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Foto: apa/schneider

Linz - In Oberösterreich ist eine Diskussion über den behindertengerechten Zugang zu Gruppenpraxen von Ärzten ausgebrochen. Die Grünen verweisen darauf, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreien Zugängen bestehe und sehen in Ausnahmen, die für zehn derartige Praxen erteilt wurden, eine Diskriminierung. Die Ärztekammer kontert, ihr seien keine Beschwerden in diesem Zusammenhang bekannt, sie biete aber ihre Hilfe an.

Ausnahmeregelungen

Der Landtagsabgeordnete der Grünen Gunther Trübswasser - selbst Rollstuhlfahrer - kritisierte, dass es diese Gruppenpraxen in Oberösterreich ohne barrierefreien Zugang gebe. Sie seien mit einer Ausnahmeregelung zugelassen worden, obwohl unter anderem in der 58. ASVG-Novelle ein klarer Auftrag des Gesetzgebers stehe, der für Gruppenpraxen einen behindertengerechten Zugang vorschreibe. "Diese Vorgangsweise kann im Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 nur als Affront bezeichnet werden" stellte Trübswasser fest. Er kündigte an, er werde prüfen lassen, ob mit Hilfe der Diskriminierungsverbote in der Landesverfassung und der Bundesverfassung die Zulassung dieser Arztpraxen angefochten werden könne.

Keine Beschwerden

Der Präsident der Ärztekammer Oberösterreich Otto Pjeta reagierte mit Verwunderung. Seiner Interessenvertretung sei es seit jeher - nicht nur im Jahr der Menschen mit Behinderung - ein Anliegen, das Grundrecht für alle auf Zugang zur ärztlichen Versorgung sicherzustellen.

Bis dato seien aber der Ärztekammer keine konkreten Beschwerden von Personen aus dieser Gruppe bekannt, die sich über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung in Oberösterreich beklagt hätten. Die angeführten wenigen Gruppenpraxen daher als "Problem" darzustellen sei für ihn nicht nachvollziehbar. "Menschen mit Behinderung, die davon konkret betroffen sind, können sich selbstverständlich an die Patientenservicestelle der Ärztekammer wenden", bot Pjeta an. (APA)