Wien - Sechseinhalb Jahre nach ihrem Rücktritt ist eine der erfolgreichsten Athletinnen des österreichischen Sommersports von ihrer Vergangenheit eingeholt worden. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) verhängte mit Beginn 21. Juni 2010 eine zweijährige Sperre gegen die mittlerweile 37-jährige zweifache Mutter Stephanie Graf. Die Rechtskommission der NADA hatte in einem für den heimischen Leichtathletikverband (ÖLV) eingebrachten Prüfantrag festgestellt, dass die Olympia-Zweite von 2000 in Sydney über 800 m gegen die Anti-Doping Bestimmungen durch den Versuch der Anwendung einer verbotenen Technik verstoßen hat.

Die Kärntnerin hatte im November 2009 eingestanden, dass sie im Herbst 2003 in der Plasmapheresestation "Humanplasma" in Wien gewesen sei und sich Blut abnehmen, aber laut eigenen Angaben nicht rückführen habe lassen. Die Rechtskommission der NADA hatte am 5. Mai die Einleitung eines Dopingverfahrens gegen Graf bekanntgegeben und nach der mündlichen Verhandlung am (gestrigen) Montag die Sperre ausgesprochen. Graf, u.a. auch WM-Zweite 2001 in Edmonton, habe versucht, eine verbotene Technik anzuwenden, "indem sie sich Eigenblut zur Herstellung und Einlagerung von Erythrozytenkonzentrat für Zwecke der Leistungssteigerung abnehmen ließ", hieß es in der NADA-Aussendung.

Graf nicht bei Verhandlung

Graf, die im Jänner 2004 nur wenige Monate vor Olympia in Athen überraschend ihren Rücktritt vom Sport erklärt hatte, war nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen. Sie hatte sich zu den gegen sie von der NADA erhobenen Vorwürfen durch ihren Rechtsvertreter mehrfach schriftlich geäußert und die Vorwürfe als unrichtig bestritten, teilte die NADA mit. Die Entscheidung der Rechtskommission ist nicht rechtskräftig, da seit 1.1.2010 alle Verfahrensparteien rechtsmittelberechtigt sind und keine Verfahrenspartei einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat.

Auf die erbrachten Leistungen der früheren Spitzensportlerin hat der Dopingverstoß keine Auswirkungen, da sie nach dem Besuch bei Humanplasma keine Wettkämpfe mehr bestritten hat. Abgesehen vom erheblichen Imageschaden für Graf als frühere Vorzeigeathletin und den Sport in Österreich, zieht die Sperre aber doch Konsequenzen nach sich. Laut Anti-Doping-Bundesgesetz kann die zweifache Sportlerin des Jahres in Österreich (2000, 2001) und Europas Leichtathletin des Jahres 2001 nach Ablauf der "Stehzeit" weitere vier Jahre nicht für einen Fachverband als Trainerin tätig werden, weiters erhält sie lebenslang keine Bundessportfördermittel mehr.

"Für uns ist sie überhaupt kein Thema mehr"

"Für uns ist sie überhaupt kein Thema mehr", sagte ÖLV-Generalsekretär Helmut Baudis, hat der ÖLV doch erst heuer im April Ergänzungen zu den Anti-Doping-Bestimmungen beschlossen, die Athleten nach schweren Dopingvergehen die Tür zum ÖLV verschließen. "Das trifft auf Trainer auch zu", stellte Baudis klar. Er stellte sich auch die Frage, ob der Fall Graf richtungsweisend für andere Akteure in der noch immer nicht ganz abgeschlossenen Humanplasma-Affäre sein könnte. Neben Graf waren auch Zeugen trotz Ladungen nicht zu der mündlichen Verhandlung erschienen, sie hatten dies damit begründet, dass sie bei den Strafverfolgungsbehörden bereits ausgesagt hätten.

Die NADA erläuterte, dass "für den vorliegenden Fall die Anti-Doping-Bestimmungen der IAAF idF 2002/2003 als den für die Athletin Stephanie Rita Graf zuständigen internationalen Fachverband anzuwenden" sind. Diese kennen keine Verjährungsfristen. Auch gäbe es keine günstigeren Bestimmungen, welche die Rechtskommission der NADA Austria allenfalls hätte anwenden können, da selbst der WADA-Code idF 1.1.2009 (Welt-Anti-Doping-Agentur) eine Verjährungsfrist von acht Jahren normiere, sodass aufgrund des Tatzeitpunktes eine Verjährung auch nach dem aktuellen WADA-Code nicht eingetreten sei, hieß es.

"Entspannte und glückliche Privatperson"

Graf habe "zumindest einmal und zwar spätestens im Herbst 2003 eine Eigenblutabnahme bei der Firma Humanplasma durchführen lassen bzw. weiters ihre Zustimmung dazu erteilt, dass das ihr abgenommene Eigenblut als Erythrozytenkonzentrat hergestellt bzw. gelagert wird. Nicht festgestellt werden konnte, was mit diesem eingelagerten Konzentrat letztlich geschehen sei. Dies war aber für die Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes nicht erforderlich, da nach den im Jahre 2003 gültigen Anti-Doping-Bestimmungen des IAAF, ... , bereits der - wie im vorliegenden Fall - eingestandene Versuch der Anwendung einer verbotenen Technik, worunter ausdrücklich auch Blutdoping genannt wurde, unter Strafe stand", heißt es laut NADA.

Graf hatte Anfang Mai nach Einleitung des NADA-Dopingverfahrens mitgeteilt, dass sie "entspannt und glücklich" sei "und eine Privatperson." Sie zeigte sich überzeugt, dass das Verfahren keine Folgen haben werde. "Auf mein Leben, meine erbrachten Leistungen wird das keine Auswirkungen haben", sagte sie damals. (APA)