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Das Wohl der Kinder auf ein gewaltfreies Leben müsse im Vordergrund stehen, nicht das Wohl der Väter bzw. das Recht der Väter auf ihre Kinder, heißt es von Seiten der österreichischen Frauenhäuser.

Foto: REUTERS/Carlos Barria

Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plädiert für eine automatische gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung für beide Elternteile und will diese Neuregelung morgen bei einer Enquete im Parlament mit verschiedenen ExpertInnen diskutieren.

Nach Trennung kein Ende der Gewalt

Die österreichischen Frauenhäuser sehen jedoch keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der derzeitigen Obsorgeregelung - weder für eheliche noch für uneheliche Kinder. "Solange Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie und in der Beziehung bei der Scheidung wenig bis gar nicht berücksichtigt wird, sehen wir keinen Grund für eine Neuregelung", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

Die Befürchtungen, die schon bei der Einführung der gemeinsamen Obsorge im Jahr 2001 geäußert wurden, hätten sich vielfach bestätigt: Zahlreiche Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen zeigen, dass bei einer gemeinsamen Obsorge die Gewalt kein Ende nimmt. Gewalttätigen Vätern gehe es oft nicht um das Wohl der Kinder, sondern häufig um die Fortsetzung der Kontrolle und Machtausübung über die Expartnerin und die Kinder, so die Expertin.

Beweispflicht

Kinder seien direkt oder indirekt immer mitbetroffen bei Gewalt in der Beziehung. "Noch immer wird der Zusammenhang, dass Gewalt an Frauen/Müttern auch Gewalt an Kindern darstellt, von den RichterInnen und von VertreterInnen der Jugendwohlfahrt nicht dementsprechend ernst genommen, denn in Fällen von häuslicher Gewalt schadet eine gemeinsame Obsorge dem Wohl des/der Kindes/Kinder", weiß die Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses, Birgit Thaler-Haag.

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssten die alleinige Obsorge meist erkämpfen, sie müssten ihre eigenen Gewalterfahrungen und die der Kinder beweisen. Oft würden sie erst durch die Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen bei Gericht und Jugendwohlfahrt zum ersten Mal ernst genommen. Migrantinnen ginge es meist noch schlechter.

Bedingungen

Mit der gemeinsamen Obsorge würden zwar die Rechte der Väter gestärkt, nicht aber ihre Obsorgepflichten: Frauenhäuser fordern daher, die Sorgepflicht der Väter für ihre Kinder in den Vordergrund zu stellen. Außerdem solle die Regelung auch vorsehen, dass eine gemeinsame Obsorge entzogen werden kann, wenn die Sorgepflicht für die Kinder nicht eingehalten wird. (red)