein entsprechender Gemeinkostenaufschlag wären hier zu kalkulieren", meint der ÖVI-Geschäftsführer.

Dass der Vermieter bzw. Abgeber diesen Verdienstentgang ausgleichen werde, sei zu bezweifeln. "Gerade im Bereich der mietrechtlich geschützten Mieten darf der Vermieter seine Marketingkosten ja nicht in die Miete einkalkulieren. Fairer Wettbewerb sieht anders aus", so Holzapfel.

Malloth: "Kannibalisierung des Wohnungsmarktes"

Für Thomas Malloth, Obmann des WKÖ-Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, entzieht die geplante Provisionssenkung "einer Vielzahl an Immobilienmaklern und deren Mitarbeitern die wirtschaftliche Existenz". Für Konsumenten würde die Umsetzung des Verordnungsentwurfes weiters "Nachteile bringen, die in keinem Verhältnis zu einer kurzfristigen Kostenersparnis stehen. Muss sich der Immobilienmakler aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen, so ist der Konsument einem Markt mit komplexen juristischen Rahmenbedingungen ausgeliefert, auf dem ihm in der Regel Vertragspartner gegenüberstehen, die einen wesentlichen Informationsvorsprung haben." Dies führe zu einer "Kannibalisierung des Wohnungsmarktes mit allen denkbaren negativen Auswirkungen, wie Geschäften im Graubereich", befürchtet Malloth.  (red)

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chiliPfeffer
00
Und nun?

Die Begutachtungsfrist ist vor Wochen abgelaufen und o.a. Link funktioniert nicht mehr.

Weiss jemand was neues?

Strg-Alt-Entf
00
10.8.2010, 06:32

Ich habe mir kürzlich mal die anderen, bereits in Kraft getretenen Verordnungen des BMWFJ angeschaut, für die die Informationen noch vorhanden waren. Das Ende der Begutachtungsfrist lag bei denen ca. 2,5 Monate zurück. Keine Ahnung, ob das immer so ist.

Hier kann man selbst schauen, ob es soweit ist (Anzeige aller neuen Verordnungen der letzten 2 Wochen):

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.... ZweiWochen

chiliPfeffer
00
12.8.2010, 15:48

Vielen Dank für den Hinweis. Mein Mietvertrag läuft noch ein Jahr; ich hoffe bis dahin ist das ganze durch..

Hansi Hintersäer
00
14.7.2010, 13:10
mir reichts mit den maklern!

und pro monat 1 privat zu vermietende wohnung mit 50 interessenten ist auch nicht das wahre.
ich zieh jetzt in den prater unter die autobahnbrücke.

Sindbad(en)
00
13.7.2010, 12:25
bekommt man im august

die 3te MM provision zurück? wenn man 2010 zb angemietet hat?

chiliPfeffer
00
15.7.2010, 11:26

Im Entwurf (s. link oben) steht nicht dass die Verordnung rückwirkend gelten soll.
Ich würde nicht damit rechnen dass Sie Geld zurückbekommen..

Saurer Zivi
00
11.7.2010, 10:59
Es ist insofern ja auch pervers, als es für bestimmte Wohnungsformen KEINERLEI Maklerdienste gibt.

Mieter von Wohnungen der Gemeinde (zb Wien) brauchen mit derartigen Kosten nicht zu rechnen.

Ebenso wenig brauchen Mieter oder KÄufer von Genossenschaftswohnungen mit derartigem Aufwand zu rechnen.

Bleibt einzig und allein der mehr oder weniger private Wohnungsmarkt, auf den sich die Makler stürzen müssen.

Da wohnen eine menschliches Grundbedürfnis ist und jede Form von Spekulation mit Wohnobjekten hintanzuhalten ist, schlag ich vor, die Städte sollten dazu übergehen, eine (meinetwegen auch kostenpflichtige) Angebotsplattform für Vermieter zu erstellen, um diesen eine Alternative zum Makler anzubieten.

Dies auch, um sämtliche Mieter gleichzustellen und gleichermaßen re Vermittlungsgebühren zu belasten.

fridoline1
01
10.7.2010, 17:19
scheint so

als würden alle 1.797.000 Wiener die 8000 Makler für unnötig erklären

Brennessel und Rasierklinge
00
18.8.2010, 19:25
Hmmm... jeder 200ste Wiener ist Makler?

DAS ist wirklich zu viel!

Laughing-Man
00
kleines 1x1 für makler um sich diese zeitaufwendigen besichtigungen zu ersparen und kostendeckend zu arbeiten

- Kauf einer Weitwinkelkamera! (ja! sowas gibts)
- mindestens 1 Foto von jedem Raum
- Angabe des Strassennames
- Stockwerk & Lift
- Ausrichtung (=Himmelsrichtung)
- Beschreibung des Bodens für jeden Raum
- Welche Fenster (auch wenn hofseitig andere Fenster sind)
- m2 pro Raum
- Zentral Begehbar?
- Auflistung ALLER Kosten
- Befristung (auch anführen wenn 3 Jahre + 1 Tag)
- Grundriss (kann auch auf Papier handgezeichnet sein & abfotografiert)
- verwenden Sie Google Kalender, Docs, Maps und Picasa & dazu ein Google-Phone

Da Sie als Makler das gelesen haben, und daher meine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, überweisen Sie mir ab jetzt von jeder erfolgreich vermittelten Wohnung 10% Ihrer Provision. Hausverwaltungsmakler 20%.

Laughing-Man
00
wir weisen auf ein nahverhältniss zwischen hausverwaltung und makler hin.

hmhm!

baba bubu
00
und für solche angebote 3 MM Provision ?

http://derstandard.at/anzeiger/... 6213839#10

eleonora12
00

1) was nicht aus dem inserat hervorgeht ist die mietdauer. bei 3 jahren sinds nur 2 BMM provision!
2) was willst? niemand wird gezwungen, sich so eine wohnung anzusehen, geschweige denn zu mieten! der makler hat wenigstens GANZ DEUTLICH auf die umstände hingewiesen. wenn doch jemand diese wohnung besichtigen will - selbst schuld!
3) ob jammern oder nicht - auch ein makler muß für seine provision (daraus errechnet sich ja sein gehalt) arbeiten. wenn ich mir so manche oberjammerer von kunden (hier) anseh, KANN sich das wohl zur schwerstarbeit entwickeln!
4) österreicher sind generell ein volk der jammerer! nicht nur die makler - (ver)käufer und (ver)mieter sind ja mehr als makler und auch die sind typisch österreichische jammerer!

Laughing-Man
00
1) was nicht aus dem inserat hervorgeht ist die mietdauer. bei 3 jahren sinds nur 2 BMM provision!

wow! lern rechnen!

RETRO HIT Letzter Stock ohne Lift


Miete (inkl BK.): 790,- EUR
Provision: 2559 (wahrscheinlich entenhausner taler)

eleonora12
00

nun, ich habe auch nicht behauptet, aus dem inserat ginge nicht hervor, wie viel provision verlangt würde, sondern nur, welche mietdauer vorgesehen ist.
also:
wow! lerne lesen! :)

Laughing-Man
00

wo steht die mietdauer?

eleonora12
00
wo steht die mietdauer?

er kapierts nicht! *kopfschüttel*

Laughing-Man
10
eleonora12
00

dabei gehts aber um eine andere wohnung!

und ob ich mir "meine" 2 BMM in die haare stecken kann oder nicht .... es ist gesetzwidrig bei 3 jahren mietdauer 3 BMM zu verlangen.

wenn sies mir schon nicht glauben, dann können sie ja nachlesen. zb hier: http://www.arev.at/index.php... =94&type=3

Laughing-Man
00

es sind ja auch wahrscheinlich 3 jahre und 1 tag (d d n)
und das ist erlaubt (d s a f)

eleonora12
00

hauptsache das letzte wort haben und wenns noch so ein schwachsinn ist!

Karl-Heinz-Grasser
00
10.7.2010, 16:48
?

das stimmt doch

Laughing-Man
10
da steht nicht

ob 5 jahre oder unbefristet.

+ ihre 3 jahre 2MM können sie sich in die haare stecken

ADS-Lobbyist Erhard Steininger
 
08

da haben sie recht, bei so einer wohnung werden 3 bmm nicht ausreichen um kostendeckend arbeiten zu können.

Strg-Alt-Entf
00

In so einem schwierigen Fall lässt man wohl besser einen richtigen Experten aus Schland einfliegen, der selbst bei 2 Grundmieten noch kostendeckend arbeitet, weil er signifikant weniger Zeit zum Jammern benötigt als die hiesigen Kollegen.

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